Alles anzeigenSorry aber jetzt wirds langsam a bissle verwirrend,???:)
Bis jetzt wurde doch Lach Saibling Forelle usw nicht in die Regelung einbezogen!
oder?
Gruß
Hanne
ps: Hoffendlich übertreiben es die Norweger nicht, sonst wirds bald uninteressant.
Da flieg ich ja schon bald leichter nach Kanada.
Übrigens: Ich halte mich an die 15 Kg, nicht dass ihr das falsch versteht.
Lachs, Forelle und Saibling werden NICHT einbezogen wenn es NUR um die 15kg-Regel geht.
Sie werden aber sehr wohl einbezogen wenn es um die Ausfuhr von Fisch und Fischprodukten geht die die 5000-NoK Grenze erreichen oder überschreiten.
Also z.B. dann, wenn man regulär 15kg pro Nase selbstgefangenen Fisch ausführt und darüber hinaus sich beim Fischer, Händler oder sonstwem auf Rechnung weiteren Fisch, z.B. Räucherlachs, zukauft.
Oder wenn man generell gekauften Fisch ausführen will. Dies geht eben nur bis zur 5000,-NoK Grenze. Hat man mehr wird man als Gewerbetreibender betrachtet, mit den entsprechenden Konsequenzen(Ausfuhrbescheinung, Gebühren, Zoll usw.)
Übrigens, Was Kanada anbelangt. Von dort darfst du NUR 1kg Fisch mitbringen. Andernfalls brauchst du beim deutschen Zoll einen Herkunftsnachweis, Veterinärgutachten vom Ausfuhrland, das gleiche von Deutschland, Einfuhrsteuer, Zollgebühren und noch ein paar so Nicklichkeiten.
Und da du von Kanada mit dem Flieger kommst, ist es eine Stange schwieriger ohne Kontrolle durch den Zoll zu kommen.