Bis zum 30.09.2025 beträgt die Fischereiabgabe in Schleswig-Holstein nach wie vor 10 Euro. Anglerinnen und Angler können ihre Marken für dieses Jahr und bis 2029 im Voraus (!) zum Preis von 10 Euro pro Jahr erwerben.
Ab dem 01.01.2026 ist die neue Fischereiabgabe von 18 Euro zu entrichten. Dazu kommen 2 Euro Verwaltungsgebühr des Landes. Beim Kauf über den Onlinedienst beträgt die Summe also 20 Euro pro Jahr (40 Euro für zwei Jahre, 60 Euro für drei Jahre usw.). Wird die Fischereiabgabe vor Ort gezahlt, kommen noch 8 Euro Verwaltungsgebühren obendrauf. In einer Ordnungsbehörde oder bei der Fischereiaufsicht sind demnach 28 Euro für ein Jahr (48 Euro für zwei Jahre, 68 Euro für drei Jahre usw.) zu entrichten.
Wie das Landesportal Schleswig-Holstein jetzt bekanntgab, wird das Fischerei- und Gebührenrecht aufgrund der Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung geändert.

Da soll noch mal einer sagen, die Digitalisierung bringt nix. Wäre vllt. aber besser gewesen, es einfach so zu lassen