§ 5. Fischereivorschriften in Ästuarschutzzonen
In Mündungsschutzzonen ist jegliche Fischerei, einschließlich der Verwendung von Lichtern zum Fischen, mit folgenden Ausnahmen verboten:
A. | Das Angeln auf anadrome Salmoniden und Salzwasserfische mit der Angel vom Land aus ist gestattet, wenn im Gewässer auf die entsprechenden Arten anadromer Salmoniden geangelt werden darf. |
Die Angelzeiten in den gemeinsamen Ästuarschutzzonen (außerhalb der 100-Meter-Zone) richten sich in der Regel nach den Angelzeiten des größten Flusses. Im Tabellenanhang ist der Fluss, für den die Angelzeiten gelten, fett gedruckt.
Die derzeitige Ausnahmeregelung gilt nicht für den Fischfang auf Meerforelle in den Fjordgebieten Sunndalsfjord, Tingvollfjord, Bergsøyfjord und Batnfjord innerhalb der E39 in Møre og Romsdal. Hier sind Meerforellen ganzjährig geschützt, siehe § 2 der nationalen Vorschriften.
B. | Angeln auf Salzwasserfische mit Handleinen vom Eis und einem stillen Boot aus, das ganze Jahr über. jetzt hoffe ich aber alles richtig gelesen zu haben. Text stammt aus LOVDATA https://lovdata.no/dokument/LTII/forskrift/2023-05-09-689 |