Hallo Bademeister, ohne die norwegischen Gesetze bis auf den letzten Paragraphen zu kennen wage ich zu behaupten, dass Du keine strafrechtliche Verfolgung und keine zivilrechtliche Inanspruchnahme zu befürchten hast, wenn Du in Norwegen einen Butt weitestgehend unverletzt in sein Element entlässt.
Die endlose Geschichte (15kg). Gibts irgendwie Bewegung?
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Oh Kacke, ich sehe uns schon mit Fischwundspray, Abhakmatte und Schonhaken am Gj losziehen. Wie die Karpfenangler. Ist nur schwer, sich vom Fisch essen aufs Bilder gucken zu verlegen. Irgendwie ist das immer noch befremdlich. Naja, 15 kg kann man ja erstmal mitnehmen. Dann wird halt mit dem Catch&Release weiter gemacht.
Ja, das bringt mich als "gebranntes Kind" auf die Frage, ist Catch&Release in Norge denn überhaupt erlaubt? Wie sehen dann da die Tierschutzgesetze aus?
Kann ich im Moment nicht sagen, mit Sicherheit ist es aber, aus bekannten und nachvollziehbaren Gründen, wenig sinnvoll. -
Ich habe mal eine Frage zu diesem Thema mit den 15 Kg.Ist es möglich eine eventuelle Mehrmenge bei der Ausreise zu verzollen? Man muß ja nicht immer gleich als Schmuggler auftreten,sondern kann es ja auch mal auf die ehrliche(teure??) Tour versuchen. Wer kann denn da mal was genaues sagen. Mich hat die Tage jemand danach gefragt und ich mußte erst mal eine Antwort schuldig bleiben weil das für mich bislang kein Thema war.
Schöne Grüße und Petri aus Mecklenburg.
Henrik. -
Ich habe mal eine Frage zu diesem Thema mit den 15 Kg.Ist es möglich eine eventuelle Mehrmenge bei der Ausreise zu verzollen? Man muß ja nicht immer gleich als Schmuggler auftreten,sondern kann es ja auch mal auf die ehrliche(teure??) Tour versuchen. Wer kann denn da mal was genaues sagen. Mich hat die Tage jemand danach gefragt und ich mußte erst mal eine Antwort schuldig bleiben weil das für mich bislang kein Thema war.
Schöne Grüße und Petri aus Mecklenburg.
Henrik.
Ist u.U. möglich. Genaues kann ich dir nicht sagen, müsste selbst erstmal die entsprechenden Stellen durchforsten.
Sicher ist aber, das du nach Deutschland NUR 20kg einführen darfst. darüber hinaus brauchst du Herkunfstnachweis, Veterinärbescheinigung vom Herkunftsland, Ausfuhrbescheinigung, Veterinärgutachten des Einfuhrlandes - also Deutschlands, Zollgebühren, Einfuhrsteuer, usw.
Das war die Auskunft des Zolls, als ich für mich privat etwa 30kg Räucherlachs aus Nordnorwegen nach München bringen lassen wollte. -
Henrik
ganz klar NEIN !
Ein Verzollen einer bestimmten Mehrmenge (wie bei der Einfuhr von Bier zB.) gibt es bei der Ausfuhr von Seefisch nicht ! -
Henrik
ganz klar NEIN !
Ein Verzollen einer bestimmten Mehrmenge (wie bei der Einfuhr von Bier zB.) gibt es bei der Ausfuhr von Seefisch nicht !
Na das ist doch mal ne klare Antwort ohne mal sehen und vielleicht.
Schöne Grüße und Petri Heil aus Mecklenburg.
Henrik. -
Gerne ! und beste Grüße von nem ehmaligen Landesnachbarn Brandenburg
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