Am 11.06.2019 ist das neue Fischereigesetz und die neue Durchführungs-Verordnung für Hamburg in Kraft getreten.
Beide sind zuvor vom Senat und der Bürgerschaft verabschiedet worden.
Hier die wichtigsten Neuerungen in kürze:
- Ab sofort müssen alle Anglerinnen und Angler die in Hamburg angeln möchten, die Hamburger Fischereiabgabe in Höhe von 10 € pro Jahr entrichten.
- Kinder bis 15 Jahre dürfen in Begleitung eines Fischereischeininhabers mit einer Rute angeln, ohne die Angelprüfung abgelegt zu haben.
- Das Hältern von lebenden Fischen ist ohne Ausnahme untersagt.
- Kescher sind Pflicht und müssen den örtlichen Begebenheiten entsprechend angepasst werden (Spundwandkescher an Kaimauern).
- Es gelten ab sofort Tageshöchstfangmengen und Entnahmefenster.
- Der Wels ist jetzt ganzjährig frei zu angeln.
- Ab Oktober 2019 treten die neuen Schonzeiten in Kraft.
- Ab 2021 müssen Abhakmatten und gummierte Kescher benutzt werden.
Alle weiteren wichtigen Informationen können direkt den beiden Links entnommen werden.
Neues Fischereigesetz Hamburg:
https://www.asvhh.de/wp-content/upl…/01_HmbFAnG.pdf
Durchführungsverordnung:
https://www.asvhh.de/wp-content/upl…HmbFAnG-DVO.pdf
Hoddel