Akku für Elektrorolle im Flugzeug transportieren?

  • Wir hatten heute bei der Angeldomäne eine interessante Diskussionsrunde. Es ging um den Einsatz von Elektrorollen in Nordnorwegen. Einige sind der Meinung die Rolle wird einfach an die Bootsbatterie angeschlossen und fertig. Andere sind der Meinung das dabei die Steuerelektronik Schaden nimmt und die Rolle die Garantie verliert. Sollte das wirklich so sein bleibt die Frage: Kann man den Akku einfach so im Fluggepäck mitnehmen? Ist dazu jemand aussagefähig?

    MfG Max


    Alles im Lot auf dem Boot!:baby:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . zum RuMS !!! gehts hier lang. :biglaugh:

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  • Alkali Batterien dürfen ins Handgepäck.


    Lithium-Ionen Akkus bis 100 Wattstunden Nennleistung sind bei vielen Gesellschaften gestattet, dürfen oft aber nicht über das Bordnetz geladen werden.


    Die große Masse der Airlines akzeptiert nur zwei Akkus pro Person!


    Wobei für Lithium-Ionen-Akkus mit einer Nennleistung von 100-160 Wattstunden in der Regel die Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich ist!

    Lithium-Ionen-Akkus mit mehr als 160 Wattstunden Nennleistung sind verboten und zwar sowohl im Handgepäck als auch im Aufgabegepäck.


    In der Regel müssen Akkus und zu betreibendes Gerät während des Transports getrennt werden, ist zumindest bei meinen Tauch-Video-Leuchten und Blitzen so.


    Dennoch gibt es von Gesellschaft zu Gesellschaft zum Teil andere Regelauslegungen. Ich würde mir die jeweils aktuellen Beförderungsbedingungen der für mich zutreffenden Airline vorab durchlesen und diese im Zweifel ausdrucken und mit zur Sicherheitskontrolle nehmen. Die Mitarbeiter von Securitas & Co können nicht alle Regeln jeder Gesellschaft im Kopf haben ...


  • Ja, da hast Du recht. Wobei mir neu wäre, dass man eine E-Rolle nicht mit einem Lithium-Ionen-Akku betreiben kann ... aber sei es drum.

    Allerdings hilft dem Fragenden eine Antwort wie: „ich habe gehört ...“, „ Kumpels waren ... hatten keine Probleme ... “ auch nicht wirklich weiter.#zwinker2*


    Um Max dann auch zu den beiden anderen möglichen Akku-Typen eine fundierte Antwort zu geben, habe ich die Beförderungshinweise meiner letzten Flüge aus Februar diesen Jahres bemüht, hier die Zusammenfassung:


    Also, soweit es sich um Blei-Säure oder Blei-Gel Akkus handelt, sind 2 Stück davon sowohl im Handgepäck, als auch im Aufgabegepäck erlaubt, wenn ihre Nennleistung jeweils nicht 100 Wattstunden überschreitet, die Akkus gegen Kurzschluss und gegen Auslaufen gesichert sind.


    Soweit es sich um die zuvor erwähnten 12 V 7 Ah Akkus handelt, wärst Du demnach mit der Rechnung 12 x 7 = 84 Wattstunden auf der sicheren Seite.


  • ich weiss es... sorry...und mach daraus keine wissenschaftliche Abhandlung. #zwinker2*
    Gibt sicher noch andere "mit Akku im Gepäck Flieger"

  • Einige sind der Meinung die Rolle wird einfach an die Bootsbatterie angeschlossen und fertig. Andere sind der Meinung das dabei die Steuerelektronik Schaden nimmt ....


    Interessanter für mich wäre mal zu wissen, ob und warum die Steuerelektronik Schaden nimmt ! ???
    Ich sehe da vordergründig keinen Unterschied, ob die Rolle an einen externen (Blei-)Akku oder an die Bootsbatterie
    angeschlossen wird !
    Steht dazu etwas in der Bedienungsanleitung der E-Rolle ? (ich habe ja keine !)


  • Steht dazu etwas in der Bedienungsanleitung der E-Rolle ? (ich habe ja keine !)


    Seite 14 :https://www.google.com/url?sa=…Vaw3rlp7eEd5dKgdhlvuZ7ZY0
    Probleme kann es aber geben wenn z.b 4 Leute ihre E-Multi an eine nicht ganz frische Bordbatterie anschließen,man sollte nicht unterschätzen was die Rollen je nach Belastung und Modell an Strom ziehen....wär schon blööd wenn die Fischkiste voll ist aber der Motor nicht mehr anspringt......:ZUNGERAUS:

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