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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
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Leuchtraketen, Rettungssignalpistole, Seenotrakete????

  • Eisbär
  • 26. April 2009 um 08:54
  • Steinbeisser66
    Hidrafan
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    • 1. Mai 2009 um 17:18
    • #21
    Zitat von leng333

    Ich habe meine auch von "compass 24".
    Es sind zwar keine wirklichen Leuchtraketen, sondern eine Art Leuchtkugeln, aber auf jeden Fall sind sie besser als nichts dabei zu haben.




    Die sind schon gut zu sehen, auf See bestimmt 20 Km. Also für Angler in
    normalen Booten optimal denn so weit fährt normalerweise Niemand raus.
    MfG. Frank :wave:

    [SIGPIC][/SIGPIC]Jeder fängt mal klein an !

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  • King of Heilbutt
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    • 1. Mai 2009 um 19:35
    • #22

    He,....laut Hersteller fliegen die 80m hoch und leuchten 6 Sekunden. Das Preis Leistungsverhältnis passt hier.
    Ehrlich....ich würde es gut finden, wenn die Dinger von den Hüttenvermietern/Bootsvermietern zur Verfügung gestellt werden. Kosten ja wirklich nicht die Welt. Und wer die sinnlos verballert, muss die eben bezahlen:baby:
    Hab gleich einmal zusätzliche Munition bestellt und hoffe,....dass wir das alles nicht brauchen:eek:

    MfG Holger


    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • Angelandi
    Gast
    • 4. Mai 2009 um 09:48
    • #23

    Hallo,
    man muß auch nicht unbedingt die Trommel erneuern , es gibt die roten und anderen Farben einzeln zu kaufen.

    MfG
    Stefan

  • King of Heilbutt
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    • 11. Mai 2009 um 15:36
    • #24

    Tolles Teil. Bestellt und geliefert. Zwar einmal die falsche Ersatzmunition (grün statt rot) aber einmal rot war auch dabei. Was muss ich lesen als ich das Ding zusammengebaut habe???:)

    Rechtlicher Hinweis:
    "Das Führen des NICOSIGNALs bedarf einer behördlichen Erlaubnis ("Kleiner Waffenschein" nach § 10(4) Satz 4 i.V.m. Anl.2 Abschn.2 Unterabschnitt 3 Nr.2 und 2.1 WaffG)."

    Hab ich nich.....:crying::crying::crying:

    MfG Holger


    [SIGPIC][/SIGPIC]

  • bernd
    Gast
    • 11. Mai 2009 um 16:16
    • #25

    moin,

    kein problem.
    Der kleine Waffenschein wird je nach Bundesland und Stadt von der Polizei, dem Ordnungsamt, dem Landratsamt oder der Gemeinde ausgestellt.
    In Sachsen sind es die Landkreise und kreisfreien Städte.

    Der Antragsteller muss zuverlässig und persönlich geeignet sein. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung werden folgende Kriterien an den Antragsteller gestellt:

    • keine Vorstrafen außer höchstens eine Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 60 Tagessätzen
    • fachgerechte Aufbewahrung der Waffen
    • Mindestalter 18 Jahre
    • keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
    • keine Geisteskrankheiten.
    • (und da sehe ich bei Dir schwarz, denn ein Norwegenvirusinfizierter ist einfach von Natur aus irre. Wer fährt sonst in den Norden und quält sich mit Stinkefisch rum...:biglaugh::biglaugh: und das bei Regen, Schnee und Wind und Wellen...)
    • Ein Sachkundenachweis ist im Gegensatz zum großen Waffenschein nicht erforderlich

    Jeder, der diese Voraussetzungen erfüllt, kann einen kleinen Waffenschein beantragen. Die Bearbeitung dauert meist drei bis sechs Wochen und kostet etwa 50 Euro.
    Der kleine Waffenschein wird meist auf demselben Vordruck hergestellt wie der so genannte große Waffenschein, wird jedoch per Hand oder mit der Schreibmaschine entsprechend modifiziert.

    bernd

  • bernd
    Gast
    • 11. Mai 2009 um 16:19
    • #26

    schau mal da bei wiki:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Waffensch…er_Waffenschein

    bernd

  • StefmanHH
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    • 11. Mai 2009 um 17:39
    • #27

    schön find ich dazu ja auch die logik der amis:


    "In den USA, wo Schusswaffen in den meisten Bundesstaaten frei verkäuflich sind,

    wird ein Waffenschein (Firearms License) weder ausgestellt noch ist er für den Waffenbesitz Voraussetzung.

    In einigen Bundesstaaten und Gemeinden bestehen Ausnahmen von dieser Regel.
    Das offene (d.h. sichtbare) Führen von geladenen Schusswaffen ("open carry") ist in den meisten Bundesstaaten erlaubt.

    Zum verdeckten Führen von Schusswaffen ist in allen Bundesstaaten bis auf Alaska und Vermont ein Waffenschein ("concealed carry permit") nötig.
    In Wisconsin, Illinois und dem District of Columbia ist das verdeckte Tragen generell verboten."

    die spinnen die amis :p !

    mfg Stefan hai14.gif

    Kolle Foit un een Noordenwind, givt een kruusen Büddel un nen lüdden Pint!
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  • King of Heilbutt
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    • 11. Mai 2009 um 19:04
    • #28

    Danke Bernd,
    mit ein paar Punkten hätte ich SchwierigkeitenLC:):bier: schmeckt so lecker, gesteskrank sind wir irgendwo alle.
    Die Bearbeitungszeit ist bissl lang. Morche jets ja schon los. Vielleicht schicken die mir den nach???:). Na,...einmal muss es ohne gehen.:ablach:

    MfG Holger


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  • bernd
    Gast
    • 11. Mai 2009 um 19:10
    • #29

    moin,

    ruf doch einfach an und schildere dein problem! behörden sind selten so unflexibel, wie man es ihnen nachsagt. ich bin selbst angestellter in einer landesbehörde und kann nur sagen, dass wir schnell und für unsere bürger arbeiten.

    bernd

  • King of Heilbutt
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    • 11. Mai 2009 um 19:18
    • #30
    Zitat von bernd

    moin,

    ruf doch einfach an und schildere dein problem! behörden sind selten so unflexibel, wie man es ihnen nachsagt. ich bin selbst angestellter in einer landesbehörde und kann nur sagen, dass wir schnell und für unsere bürger arbeiten.

    bernd

    Du in einer Behörde?:hot::hot::hot:
    Bei Euch sind die vielleicht flexibel, bei uns in Sachsen nicht.HDL:)HDL:)HDL:) Da wird immernoch Beamten Micado gespielt.:gutenmorgen::gutenmorgen::gutenmorgen: Ist ja auch meine Schuld. Habe auf Deinem eingestellten Link von Wikipedia gelesen. Ist ja alles halb so schlimm. Kümmere mich nach Norge um das Scheinchen. Danke Bernd.

    MfG Holger


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