Moin mien Zottelchen
Es war eigendlich Sonntag verabredet.Sag mal,wirst Du ALT :eek::eek:.
Wollen hoffen das wir solche Zeitzeugen nicht begegnen.
Aber Ihr hattet ja traumhaftes Wetter und satt seid Ihr zuhause auch geworden.
Bin schon ganz aufs Wochenende.

Heringe Kappeln
Die neue Tipprunde für die Bundesliga 25/26 ist eingeläutet.
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Schön das ihr Heringe gefangen habt und auch Fotos gemacht habt. ABER!!
Die Bilder der beiden Personen ( alter Mann und ???) solltest du schnell wieder aus dem Net nehmen, Jürgen. Denn es gibt das Recht aufs eigene Bild.§ 201a StGB
Am 6. August 2004 trat jedoch § 201a Strafgesetzbuch (StGB) („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) in Kraft[8], der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer
- (1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
- (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
- (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft
Und das willst du doch nicht riskieren? Oder.
Manchmal ist es besser erst mal das Gehirn einzuschalten bevor man so etwas verbreitet. Denn Unwissendheit schütz vor Strafe nicht.
Schönen Tag noch
Calle -
Manchmal ist es besser erst mal das Gehirn einzuschalten...
Richtig, Calle! Dann halte Dich am besten selber dran...;)
Lies Dir mal den von Dir eingestellten Paragraphen nochmal durch!Der trifft auf das Bild von Juergen überhaupt nicht zu. Bilder, die in der Öffentlichkeit entstanden sind, darf er ohne weiteres veröffentlichen.
Schönen Tag noch!!!
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......§ 201a StGB
Am 6. August 2004 trat jedoch § 201a Strafgesetzbuch (StGB) („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) in Kraft[8], der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer- (1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
- (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
- (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft
Und das willst du doch nicht riskieren? Oder.
Manchmal ist es besser erst mal das Gehirn einzuschalten bevor man so etwas verbreitet. Denn Unwissendheit schütz vor Strafe nicht.
Schönen Tag noch
Calle
@ Hobbyjurist Angelcalle
Hast Du schonmal etwas von Subsumtion gehört ? Das bedeutet den gegebenen Sachverhalt auf die entsprechende Rechtsnorm zuzuordnen. Solltest Du mal in diesem Fall versuchen.
Damit du nicht lange grübeln musst, habe ich Dir die wichtigen Stellen schonmal rot markiert.;)
Da ich davon ausgehe, das die beiden Fotografierten keine WG im Hafen haben, wirst Du mit Deiner Anschuldigung nicht weit kommen.
Zu Deinen weiteren Kommentaren sag ich mal nichts. Nur soviel: Erst überlegen...........dann schreiben.:mad:
Jürgen
Lass Dir nichts einreden..............Du hast nichts unrechtes getan. -
Da ich davon ausgehe, das die beiden Fotografierten keine WG im Hafen haben...
...köstlich!
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Hej,
schön hier auch diesen Thread zu lesen. Ich selber habe in unserem Forum von meiner Kappeln-Tour am Ostersamstag berichtet, werde ihn einmal hier einstellen:
Hej,so ist nun der Ostersamstag vorbei, ebenso meine Tour nach Kappeln.
Wir fuhren also am Samstag morgen um 06:00 Uhr von Bremen los um pünktlich um 09:30 Uhr in Anis bei Kappeln anzukommen. Das Boot wurde zu Wasser gelassen und los ging es. Ich mit meinem Angelfreund gemeinsam - wir werden wohl ein paar Heringe ziehen, oder?
Wir fuhren anfänglich mit einigen erfolglosen Drifts über die Schlei, genossen das warme Wetter mit einem richtig heftigen Wind, so das man windgeschützt angezogen sein musste.
Bis mittags blieb es relativ erfolglos:
Was war zu tun? Richtung Kappeln fahren, wo sich Angler auf Angler türmten? Nee, bloß nicht, dann lieber den schönen Tag genießen.
Wir entschlossen uns also mit langsamer Fahrt die Fahrrine zu befischen und gelegentliche Drifts auszuführen.
Es wurde zwar nicht die Menge, aber wir hatten eine Menge Spaß - und darauf kommt es doch an. Der Fisch wurde noch an Bord sauber gemacht:
Naja, als ich mir heute morgen meine Pippilotta angeschaut habe, da dachte ich: War doch reichlich Fisch
, lag vielleicht an unsere letzten Drift:
Fazit:
Wir erlebten einen wunderschönen Tag, fuhren gegen 18:30 Uhr wohlbehalten nach Hause und haben Fisch für mehr als eine Mehlzeit. Rundum glücklich endete der Tag.
Hejdå
Peter
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[quote='Prinz Norge','http://umzug.norwegen-angelfreunde.de/forum/index.ph…50543#post50543']Richtig, Calle! Dann halte Dich am besten selber dran...;)
Was soll das denn heißen?Im Übrigen. Ich wollte Jürgen nicht an machen ,sondern ihn nur vor Schaden bewaren. Aber das seht ihr natürlich nicht. Nichts für ungut.
@ macgyver
Danke für die RechtsbelehrungBist nen ganz Schlauer!!
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@ macgyver
..... Bist nen ganz Schlauer!!
Zumindest mit dieser Behauptung liegst Du richtig.;););) -
Sag ich doch
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Was soll das denn heißen?
Ganz einfach genau das, was Du von Jürgen verlangt hast: vorm schreiben Kopf einschalten!!!;) Eh man hier an völlig falscher Stelle Paragraphen zitiert und das ganze Treiben verrückt macht, sollte man selber genau lesen bevor man "Enter" drückt.
Eine PN an Jürgen hätte zudem sicher gereicht, wenn Du es gut gemeint hast... -
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