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Gefahrgut

  • athol
  • 8. April 2009 um 20:30
  • athol
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    • 8. April 2009 um 20:30
    • #1

    Falls dieses wichtige Merkblatt schon mal jemand hier reingestellt hat, dann sorry.

    Dateien

    Gefahrgut_Frau[1].pdf 60,3 kB – 179 Downloads


  • nordfisker1.jpg

  • Isfugl
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    • 8. April 2009 um 21:11
    • #2

    Schön geschrieben, auch im Detail nett formuliert :biglaugh:.

    Gibt es hier im Forum einen Fachmann für Gefahrgut?

    Hab da einige Fragen zur Beförderung von Gefahrgut im Straßen- und Schiffsverkehr und hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von Fahrzeugen :rolleyes:!

    Isfugl [SIGPIC][/SIGPIC]

  • athol
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    • 8. April 2009 um 21:17
    • #3
    Zitat von Isfugl

    Schön geschrieben, auch im Detail nett formuliert :biglaugh:.

    Gibt es hier im Forum einen Fachmann für Gefahrgut?

    Hab da einige Fragen zur Beförderung von Gefahrgut im Straßen- und Schiffsverkehr und hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von Fahrzeugen :rolleyes:!

    Da müßt ich meine alten LKW Führerscheinprüfungsfragen suchen plus die Fragen für Gefahrguttransporte. Ja ja, der Bund machts möglich in jungen Jahren mit zisch Tonnen Muni.... in der Gegend rumzufahren.
    Gefahrgut ist Gefahrgut:happy:. Bin mir da aber auch nicht ganz sicher wie das oben angeführte Datenblatt offiziell aussehen soll:klatsch:.
    Egal, kann sich ja jeder selbst was basteln:ablach:.:laola:


  • xonnel
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    • 8. April 2009 um 22:16
    • #4

    Bin Gefahrgutbeauftragter, allerdings haben wir den Schwerpunkt in der Luftfracht und mit Strasse und Schiff kaum was zu tun.

    Was hast Du denn für ein Problem ?

    Zitat von Isfugl

    Schön geschrieben, auch im Detail nett formuliert :biglaugh:.

    Gibt es hier im Forum einen Fachmann für Gefahrgut?

    Hab da einige Fragen zur Beförderung von Gefahrgut im Straßen- und Schiffsverkehr und hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von Fahrzeugen :rolleyes:!

    http://www.angelreisen-online.info/service.html

  • Isfugl
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    • 8. April 2009 um 22:42
    • #5
    Zitat von Isfugl

    ...Hab da einige Fragen zur Beförderung von Gefahrgut im Straßen- und Schiffsverkehr und hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von Fahrzeugen :rolleyes:!

    Danke für das Hilfsangebot xonnel :baby:!

    Mein o.a. Frage (Zitat) war aber einfach nur das konsequente "Weiterspinnen" von athols eingestelltem "Gefahrgut-Merkblatt" über Frauen.

    Wenn denn also Frauen demnach "Gefahrgut" sind und ich sie in meinem Fahrzeug transportiere, dann sind mit Sicherheit bestimmte Auflagen zu beachten und das Fahrzeug entsprechend zu kennzeichnen. Darauf wollte ich lediglich hinaus ;).

    Im Luftverkehr müßte ich dann eine "Shippers Declaration" erstellen, wenn ich eine Frau transportieren möchte, oder?

    Aber ich glaube, es gibt einen Unterschied zwischen Transportieren und Mitführen :biglaugh:, da komme ich um die Kennzeichnungspflicht vielleicht doch drum herum!

    Isfugl [SIGPIC][/SIGPIC]

  • xonnel
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    • 8. April 2009 um 23:03
    • #6

    Private Transporte unterliegen nicht den Kennzeichnungspflichten für Gefahrgut ! :)
    Sonst müsste ja jedes zweite Auto gekennzeichnet sein ;)

    http://www.angelreisen-online.info/service.html

  • antonio
    Ist oft hier
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    • 9. April 2009 um 08:02
    • #7
    Zitat von xonnel

    Private Transporte unterliegen nicht den Kennzeichnungspflichten für Gefahrgut ! :)
    Sonst müsste ja jedes zweite Auto gekennzeichnet sein ;)

    da irrst du aber gewaltig.

    antonio

  • Andreas Michael
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    • 9. April 2009 um 09:06
    • #8
    Zitat von xonnel

    Private Transporte unterliegen nicht den Kennzeichnungspflichten für Gefahrgut ! :)
    Sonst müsste ja jedes zweite Auto gekennzeichnet sein ;)

    Das stimmt nicht ganz, es gibt Freimengen und normal werden diese Freimengen im PKW nicht überschritten.

    Hier stehen die einzeln Klassen KLICK
    und HIER

    mfg

    Andreas

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