„… Also: Wer für seinen Fernseher oder ein Radio bereits GEZ-Gebühr entrichtet, muss nicht zusätzlich für den PC zahlen…“.
Trotzdem gibt es Handlungsbedarf.
„… Denn nur ein Richterspruch des BVG würde für Gesamt-Deutschland gelten und nicht für einzelne Bundesländer. Und eine solche Rechtssprechung wird dringend nötig, um endgültig die Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkempfangsgeräte zu klären…“.
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