Oft diskutiert und ständig geändert.
Scheinbar gibt es aktuell etwas neues für die Forengemeinde
oder Anhang lesen...
Oft diskutiert und ständig geändert.
Scheinbar gibt es aktuell etwas neues für die Forengemeinde
oder Anhang lesen...
...das hört sich ja schon mal nicht schlecht an, mal sehen, wie lange dieses Urteil Bestand hat!
Für Forenbetreiber sicherlich der Schritt in die richtige Richtung, der aber vorsichtig gegangen werden sollte, damit man nicht über ein anderes Urteil stolpert.
...in diesem Sinne
Finde auch, dass der Forumsbetreiber nicht jedes Bild auf Urheberrecht überprüfen kann. Es sollten aber alle Member mithelfen und solche "zweifelhaften" Bilder gar nicht erst in das Forum einstellen.
Wenn doch, dürfte eine deutlich sichtbare Quellenangabe aber Pflicht sein. Somit bringt man den Betreiber eines Forums nicht in Schwierigkeiten.
Finde auch, dass der Forumsbetreiber nicht jedes Bild auf Urheberrecht überprüfen kann. Es sollten aber alle Member mithelfen und solche "zweifelhaften" Bilder gar nicht erst in das Forum einstellen.
Wenn doch, dürfte eine deutlich sichtbare Quellenangabe aber Pflicht sein. Somit bringt man den Betreiber eines Forums nicht in Schwierigkeiten.
Super formuliert , das währe natürlich der Idealfall an dem wir alle zusammen arbeiten können
Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg würde ich so verstehen:
1. Der Forumbetreiber hafte nur eingeschränkt für Postings seiner Member (§ 7, § 10 und § 13 des Telemediengesetzes).
2. Telemediengesetz Abschnitt 3: „Verantwortlichkeiten“, § 7 „Allgemeine Grundsätze“ , § 10 „Speicherung von Informationen“ und § 13 „Pflichten des Diensanbieters“.
3. Auch dann nur eingeschränkt, wenn es geschäftliche Angebote sind. In unseren Fall Werbeangebote der Werbpartner.
4. Der Betreiber hat auch nicht die Pflicht, vorsorglich alle Inhalte von Beiträgen der Member auf Rechtsverletzungen zu überprüfen.
5. Vorsorgliche Überprüfung würde die Überwachungspflicht des Betreibers Überspannen und auch die Presse – und Meinungäußerungsfreiheit einschränken.
6. Der Forumbetreiber erfüllt seine Pflicht, wenn er nach bekannt werden von Rechtsverletzungen, Beiträge sperrt und oder beseitig.
7. Die anonyme Benutzung des Forums oder Benutzung unter einen Pseudonym steht unter den Schutz des § 13 „Pflichten des Dienstanbieters“ des Telemediengesetzes.
Telemediengesetz siehe hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/
Super formuliert
, das währe natürlich der Idealfall an dem wir alle zusammen arbeiten können
Da scheinen ein paar Leute hinter dem Richtertisch gesessen zu habe, die sich auskennen, oder zumindest vorher ausreichend informiert haben.
Lob von meiner Seite
Das Urteil scheint mir kein Freibrief für sorglosen Umgang mit fremdem Eigentum in Internetforen zu sein. Vorsicht ist also weiterhin angeraten. Eins jedoch scheint sicher: der Masche, mittels Abmahnungen Geld zu verdienen, um nicht zu sagen zu erschwindeln, wurde jetzt ein Riegel vorgeschoben. Hoffen wir, daß dieses Urteil Bestand hat und der deutsche Bürger zukünftig wieder mehr Grund hat, deutsche Rechtsprechung auch nach seinem Rechtsempfinden nachvollziehen zu können und somit Akzeptanz und Einhaltung von Gesetzen steigen.
Petri
Hans
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