Moin, nachdem ich mich viel belesen habe ( Nachts geht keine Fluggesellschaft ans Telefon ) und die tollsten Horrorgeschichten fand, hier nun eine kurze Zusammenfassung die sich auf SAS und Lufthansa bezieht:
Patronen dürfen nie ins Handgepäck - stimmt nicht, ist bei SAS und Lufthansa erlaubt ( O- Ton Lufthansa - " Sie können sich das Teil auch gleich anziehen " )
Patronen müssen heraus geschraubt werden - stimmt nicht - können verbaut bleiben ( jeder hat im Flieger eine Weste mit Patrone unterm Sitz- also wo ist das Problem? )
Patronen müssen angemeldet werden - stimmt teilweise - SAS benötigt keine Anmeldung sofern man eine Patrone pro Person hat, bei Lufthansa reicht eine telefonische Anmeldung
hier nun Probleme die auftraten und mit denen man rechnen muß
Patronen waren nach Ankunft nicht mehr im Koffer ( wurden vom Sicherheitspersonal entnommen das war noch nett, bei einigen war die Weste weg )
Familie mit 4 Patronen in einem Koffer verhinderte fast einen Start - Patronen mußten auf 4 Koffer verteilt werden ( ist meiner Schwester passiert )
Patronen müssen heraus geschraubt werden
Patronen dürfen nicht ins Handgepäck
Max. 1 Patrone pro Person ( Anzug mit Weste und dazu eine extra Weste für die warmen Tage geht nicht immer )
ohne schriftliche Genehmigung keine Mitnahmeberechtigung ( Lufthansa will es auf meinem Ticket vermerken, aber ich habe nichts in der Hand )
Warum nun diese Unterschiede ? - Ganz einfach, hier stoßen zwei ( bei Zwischenlandungen noch mehr ) Sicherheitsbereiche aufeinander. Was die Fluggesellschaft erlaubt muß noch lange nicht bedeuten, daß das auch für den Sicherheitsdienst des Flughafens gilt. SAS macht keinerlei Auflagen, das bedeutet aber nicht, das man nun fröhlich an Bord hüpfen darf - mitnichten - jetzt gilt es noch zu klären, welche Sicherheitsbestimmungen der jeweilige Flughafen hat und wenn der sagt, eine Patrone darf nicht ins Handgepäck und der Koffer ist schon eingecheckt dann nützt da keine Diskussion, das Sicherheitspersonal hat nichts mit der Fluggesellschaft zu tun und muß nicht sämtliche Rechte der Gesellschaften kennen sondern das deutsche Recht des jeweiligen Flughafens.
Also egal was die Gesellschaft sagt, fragt lieber noch mal am Flughafen bevor der Koffer eingecheckt ist. Falls der Flughafen eine schriftliche Genehmigung braucht, habt ihr in der Regel eh verloren, es sei denn ihr habt noch viel Zeit und findet einen Drucker ( ich geh da zu einem leeren Reisebüro, drück dem Angestellten 10€ in die Hand und druck fehlende Unterlagen aus, immer noch billiger als bei manchen Fluggesellschaften )
Und gleich vorab , ich weiß daß 90 % aller Flüge keine Probleme haben darum wäre mir lieber, ihr würdet noch Besonderheiten mit einzelnen Gesellschaften ergänzen.
Hier noch ein Zitat, daß aber scheinbar nicht alle Sicherheitsbeamten kennen " Die für die Sicherheit zuständige Bundesbehörde stellte klar: Die Mitnahme von „zwei kleinen Kohlendioxidzylindern“ im beziehungsweise als Passagiergepäck ist amtlicherseits erlaubt ....
Jedoch hat die Sache einen Pferdefuß: Einfordern können die Wassersportler diese Erlaubnis nicht. Denn das LBA weist auch darauf hin, dass die Entscheidung letztendlich doch bei den Airlines liegt. Das LBA bezog sich dabei auf die internationalen Abkommen ICAO T.I Part 8 / Chapter 1.1.2 m) beziehungsweise IATA-DGR Tab. 2.3.A. "
PS : Flughafen München : eine Rettungsweste pro Person mit zwei Ersatzkartuschen ( max. 50 ml ) darf mitgeführt werden auch im Handgepäck und muß nicht herausgeschraubt werden