[h=3]Fehmarn: Angler treiben vor Fehmarn - Bootsführer alkoholisiert[/h]
Vor der ostholsteinischen Küste fiel der Motor aus. Das war aber nicht das einzige Problem. ...
[h=3]Fehmarn: Angler treiben vor Fehmarn - Bootsführer alkoholisiert[/h]
Vor der ostholsteinischen Küste fiel der Motor aus. Das war aber nicht das einzige Problem. ...
Tja, betrunken Boot gefahren, da ist der Autoführerschein auch weg.
Gruß
Waldemar
Dumm gelaufen, dümmer gehts nümmer! Mit 2,27 Promille hätte er auch den Tank auffüllen können!
Mal abgesehen, bis in die Holsteinische Bucht von Burg/Tiefe aus ist schon ein richtiger Ritt. Ich vermute mal, die wollten zur Sagasbank! Mal lesen, was noch darüber geschrieben wird ...
Was soll man dazu noch sagen. Nun ist er seinen PKW Führerschein auch los.
Was soll man dazu noch sagen
Wer sein Auto liebt,der schiebt.
Selber schuld.
Tja, betrunken Boot gefahren, da ist der Autoführerschein auch weg.
Kein Mitleid mit solch einem Idioten.
Dumm gelaufen, dümmer gehts nümmer! Mit 2,27 Promille hätte er auch den Tank auffüllen können!
Der hatte aber mächtig Durst gehabt. Der hätte lieber Kaffe trinken sollen.
Mal abgesehen, bis in die Holsteinische Bucht von Burg/Tiefe aus ist schon ein richtiger Ritt. Ich vermute mal, die wollten zur Sagasbank! Mal lesen, was noch darüber geschrieben wird ...
Wie kann man so betrunken solch einen Ritt wagen.
Aber der war wahrscheinlich des Denkens nicht mehr mächtig.
Aber der war wahrscheinlich des Denkens nicht mehr mächtig.
Ich gehe mal davon aus das er das schon vorher nicht war.
Moin,
so unlogisch das für unser Rechtsempfinden ist... ein volltrunkener Bootsführer wird lediglich für das Delikt auf dem Wasser bestraft.
Die allgemeine Auffassung, dass damit auch der Führerschein für den Straßenverkehr entzogen wird, trifft nicht zu.
Es gibt für die Annahme, dass ein besoffener Bootsführer gleichzeitig auch für die Führung eines KFZ im Straßenverkehr nicht mehr geeignet ist, nämlich (bislang) schlichtweg keine gesetzliche Grundlage, auf der ein Gericht so einen Beschluss fassen könnte.
Gruß
Hajo
so unlogisch das für unser Rechtsempfinden ist... ein volltrunkener Bootsführer wird lediglich für das Delikt auf dem Wasser bestraft.
Wieder etwas dazu gelernt. Danke.
Hätte ich nicht gedacht.
Dann war mein Wissensstand ein alter und falscher. Man lernt eben nicht aus.
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