Ich denke Steinbeisser und Jürgen liegen richtig. Frage lieber nach, bei den norwegisch Behörden (vielleicht kann Euer Vermieter da behilflich sein;)) und auch bei der Fährgesellschaft (so Ihr eine nutzt).
Als Lkw-Spediteur, der u. a. auch nach Norwegen disponiert, kann ich Dir sagen, dass diese Raketen (wohlbemerkt im Lkw-Bereich) in der Gefahrengutverordnung (ADR/GGVS) unter Klasse 1 (Sprengstoffe) fallen.
Selbst bei Mindermengen von wenigen Kilo bereits sehr problematisch.
Nur falsch deklarierte Frachtdokumente z. B. führen beim norw. Zoll zu sehr hohen Straf- bzw. Bußgeldern:(:o.
Und... Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe.
Es geht jedoch nicht nur um den Transport bzw. Mitnahme. Auch solltest Du Dich schlau machen, wie Vermieter und Polizei auf, nicht zu Sylvester abgefeuerte Raketen reagieren. Könnte ein böses Erwachen geben :eek: und ebenfalls sehr teuer werden !
Besten Gruß
Lars