Angeln ohne Erlaubnis

  • Martin, man muss meine Aussage zu Regeln und Gesetzen weder teilen noch wirklich verstehen, aber akzeptieren wäre nett.


    Wer ordentlich an sein Vereinsgewässer zum Angeln geht, der hat wenig Probleme die richtigen Papiere am Mann zu haben. Wer aber auf die Idee kommt mit seinem
    Boot quer durch Deutschland zu fahren und sich vielleicht hier und da am Abend einen Fisch fürs Abendbrot zu angeln, der hat sehr schlechte Karten.


    Wenn eine Mutter ihren angelden Sohn vom Gewässer holt, weil er dort nicht angeln soll und darf, und dabei die Angel des Sprösslings trägt, macht sie sich strafbar, da man ohne passende Erlaubnis nicht mit einer angelfertigen Angel am Gewässer sein darf.


    Solche Beispiele gibt es viele, entweder man ahndet dies mit Augenmaß oder versucht es in neue Regeln zu packen ...


    Selbsternannte Polizisten sind genau die, die sich so verhalten, eine bestimmte Personengruppe (z.B. Gewässerwarte) habe ich in diesem Zusammenhang nicht genannt.


    Letztendlich gibt es unterschiedliche Meinungen, keine ist besser oder schlechter, sie sind nur unterschiedlich, und unser Forum dient dem Austausch dieser Meinungen :baby:

    Gruß Steven



    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie dann ihren Standpunkt.


    Man kann den Sonnenschein nicht verbieten. Man kann nur dafür sorgen, dass andere im Schatten stehen.


  • [quote='Gaensejunge','http://umzug.norwegen-angelfreunde.de/forum/index.php?thread/&postID=458288#post458288']Hoddel, öffentliche Gewässer gibt es in der Form in Deutschland nicht.

    Das würde ja bedeuten das es ein „Jedermannsrecht“ auf Angeln geben würde. Jedes Angelgewässer gehört ja irgend jemanden (privater Besitz, Pächter, Landesbesitz oder Bundeseigentum).

    Dem Besitzer oder Pächter obliegen die Fischereirechte und er kann darüber bestimmen, wer an seinen Gewässern angeln darf. Dazu kann er (oder muss er sogar) Erlaubnisscheine ausstellen. Ausgenommen davon sind die Küstengewässer.

    Je nach Bundesland wird außerdem noch ein Fischereischein gefordert. Da die Fischereischeine Landesrecht sind, gibt es hier unterschiedliche Regelungen. Meist wird der Nachweis einer Prüfung für den Fischereischein verlangt.

    Unterm Strich braucht also jeder Angler in Deutschland zwei Papiere:


    1. einen gültigen Fischereischein (meist gegen Gebühr)
    2. einen Erlaubnisschein vom Inhaber der Fischereirechte (ausgenommen Küstengewässer)..............................................



    Ich finde Dein Statement gut.
    Trotzdem erlaube ich mir ein paar Widersprüche.
    1. Hoddel hat Recht. Hamburg erlaubt sich, meines Wissens, als einziges Bundesland das Jedermannsrecht für das Angeln anzuwenden.
    Unter folgenden Bedingungen: 1. gültiger Fischereischein, dabei muß der Fischereischein noch nicht einmal in Hamburg ausgestellt sein. 2. Das notwendige Angelequipment, einschließlich Spundwandkescher, so man an Spundwänden angelt.
    3.Man beachtet die örtlichen Vorschriften z.B. Anzahl der Haken etc.
    4. Was die Küstengewässer betrifft: Es wird sehr wohl ein Erlaubnisschein des Rechteinhabers (in diesem Fall das entsprechende Bundesland) verlangt.
    In MV sind es Tages-Wochen -Monats-oder Jahreskarten.
    In SH muß man die Jahresgebühr bezahlen. Wie Das in Niedersachsen ist, weiß ich jetzt i.M. nicht.


    Sonst gebe ich Dir vollkommen Recht. Wer alles beisammen hat braucht nichts zu fürchten.


    Gruß
    Max



  • Heiko, das kann ich nur bestätigen. Ein gewisser Kontrolldruck spricht sich rum und wirkt abschreckend, auch wenn es manchen Angler nervt. Ich muss aber als Kontrolleur nicht jedes mal den Kollegen wieder kontrollieren den ich schon kenne, da reicht dann auch ein nettes "Hallo".


    Unser Kontrollbereich war das gesamte Kreisgebiet (vor der Gebietsreform). Dazu gehörten 3 große Talsperren und noch einige Flussläufe. So eine Gebiet kannst du mit 6 staatlichen Fischereiaufsehern nicht lückenlos kontrollieren. Aber du kannst einen gewissen Druck aufbauen, das eventuell eine Kontrolle kommen könnte.
    Obwohl bekannt war, das in diesem Bereichen öfters Kontrollen erfolgen, haben wir in jedem Jahr im Schnitt 20-30 Anzeigen wegen fischens ohne Erlaubnisschein gehabt! Daran kann man die Dimension des Problems der Schwarzangler erkennen. Den meisten Schwarzanglern ist dabei nicht bewußt, dass es sich dabei um eine Straftat handelt und nicht um eine Ordnungswiedrigkeit. Mit den 500€ ist der Schwarzangler im obigen Artikel noch sehr gut weggekommen, in Sachsen ist das nicht so"preiswert".


    Bei der Menge der Anzeigen die wir dazu jedes Jahr hatten, wundert es mich immer wieder, dass es mancher Lokalzeitung eine Nachricht wert ist, wenn mal ein Schwarzangler ertappt wurde......


    Gruß Jens

  • Hier mal ein Link zu den freien Hamburger Gewässer:


    http://www.elbetreff.de/elbe/Angeln/hh_freie/



    Hoddel

  • Bei uns heißt es "Freie Gewässer", also Gewässer, wo keine Verpachtung vorhanden ist. Für die freien Gewässer brauchst du natürlich den Fischereischein. Wobei kein Unterschied gemacht wird, in welchem Bundesland der Fischereischein ausgestellt ist. Durch diesen Fischereischein erbringt der Angler den Nachweis, dass er die Fischereiprüfung abgelegt hat.


    Ohne Fischereischein geht nichts. (Eigentlich)


    Unsere BSG Vattenfall hat rund 300 Angler. Wir betreiben einen eigenen Teich mit viel Aufwand und auch viel Geld für den Besatz. Kommt man dort im Frühjahr ans Gewässer, kann es passieren, dass man von bestimmten Volksgruppen verjagt wird. Fährt man zur Polizei, wird man abgewimmelt. "Die paar Fische....!"


    Um mich nicht zu ärgern, fahre ich schon seit Jahren da nicht mehr hin. Ich habe ja fast in Sichtweite einen See, wo ich jederzeit angeln kann. Hier haben Fremde keinen Zutritt. Noch nicht einmal Fischereiaufseher.


    http://www.lahmerhecht.de



    Hoddel

  • Moin, super Thema, da sind ja kontroverse Diskussionen programmiert was in meinen Augen nie Schaden kann solange man nicht persönlich wird und auch mal akzeptiert, daß nicht jeder der gleichen Meinung ist. Kontrolleure/Aufseher usw. sind für mich Menschen mit einem gewissen inneren Bedürfnis andere zu kontrollieren und sich dabei wichtig zu fühlen ( das ist jetzt meine Meinung ) wie sonst ist es zu erklären, daß jemand Freizeit opfert und Geld investiert um andere nach einem Ausweis zu fragen. Eine Politesse, die gesellschaftlich ja sehr tief einzuordnen ist ( Studie über Berufe und deren Beliebtheit ) bekommt wenigstens Geld dafür aber solch Freiwillige !?. Aber trotzdem ist es ok, das es solche Menschen gibt und bei Kontrollen atme ich tief durch und denke, laß ihnen doch ihr kleines Vergnügen.
    Fischereischein oder wie auch immer : ich saß von klein an mit meinem Onkel an der Havel, erst mit Bambus und später mit gekürzter Teleskoprute, mit 7 Jahren bekam ich meinen Ausweis habe 15 Jahre gedacht, ich kann angeln aber nein, wenn ich es weiter wollte, müßte ich nun (Wende ) einen Schein machen, den teuer bezahlen und mir erklären lassen warum ein Setzkescher nur die und nicht die Farbe haben durfte. So ein Schwachsinn für mich war das nur Geldmache. Ich habe daher mein Angeln ins Ausland verlegt, bezahl dort einen Obolus und gut ist.
    Bin ich gegen Kontrollen - Nein - nur gegen Schikane. Bin ich gegen einen Fischereischein - ja auf jeden Fall.
    So aber, nun werde ich doch älter und möchte nicht erst als Rentner meinen Schein machen ( kann dann evtl. nicht mehr so oft reisen ) also werde ich die Prüfung absolvieren, mir zeigen lassen wie man einen Fisch fängt, tötet und filetiert und dabei oftmals tief durchatmen. Peter
    Ps. Wieso darf ein Holländer in Brandenburg angeln ohne je geangelt zu haben und ich benötige dort einen Fischereischein, wir haben doch ein Europa- deutsche Willkür !

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  • Politesse, die gesellschaftlich ja sehr tief einzuordnen ist...


    So, dass ist deine Meinung! Interessant!


    Wo ordnest du dich gesellschaftlich ein?


    Glaubst du, dass die vielen ehrenamtlichen Trainer, Betreuer oder die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr diese ehrenamtliche Aufgabe übernehmen, um 6 EUR Aufwandsentschädigung zu erhalten?


    Sind alle so, nicht wahr?

  • So, dass ist deine Meinung! Interessant! Nein ich sagte wohl deutlich, das es eine Studie über Berufe und deren Beliebtheit gibt steht aber schon mal in meinem Text


    Wo ordnest du dich gesellschaftlich ein? Mein Beruf ist leider auch weit unten angesiedelt und damit muß ich leben


    Glaubst du, dass die vielen ehrenamtlichen Trainer, Betreuer oder die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr diese ehrenamtliche Aufgabe übernehmen, um 6 EUR Aufwandsentschädigung zu erhalten?
    Ich bin Trainer einer Kindermannschaft und ich habe über Kontrolleure gesprochen und nicht über alle Ehrenämter oder freiwillige Jobs da ließt du etwas was ich nicht gesagt oder gedacht habe. Es gibt für mich da schon einen riesen Unterschied!
    Sind alle so, nicht wahr? Wieso - was habe ich gesagt, daß du so etwas schreibst ? Bleib bei dem was ich sage und dichte mir bitte nichts an!


    Genau das meinte ich als ich schrieb "...auch mal akzeptiert, daß nicht jeder der gleichen Meinung... ". Die Meinung anderer zu akzeptieren fällt nicht jedem leicht aber genau das hat Tiveden ja auch schon angemerkt " Martin, man muss meine Aussage zu Regeln und Gesetzen weder teilen noch wirklich verstehen, aber akzeptieren wäre nett." Jepp recht hat er. Gruß Peter

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