Das Verwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss bestätigt, dass das sogenannte Trophäenfischen, bei dem große Fische nach einem Angelvorgang ("Drill") lebend aus dem Wasser gehoben, ohne Betäubung oder Tötung vom Angelhaken gelöst, gemessen, vor einer Kamera präsentiert und anschließend wieder in das Gewässer gesetzt werden, gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes verstößt......

Trophäenfischen im Angelteich verstößt gegen den Tierschutz
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Das war längst überfällig.
Gruß
Max aus dem Exil in Kiel -
Das wird den Karpfen- und Walleranglern aber gar nicht so gut gefallen.....*rolleyes*
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In meinen augen richtige eintscheidung - aber das das auf die art geregelt werden muss ist nur traurig. Als hätte deutschland keine anderen probleme.
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Das Thema C&R liefert so viel Zündstoff, daß wir hier lieber die Finger davon lassen sollten.
Petri
Hans
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Das Thema C&R liefert so viel Zündstoff, daß wir hier lieber die Finger davon lassen sollten.
Petri
Hans
das genannte Beispiel hat nichts ,aber auch gar nichts mit C&R zu tun ,welches ich auch unter bestimmten Voraussetzungen für sinnvoll halte.
Hier geht es um Puffangelei .Das sollte man unterscheiden.
Gruß
Palo -
das genannte Beispiel hat nichts ,aber auch gar nichts mit C&R zu tun ,welches ich auch unter bestimmten Voraussetzungen für sinnvoll halte.
Hier geht es um Puffangelei .Das sollte man unterscheiden.
Gruß
PaloDas sehe ich zwar anders, ist aber keiner Diskussion wert.
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[h=3]Angler an der kurzen Leine[/h]
Auch Fliegenfischer, die Könige unter den Hobbyanglern, müssen nun jede gefangene schlachtreife Forelle töten. In Holland und in Großbritannien sei das Trophäenangeln "gängige Praxis" und keinesfalls verboten. Immerhin dürfe man Würmer noch auf Angelhaken ziehen, sagt Spahn. Sie spürten vielleicht Schmerzen, es seien aber"keine Wirbeltiere".....
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In Holland und in Großbritannien sei das Trophäenangeln "gängige Praxis" und keinesfalls verboten.
Hier kann man sogar bestraft werden, wenn man bestimmte fischen nicht zurück setzt. Zb. gibt es im manche gewässer ein mitnehmverbot für graskarpfen und hecht... Für Waller gibt es ein absolutes mitnehmverbot! -
Hier kann man sogar bestraft werden, wenn man bestimmte fischen nicht zurück setzt. Zb. gibt es im manche gewässer ein mitnehmverbot für graskarpfen und hecht... Für Waller gibt es ein absolutes mitnehmverbot!
nicht umsonst ist der Niederländische Fischbestand meist viel Besser als in Deutschland.
Ich erinnere mich immer wieder gerne an die 13 Jahre in denen ich in deiner Ecke geangelt habe.
Noch heute ist der Aufkleben von "meinem" Verein auf meiner Dokumententasche ( HSV de Peel / Deurne )Gruß
Palo -
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