na dann ist ja bald mit den ganzen hochglanzprospekten und zeitschriften schluß..............*rolleyes*
glücklicherweise ist die gewässerordnung des landes brandenburg da für otto-normal-kochtopfangler noch moderat ausgelegt
zitat:
4.5.1. Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische
Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang waidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern. Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.
das fette trifft bei mir zumindest nicht zu. ich gehe/fahre ans wasser, um mich zu erholen,
egal ob was beisst oder nicht - manchmal ist auch die angelberechtigung nur mittel zum zweck,
mit dem womo da zu stehen, wo ich ohne angelberechtigung nicht stehen dürfte.........schon vielfach erlebt.