7.100.000 Zahl aus dem Hüftgelenk?
Bleiben wir aber mal bei den Thema.
Ein Angler mit einen Fischereischein kennt die gültige Gewässerordnung seines Bundeslandes.
Hier als Beispiel die Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V.
Absatz 4.5 – Behandlung und Verwendung des Fangs.
Im Punkt 4.5.1 heißt es u.a:
„Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.“
Fische für Fotos missbraucht – Für Staatsanwalt Verstoß gegen Tierschutz
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Und sich kaputt lachen!
Wäre schön wenn auch wir Deutschen an der zeitgemäßen Gesetzeserweiterung teilnehmen würden...Du meinst sicherlich, daß sich die Gesetzgebung an die Bedürfnisse der Angler anzupassen hat !
Frei nach dem Motto Pg. 1 gilt für Alle, Angler ausgenommen.Man muß sich nur ansehen wie in anderen europäischen Ländern mit Tieren umgegangen wird. Da ist keine Achtung bzw. Respekt gegenüber der Kreatur zu erkennen.
Wenn diese Leute dann über uns lachen - soll'n sie doch.
Wenn man sich dann auf die Seite dieser Lacher stellt finde ich das schon bedauerlich. Aber jedem wie's gefällt.
Ich jedenfalls bin stolz darauf deutscher zu sein und auf ein funktionierendes Tierschutzgesetz.Es gibt Fischereigesetze in den einzelnen Bundesländern. Darüber steht das Tierschutzgesetz. Ein Anglergesetz gibt es nicht.
Wir Angler machen uns das Leben selbst schwer indem wir alles bis zum Gehtnichtmehr ausreizen und wundern uns dann wenn neue Regularien aufgestellt werden.
Das war so bei der Wettfischerei, Setzkescher, Nachtangeln usw. Jetzt ist es C&R.Bei diesen Auswüchsen müssen wir uns nicht wundern das der Gesetzgeber auf uns aufmerksam wird.
Bei dieser Art der Karpfenangelei wird der Fisch als Sportgerät mißbraucht und das kann nicht sein.
Eine Minderheit von sogenannten "Sportfischern" sorgt wieder einmal dafür daß die komplette Anglerschaft in Mißkredit gerät. Und das nur weil sie sich im WWW oder in irgendeinem Anglermagazin profilieren wollen.
Mal drüber nachdenken,
Willi
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Also wenn man für den Schutz von Tieren eintritt, dann sollte man sich überlegen was der Kreatur mehr hilft, getötet und mehr oder minder verbraucht zu werden (Eigenbedarfsgedanke) oder wieder zurückgesetzt werden.
Dann sollten wir uns Gedanken machen, was mit den kapitalen Welsen und Karpfen geschehen soll. Ich hätte keinen Bock einen Kapitalen zu verspeisen (keine Angst, ich fange eh keinen)
Das Fotografieren und Filmen von Fischen und deren Fang wird nicht dadurch besser, dass der Fisch anschließend getötet wird, denn mit Tierschutz hat das Töten auch nichts zu tun.
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moin,
hier geht es doch nicht darum, einen zu großen fisch, den man zufällig gefangen hat, wieder reinzusetzen, sondern um das GEZIELTE fangen eines großen fisches um ihn zu fotografieren und dann wieder zu entlassen.
und da wird das lebewesen fisch zum "spielzeug" degradiert. das sollte nicht sein. jedes leben verdient achtung. ich wurde da jedenfalls so erzogen...bernd
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Das würde aber bedeuten das man nur noch zum Zwecke des Nahrungserwerbs Angeln gehen sollte. Angeln aus Spaß bzw. Hobby würde sich demnach moralisch verbieten.
So ganz bedenkenfrei bin ich gegenüber der "Foto-Angler" auch nicht. Aber gegenüber Abschlagen und dann doch nicht verbrauchen ist es m.M.n. das kleinere Übel.
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ja, da hast du recht. ich meine, angeln ist eine form der jagd, nur eben auf fische. ein fangen, töten und dann verwerfen, lehne ich auch ab. dass man beim fangen seines speisefisches untermaßige oder zu große, die man nicht verwerten will, zurücksetzt, halte ich für normal.
bernd
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@ fontane - moin,
hier geht es doch nicht darum, einen zu großen fisch, den man zufällig gefangen hat, wieder reinzusetzen, sondern um das GEZIELTE fangen eines großen fisches um ihn zu fotografieren und dann wieder zu entlassen.ich vermute mal, dem Fisch ist das egal
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dem fisch mag das zwar egal sein, ob er zufällig gefangen wurde, oder ob da jemand ist, der immer fangen, knipsen und reinsetzen will.
die verhaltensweise des angelnden zeigt aber hier, meiner meinung nach, die einstellung des anglers zum lebewesen fisch.
mehr wollte ich damit nicht ausdrücken.bernd
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Das würde aber bedeuten das man nur noch zum Zwecke des Nahrungserwerbs Angeln gehen sollte. Angeln aus Spaß bzw. Hobby würde sich demnach moralisch verbieten.
Nicht nur moralisch, sondern auch gesetzlich.
Meine Beobachtungen im Netz und auch ein paar Links von Michael, genau dahin läuft es.
Und habe so ein mulmiges Bauchgefühl, die das wollen, kommen damit auch durch. -
Jetzt lasst mal die Kirche im Dorf, wer soll das Angeln verbieten wollen. Ich meine wenn ich´s rauslesen will, dann kann ich so etwas lesen.
Langsam wird es philosophisch.
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