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Kleine Fische - Wild geangelt! Zwei Teenies vor Gericht

  • Mantafahrer
  • 6. Dezember 2013 um 17:15
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    • 6. Dezember 2013 um 17:15
    • #1

    [h=3]Kleine Fische - Wild geangelt! Zwei Teenies vor Gericht[/h]

    Und präsentierten die Ausrede: „Wir wollten nur einen der dicken Fische rausziehen und fotografieren. Danach hätten wir ihn wieder ins Wasser geschmissen.“


    Im Hofgarten nach dicken Fischen geangelt

    Was kann man tun?

  • nordfisker1.jpg

  • Andal
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    • 6. Dezember 2013 um 17:19
    • #2

    Zu meiner Zeit gabs dafür genau zwei Watschn. Eine beim Erwischtwerden und eine zu Hause von der Mutter fürs Erwischtwerden. Diese so problemlose Lösung wurde ja leider abgeschafft.

    Homo homini lupus. Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf, der Angler dem Angler ganz besonders!

  • Ballast1
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    • 6. Dezember 2013 um 17:23
    • #3

    40 Arbeitsstunden für einen Angelverein - das find ich gut !
    Ein Urteil mit Fingerspitzengefühl...

    Dann können die beiden auch gleich eintreten und legal große Fische fangen (lernen).


    Gruß
    Heiko


    ! holde seg frisk !

    Ja, vi elsker dette landet, som det stiger frem,
    furet, værbitt, over vannet, med de tusen hjem.

  • Fjordfischer
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    • 6. Dezember 2013 um 17:25
    • #4

    Hei

    Es tut mir leid, aber ich habe nicht im gerinsten Verstaendnis fuer dieses Urteil. Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.


    Gruss Mark

    xx#,Bilder aus Norwegen fast ohne Fisch, aber dennoch spannend, auf:


    .,-( https://www.flickr.com/photos/138209459@N04/albums .,-(

  • Seestädter
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    • 6. Dezember 2013 um 17:43
    • #5
    Zitat von Fjordfischer

    Hei

    Es tut mir leid, aber ich habe nicht im gerinsten Verstaendnis fuer dieses Urteil. Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.


    Hei,

    wenn es 40 Arbeitsstunden hagelt vom AG, dann hatten die Jungs schon etwas auf der Latte, sonst wäre es bei einer Verwarnung geblieben bzw. gar nicht zum AG gegangen.


    [QUOTE]Zu meiner Zeit gabs dafür genau zwei Watschn. Eine beim Erwischtwerden und eine zu Hause von der Mutter fürs Erwischtwerden. Diese so problemlose Lösung wurde ja leider abgeschafft.

    Alles anzeigen


    ... heutzutage ist es aus meiner Erfahrung als Fischereiaufseher bei der Altersgruppe eher so, dass man selbst aufpassen muss, dass die Jungs nicht gewalttäig werden.... :bad:

    Gruß

    Frank

  • rudi alias kveite
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    • 6. Dezember 2013 um 17:47
    • #6

    Meine Güte - so wie Andal schrieb - früher gab`s ein Donnerwetter und den Sack von Vattern voll und Ruhe war. Heut wolln`se die Kids von der Straße haben und machen sich wegen so`ner Dummheit ins Hemd...

    [ticker]vbticker.php?do=showticker&uid=996&tid=1[/ticker]

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  • Ballast1
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    • 6. Dezember 2013 um 17:59
    • #7
    Zitat von Seestädter

    [quote='Fjordfischer','http://umzug.norwegen-angelfreunde.de/forum/index.ph…2687#post352687']Hei

    Es tut mir leid, aber ich habe nicht im gerinsten Verstaendnis fuer dieses Urteil. Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.


    Hei,

    wenn es 40 Arbeitsstunden hagelt vom AG, dann hatten die Jungs schon etwas auf der Latte, sonst wäre es bei einer Verwarnung geblieben bzw. gar nicht zum AG gegangen.


    ... heutzutage ist es aus meiner Erfahrung als Fischereiaufseher bei der Altersgruppe eher so, dass man selbst aufpassen muss, dass die Jungs nicht gewalttäig werden.... :bad:

    Gruß

    Frank

    Alles anzeigen

    So auch meine (praktische) Erfahrung...


    Heiko


    ! holde seg frisk !

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  • Fjordfischer
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    • 6. Dezember 2013 um 18:18
    • #8

    Hei


    ich kann leider nicht beurteilen ob die Jungs vorher schon das eine oder andere angestellt haben. Wenn nicht, ist das Urteil einfach nur ein Witz.

    Gruss Mark

    xx#,Bilder aus Norwegen fast ohne Fisch, aber dennoch spannend, auf:


    .,-( https://www.flickr.com/photos/138209459@N04/albums .,-(

  • Andal
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    • 6. Dezember 2013 um 18:37
    • #9

    Es ist auch nachgewiesen, dass zeitversetzte Strafen bei Heranwachsenden so gut wie keine Wirkung zeigen. Ist nicht viel anders, als bei jungen Hunden, da bringt es auch nichts, wenn du ihnen Tage später vorhältst, dass sie auf die Auslegeware gekackt haben.

    Homo homini lupus. Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf, der Angler dem Angler ganz besonders!

  • RMuck
    Gast
    • 6. Dezember 2013 um 18:39
    • #10

    Selbst wenn sie vorher nichts angestellt haben, das Urteil ist voll OK. Schwarzfischerei wird leider immer noch als Kavaliersdelikt abgetan und selbst vor Gericht werden Anzeigen wegen Nichtigkeit eingestellt.

    Dabei ist Schwarzfischerei, was das rechtliche und die Strafen anbelangt, mit Wilderei gleichzusetzen. Nur, dort wird kein Verfahren eingestellt wenn einer mal einen Hasen erlegt, ganz im Gegenteil.

    Auch wenn es Kid's sind, gerade deshalb müssen sie bestraft werden, als erzieherische Massnahme.

    Einmal editiert, zuletzt von RMuck (6. Dezember 2013 um 18:49)

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