hey mucki,
hier muß ich dir absolut recht geben...........ausnahmesituation hin oder her.........
gibt uns auch nicht das recht, ein angefahrenes reh - ebenso in einer ausnahmesituation (für beide beteiligte) - abzustechen und mitzunehmen
Die neue Tipprunde für die Bundesliga 25/26 ist eingeläutet.
hey mucki,
hier muß ich dir absolut recht geben...........ausnahmesituation hin oder her.........
gibt uns auch nicht das recht, ein angefahrenes reh - ebenso in einer ausnahmesituation (für beide beteiligte) - abzustechen und mitzunehmen
Auch in Magdeburg gabs Fisch aus der Elbe auf der Straße. Das war im MDR-Fernsehen zu sehen. Der Karpfen wurde mit der Hand eingefangen. Wenn sich alles normalisiert hat können wir bei uns auf den Elbwiesen nördlich von Magdeburg, so von Niegripp bis Parey, lange in den Senken angeln. Da fängt man nach Hochwasser oft sehr gut.
Auch in Magdeburg gabs Fisch aus der Elbe auf der Straße. Das war im MDR-Fernsehen zu sehen. Der Karpfen wurde mit der Hand eingefangen. Wenn sich alles normalisiert hat können wir bei uns auf den Elbwiesen nördlich von Magdeburg, so von Niegripp bis Parey, lange in den Senken angeln. Da fängt man nach Hochwasser oft sehr gut.
Wurden die Fänger noch vor Ort standrechtlich erschossen ?
@ Allgemein
Mal ernsthaft... diese Situation wird sich aktuell bzw. in den nächsten Tagen überall in den Flutgebieten so darstellen. Manche werden sie fangen und versuchen, sie wieder in die Flüsse & Seen zu entlassen, bei anderen landen sie eben auf dem Tisch... na und !? Schaut Euch doch mal diese utopisch großen Überflutungsgebiete an. Tausende Fische werden dort in den nächsten Tagen und Wochen verenden, unter Motorhauben oder Rasenmähern, in Gulli´s oder Blumenkübel als Stockfisch auftauchen. Sicher, mag alles nicht rechtens sein, jedoch haben die Leute (und Behörden) dort derzeit ganz sicher andere Probleme, als zu unrecht "erbeutete" Fische zu beklagen. Also, ich denke wirklich man sollte die Kirche in Dorf lassen ...*rolleyes*
Hallo Lasse, grundsätzlich gebe ich Dir recht was die Ausnahmesituation angeht. Aber es gibt Rechtsvorschriften. Der Threadersteller hat auf einen speziellen Fall aufmerksam gemacht. Hier handelte es ich nicht nur um Schwarzangeln sondern auch noch um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Ausnahmesituation hin oder her. Man kann ja auch nicht vor der Flut flüchtendes Wild wie Hasen, Rehe oder Wildschweine einfach abknallen weil sie vermutlich sowieso ersaufen würden. In diesem Fall darfst du noch nicht mal einen Gnadenstoss versetzen ohne dich strafbar zu machen. Aber zurück zu den Fischen. Es gibt die sogenannte Fischnacheile, im Bay. Fischereigesetz ist es der §7. In der Fischnacheile wird geregelt was im Falle einer Überflutung gilt. " Art. 7 1Tritt ein Fischwasser über seine Ufer aus, so ist der im Fischwasser Fischereiberechtigte befugt,auf dem überfluteten Grundstück zu fischen. 2 Einen durch die Ausübung der Fischereiangerichteten
Schaden hat der Fischereiberechtigte zu ersetzen.
(2)Vorkehrungen, die den Zweck haben, die Rückkehr des Wassers und der Fische in das Wasserbett zu hindern, dürfen nicht angebracht werden.
(3) 1Bleiben nach dem Rücktritt des Wassers auf den Grundstücken in Gräben und anderen Vertiefungen, die nicht in fortdauernder Verbindung mit dem Fischwasser stehen, Fische zurück, so
ist der Fischereiberechtigte berechtigt, sie sich längstens innerhalb einer Woche anzueignen; für den hier bei dem Grundbesitzer verursachten Schaden haftet der Fischereiberechtigte. 2 Nachdem Ablauf der Frist darf der Grundeigentümer die Fische sich aneignen." Dies muß selbstverständlich wiederum im Einklang mit dem Tierschutzgesetz stattfinden
Ich denke, dies sollte jedem bewußt sein, um eventuellen Schaden von sich abzuweisen.
Hi Mucki, ich verstehe und akzeptiere Deinen Standpunkt. Wenn man schon so handelt, darf man sich auch gern Gedanken über die Wahl der Mittel (Fanggerät) machen und ob es dann wirklich gerade eine Harpune sein muss ... *rolleyes*. Ansonsten sehe ich es aber nach wie vor entspannt, da tatsächlich ein zeitlich sehr begrenzter Zeitraum in dem es passieren kann und wirklich sicher nur von einzelnen "Action-Fischern" so gehandhabt, die es trotz Strafe und Belehrung wahrscheinlich auch während der nächsten Flut wieder täten. Lass uns das Thema aber nicht zerreden, Mucki
Hi Mucki, ich verstehe und akzeptiere Deinen Standpunkt. Wenn man schon so handelt, darf man sich auch gern Gedanken über die Wahl der Mittel (Fanggerät) machen und ob es dann wirklich gerade eine Harpune sein muss ... *rolleyes*. Ansonsten sehe ich es aber nach wie vor entspannt, da tatsächlich ein zeitlich sehr begrenzter Zeitraum in dem es passieren kann und wirklich sicher nur von einzelnen "Action-Fischern" so gehandhabt, die es trotz Strafe und Belehrung wahrscheinlich auch während der nächsten Flut wieder täten. Lass uns das Thema aber nicht zerreden, Mucki
Hi Lasse, es ist nicht mein Standpunkt und meine Einlassungen passen genau zum Thema. Leider habe ich aber den Eindruck daß viele, vermutlich die meisten, nicht wissen was sie dürfen und was nicht. Ich habe auch nur das Recht in Bayern zitiert. Mag sein daß es in anderen Bundesländern sogar noch schärfer, vielleicht aber auch lascher ist. Zumindest habe ich darüber informiert, kann also keiner sagen er hätte es nicht gewußt. Wobei Nichtwissen sowieso nicht vor Strafe schützt.
Hier mal was Erfreuliches.......
[h=3]Hochwasser - Angler retten Fische aus Wasserlöchern[/h]
Uwe Christmann und seine Helfer sind Angler, die während ihrer Wiesen-Bootsfahrten Fische einsammeln, denen der Rückweg in die Saale inzwischen ...
Und noch eine gute Tat.
21.06.2013 | 11:00 Uhr
POL-BI: Polizisten retten Karpfen aus der Hochwasserfalle
Bielefeld (ots) - SR/Bielefeld - Zwei Polizisten retteten am Freitagmorgen, 21.06.2013, einem Karpfen das Leben, der bei abfließendem Hochwasser auf der Straße Johannistal (siehe Foto in der Anlage) schon fast auf dem Trockenen lag. Die Polizisten bemerkten gegen 6.45 Uhr den etwa 40 cm langen Karpfen im seichten Wasser. Von wo er bis dahin auf die Straße gespült wurde, ist unbekannt. Da so schnell kein Eimer für den Transport aufzutreiben war, legten die Beamten den Fisch kurzerhand in den Fußraum des Streifenwagens (siehe Foto in der Anlage) und transportierten ihn schnellstmöglich über die Großdornberger Straße zu einem Teich am Tierpark. Dort entließen ihn die Polizisten ins kühle Nass, wo er sichtlich lebensfroh und wohlauf davon schwamm.
Quelle: Polizeipräsidium Bielefeld
@ derDieter
ach du liebe luise - was eine hiobsbotschaft.
hoffentlich haben die beamten eine gute dienst-oder rechtschutzversicherung. den karpfen einfach so in den erstbesten teich packen - da gibt es doch garantiert besatz - verbringungs- und andere gesetze.
von dieser tierquaelerischen transportvariante mal noch ganz abgesehen
mal sehen, wann die beiden eins auf die muetze kriegen - und von wem. sollte mich fast wundern, wenn sich nicht bald ne " organisation " oder anderes findet, die daran nun wieder was zu maulen hat.
@ derDieter
ach du liebe luise - was eine hiobsbotschaft.
hoffentlich haben die beamten eine gute dienst-oder rechtschutzversicherung. den karpfen einfach so in den erstbesten teich packen - da gibt es doch garantiert besatz - verbringungs- und andere gesetze.
von dieser tierquaelerischen transportvariante mal noch ganz abgesehen
mal sehen, wann die beiden eins auf die muetze kriegen - und von wem. sollte mich fast wundern, wenn sich nicht bald ne " organisation " oder anderes findet, die daran nun wieder was zu maulen hat.
Du könntest Recht haben, aber ich denke in diesem Fall wird Justicia ein Auge zu drücken.
Streng genommen, hätten sie den Fisch eigentlich wie ein verletztes Stück Wild vom Leiden erlösen können.
Aber da hätten die beiden wahrscheinlich beide Magazine ihrer Dienstwaffen verballert, bis der Karpfen nicht mehr gezuckt hätte.
Also................Ende gut, alles gut.
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