Neue Einreisebestimmungen fuer Hunde und Katzen
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Allerdings ist Anja nicht immer da meist ihre Kollegin die nur Norwegisch spricht. Für Leute die Richtung Stavanger wollen ist das auch ein guter Umweg bei dem man auch 2 mal Maut löhnen muss.
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Zu der Liste, die ich auf meiner Seite habe, kommen demnächst noch genaue Karten, wo sich die jeweilige Praxis befindet. Denn meist tut man sich schwer, die genaue Örtlichkeit zu finden. So wie ich es bereits bei den Ärzten gemacht habe:
http://www.suednorwegen.org/index.php/norw…te-suednorwegenHoddel
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Hallo,
wir fahren am Donnerstag mit unserem Hund nach Norwegen. Ich hab mir auf der Homepage von der norwegischen Botschaft die neuen Vorschriften durchgelesen und ich finde da nichts mehr, dass man mit dem Hund in Norwegen noch zu einem Tierarzt muss.... Weiß da jemand mehr?ZitatNeue Vorschrift 2012 für Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus EU-/EWR-Ländern (außer Schweden) nach Norwegen. Aktualisiert 13.03.2013
Wenn Sie ein Tier aus einem EU-/EWR-Land (außer Schweden) nach Norwegen mitnehmen wollen, denken Sie daran, einen Veterinär/Tierarzt zu kontaktieren und dafür zu sorgen, dass das Tier folgende Anforderungen erfüllt:
- Das Tier muss eine Identifikation/Microchip haben. Tätowierungen werden jetzt nur akzeptiert, wenn sie gut lesbar sind und das Tier damit vor dem 3. Juli 2011 versehen wurde (nach dem 3. Juli 2011 ist ein Microchip erforderlich). Das Tier muss eine Identifizierung haben, bevor es eine Tollwutimpfung erhält. Die Identitätsnummer muss in allen Veterinärattesten/Pass und allen Originaldokumenten angegeben sein.
- Das Tier muss gemäß den Empfehlungen des Impfstoffproduzenten (normalerweise frühestens wenn es drei Monate alt ist) gegen Tollwut geimpft werden. Es kann nicht vor dem 21. Tag nach der Impfung eingeführt werden. Die Forderung nach einer Tollwutimpfung gilt auch bei der Einreise mit Tieren aus tollwutfreien Staaten.
- Hunde müssen gegen Bandwurmbefall (Echinococcus multilocularis) mit einem anerkannten Präparat, zum Beispiel mit Praziquantel oder Epsiprantel, behandelt werden. Die Behandlung muss innerhalb 120 bis 24 Stunden vor der Einreise nach Norwegen und in dem Land aus dem das Tier einreist, erfolgen. Die Behandlung muss im Pass durch ein Veterinärattest tierärztlich bescheinigt werden. Katzen benötigen keine Bandwurmkur, müssen aber gegen Tollwut geimpft sein.
- Informationen über den Namen des Tierbesitzers, das Identitätsmerkmal des Tieres, die Tollwutimpfung und die Behandlung gegen Bandwurmbefall muss in einem Veterinärzertifikat dokumentiert sein, welches von einem öffentlichen Veterinär im Absendeland unterzeichnet sein muss, oder durch einen in der EU anerkannten Pass (gilt für EU-/EWR-Länder).
- Beim Passieren der Grenze müssen dem Zoll während der Öffnungszeiten das Tier und die notwendigen Dokumente zur Kontrolle vorgelegt werden. Wenn Sie aus der EU, oder aus Kroatien, Island, der Schweiz oder Liechtenstein kommen, muss das Tier und die Papiere unaufgefordert beim Zoll (rot) vorgelegt werden. Bei der Einfuhr von Tieren aus anderen Ländern müssen die Tiere beim Passieren der Grenze von der Lebensmittelaufsichtsbehörde untersucht werden. Wenn dies für Sie zutrifft, denken Sie daran, dass Sie die Aufsichtsbehörde mindestens 48 Stunden im Voraus über die Zeit und den Ort Ihrer Ankunft informieren müssen.
- Diese Vorschriften gelten für die private Einfuhr von bis zu fünf Tieren pro Einreise. Wenn Sie mehr als fünf Tiere mit sich führen wollen, müssen Sie sich nach den Vorschriften für die kommerzielle Einfuhr richten.
Vielen Dank für Eure Antworten!
Viele Grüße, Sabine
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Hallo,
wir fahren am Donnerstag mit unserem Hund nach Norwegen. Ich hab mir auf der Homepage von der norwegischen Botschaft die neuen Vorschriften durchgelesen und ich finde da nichts mehr, dass man mit dem Hund in Norwegen noch zu einem Tierarzt muss.... Weiß da jemand mehr?Vielen Dank für Eure Antworten!
Viele Grüße, Sabine
Hei,
Du musst weiterhin mit dem Hund zu einem norwegischen Tierarzt und eine Wurmkur verabreichen lassen.
Gruss Mark
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Nein, man muss nicht mehr in Norwegen zum Tierarzt.
ABER: die Wurmkur muss 24 - 120 Stunden vor Einreise erfolgen, die bisherige 10-Tagesfrist gibt es nicht mehr, hier hat eine Verkuerzung stattgefunden. Und, verlæsst du Norwegen zu einem Kurztripp ueber die Grenze nach Schweden, muss du wiederum die Wurmkur 24-120 Stunden vor Einreise durchfuehren lassen und von einem schwedischen Tierarzt im Ausweis bestætigen lassen. Also ein Tagesausflug ueber die Grenze mit Hund ist nicht mehr drin. -
Ich gebe meinen Senf mal kurz dazu, da man ja gerne Gewissheit hat. Da ich selberim Sommer mit Hund nach Norwegen fahren werde und die Infos zu der neuen Regelung nur spärlich zu bekommen sind, hier die Info direkt vom mattilssynet:
Hei!
Kravet nå er at hunden skal være behandlet mot Echinococcus multiloculqaris minimum 24 og maksimum 120 timer før du kommer på grensen. Det er ikke lenger krav om ny behandling innen 7 dager. Dette skal være utført av veterinær og påført i passet.
Med vennlig hilsen
Margrete Flesjå
HovedkontoretEs ist genau wie Ted22 beschreibt und die Wurmkur 24-120 Stunden vor Einreise muss von einem Tierarzt dokumentiert werden.
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Hallo,
ich bekam heute einen Anruf einer Kundin, die wissen wollte, was nun Fakt ist, was die gesetzlichen Bestimmungen für die Einreise von Deutschland nach Norwegen mit einem Hund angeht. Sie sagte mir, daß sie überall etwas anderes lesen würde.
Also habe ich mich mal schlau gemacht.In einem Telefonat mit der Königlichen Norwegischen Botschaft, wurde in darüber informiert, daß Hunde in Norwegen NICHT mehr einem Tierarzt vorgestellt werden müssen. Ich wurde auf deren Internetseite verwiesen(http://www.norwegen.no), wo ich es schwarz auf weiß noch einmal nachlesen konnte. Die Dame am Telefon sagte mir, daß NUR DIESE INFORMATIONEN wirklich bindend sind für Norwegen.
Ich hab's mal kopiert und das Wichtigste hervorgehoben:
[h=1]Mit Tieren nach Norwegenxx#,[/h] Neue Vorschrift 2012 für Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus EU-/EWR-Ländern nach Norwegen.
Aktualisiert 13.03.2013
Wenn Sie ein Tier aus einem EU-/EWR-Land nach Norwegen mitnehmen wollen, denken Sie daran, einen Veterinär/Tierarzt zu kontaktieren und dafür zu sorgen, dass das Tier folgende Anforderungen erfüllt:
- Das Tier muss eine Identifikation/Microchip haben. Tätowierungen werden jetzt nur akzeptiert, wenn sie gut lesbar sind und das Tier damit vor dem 3. Juli 2011 versehen wurde (nach dem 3. Juli 2011 ist ein Microchip erforderlich). Das Tier muss eine Identifizierung haben, bevor es eine Tollwutimpfung erhält. Die Identitätsnummer muss in allen Veterinärattesten/Pass und allen Originaldokumenten angegeben sein.
- Das Tier muss gemäß den Empfehlungen des Impfstoffproduzenten (normalerweise frühestens wenn es drei Monate alt ist) gegen Tollwut geimpft werden. Es kann nicht vor dem 21. Tag nach der Impfung eingeführt werden. Die Forderung nach einer Tollwutimpfung gilt auch bei der Einreise mit Tieren aus tollwutfreien Staaten.
- Hunde müssen gegen Bandwurmbefall (Echinococcus multilocularis) mit einem anerkannten Präparat, zum Beispiel mit Praziquantel oder Epsiprantel, behandelt werden. Die Behandlung muss innerhalb 120 bis 24 Stunden vor der Einreise nach Norwegen und in dem Land aus dem das Tier einreist, erfolgen. Die Behandlung muss im Pass durch ein Veterinärattest tierärztlich bescheinigt werden. Katzen benötigen keine Bandwurmkur, müssen aber gegen Tollwut geimpft sein.
- Informationen über den Namen des Tierbesitzers, das Identitätsmerkmal des Tieres, die Tollwutimpfung und die Behandlung gegen Bandwurmbefall muss in einem Veterinärzertifikat dokumentiert sein, welches von einem öffentlichen Veterinär im Absendeland unterzeichnet sein muss, oder durch einen in der EU anerkannten Pass (gilt für EU-/EWR-Länder).
- Beim Passieren der Grenze müssen dem Zoll während der Öffnungszeiten das Tier und die notwendigen Dokumente zur Kontrolle vorgelegt werden.Wenn Sie aus der EU, oder aus Kroatien, Island, der Schweiz oder Liechtenstein kommen, muss das Tier und die Papiere unaufgefordert beim Zoll (rot) vorgelgt werden. Bei der Einfuhr von Tieren aus anderen Ländern müssen die Tiere beim Passieren der Grenze von der Lebensmittelaufsichtsbehörde untersucht werden. Wenn dies für Sie zutrifft, denken Sie daran, dass Sie die Aufsichtsbehörde mindestens 48 Stunden im Voraus über die Zeit und den Ort Ihrer Ankunft informieren müssen.
- Diese Vorschriften gelten für die private Einfuhr von bis zu fünf Tieren pro Einreise. Wenn Sie mehr als fünf Tiere mit sich führen wollen, müssen Sie sich nach den Vorschriften für die kommerzielle Einfuhr richten.
[FONT=arial, helvetica, sans-serif]Also kein Stress mehr für euch und eure Tiere. Ihr könnt den Urlaub voll und ganz genießen. Ankommen und loslassen !!![/FONT]
[FONT=arial, helvetica, sans-serif]Sonnige Grüße
Steffi
[/FONT] -
cool...aalglatte ->..wat ein name
danke fuer deine muehe steffi
wenn sich schon dein mann hier nicht mehr meldet, musst du wenigstens fuer infos sorgen
haste fein jemacht kleenes
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Steht auch schon seit einiger Zeit hier:
http://www.suednorwegen.org/index.php/norw…nde-in-norwegen
Hoddel
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