bernd
wieviel ps hat den das bier im brauhaus - habe leider keine flasche mehr da.
mein vorrat ist aber nun weg - leider.
Alkohol - mehr als erlaubt - Strafe
-
bernd -
26. November 2008 um 13:33 -
Geschlossen
-
-
@ antonio: bei uns sind wir, wenn es um probleme geht, alle "fahrer"...
deshalb schon danke für deine suchebernd
weiß jetzt nicht was du von mir willst
antonio
-
du willst es wirklich wissen?
also eine geschichte von der 2007 saison:
eine gruppe von 9 mann aus einem europäischem land hatte bei uns gebucht und ist zu 7. per flugzeug angereist, 2 sind mit dem auto gefahren. dei beiden im auto hatten laut eigenen angaben das essen, die getränke und auch die räucherware für die gesamte gruppe dabei. die beiden wurden dann auch im zoll gestoppt und durften alles abegeben da die 6.000 NOK warenwert grenzen pro person überschritten war, zuviel alk pro person im wagen war und auch zuviel tabakwaren pro person. zusätzlich gab es noch eine strafe von 11.000 NOK zu entrichten. sämtliche nahrung, alkoholika und tabakwaren durfte die gruppe dann für eine woche zu norwegischen preisen kaufen. ihr könnt euch sicher vorstellen, wie die reisekasse der gruppe am ende der woche aussah ...
schmuggeln lohnt wirklich nicht!
-
und noch was: kommt nicht auf die idee auch nur eine flasche von über 60% igem getränkt einzupacken. denn alles was über 60% geht fällt in norwegen unter rauschgift und ist grundsätzlich nicht erlaubt. dh wenn ihr zb stroh 80 dabei habt und der zoll das findet werdet ihr gleich behandelt wie wenn ihr rauschgift (koks, hasch, usw.) geschmuggelt hättet.
-
..... dh wenn ihr zb stroh 80 dabei habt und der zoll das findet werdet ihr gleich behandelt wie wenn ihr rauschgift (koks, hasch, usw.) geschmuggelt hättet.
Also strafrechtlich gesehen ist in Norwegen Gras rauchen und Stroh trinken das gleiche. -
naja..stimmt schon..wenn Strafe dann drastisch. Aber wenn ich mir angucke was ihr mithattet ist das auch nicht soo die Welt. Flaschen bedeutet doch sicher 0,75 oder? 1 Liter Flaschen sind im Supermarkt doch eher selten.
Wenn es dann 6x0,75 Schnaps waren sind das auch nur 4,5 Liter---ERLAUBTE MENGE :4Liter (wobei ich nicht weiss ob man Flascheninhalte unter den Insassen aufteilen darf--aber selbst dann wären es 3 Personen mit der erlaubten Menge von 1 Liter und 1 person mit 1,5 Litern)
6x0,75 Wein = 4,5 Liter---ERLAUBTE MENGE: 6 Liter
Ok Bier ist viel zuviel...3 Kästen zuviel...macht pro Person 6 Liter zuviel.
Ich denke im Knast würdet ihr dafür nicht landen und ich denke (weiß es aber nicht genau, dass bei solchen verhältnismässig lächerlichen Mengen keine Geldstarfe anfällt...aber Bier kann man auch gut in Norge kaufen---also nur deshalb würde ich kein Risiko eingehen.
oder meisnt du etwa pro Person die Menge:eek::eek::eek: Ich hoffe mal nicht:D -
Ich denke viel währe bei einer Kontrolle nicht passiert die meisten Zöllner gehen mit solchen Mengen als Eigenbedarf um. Es war zu viel und wenn man einen schlechtgelaunten Zöllner hat siehe oben Mit dem Schnaps und dem Wein wahrt ihr eh im limit. Für 10l Bier zuviel habe ich 600NOK gelöhnt oder wahlweise 2 dager fengsel.
-
und wie war es im fengsel?:ablach: aber im Ernst: 600 ist ja mal echt ein Witz...n paar Bier zuviel geht noch...letztens wurde aber ein LKW Fahrer gestoppt...der hatte sein ganze Cockpit mit Alk vollgestoppft---72 Liter Schnaps oder so auf dem Amaturenbrett dazu ein paar Paletten Bier und ein selbsgemahltes Pappschild im Fenster : POL (Vinmonopolet)...
Nicht schlecht der Versuch
Hier -
Wir sind in diesem Jahr die rote Spur gefahren und haben für 63 Liter Bier
und 2,8 Liter Schnaps 138€ bezahlt, von uns dreien hat keiner geschwitzt
am Zoll (Wohl hinterher) hier hab ich mal einen Auszug eines Schreiben vom Norwegischem Zoll wegen 4,7% bei Bier. -
Moin Leut´s,
macht doch mal ganz entspannt!
Hier der konkrete Auszug aus dem Flyer des NO-Tolls (s.a. Anhang):
Innerhalb der Wertgrenze von NOK 6000 bzw. NOK
3000 dürfen die nachstehend aufgeführten Waren zollund
steuerfrei eingeführt werden. (Bitte beachten Sie
die oben genannten Beschränkungen bei
Auslandsaufenthalten von weniger als 24 Stunden.)
Alkohol und alkoholische Getränke
a. 1 Liter alkoholische Getränke mit einem
Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent
Alkohol und höchstens 60 Volumenprozent
und 1 1/2 Liter andere alkoholische Getränke mit
einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5
Volumenprozent und höchstens 22 Volumenprozent
oder 3 Liter alkoholische Getränke mit
einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5
Volumenprozent und höchstens 22
Volumenprozent.
b. 2 Liter Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr
als 2,5 Volumenprozent
oder 2 Liter andere alkoholische Getränke
mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5
Volumenproszent und höchstens 4,7
Volumenprozent
Dies bedeutet, dass man z. B. 5 Liter Bier mitbringen
kann, wenn dies bei der Einreise das einzige alkoholische
Getränk ist.
Alkohol und alkoholische Getränke dürfen nur von
Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Die
Altersgrenze für die Einfuhr von alkoholischen
Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22
Volumenprozent ist 20 Jahre.
Tabakerzeugnisse
a. 200 Zigaretten oder 250 Gramm anderer
Tabakerzeugnisse,
und
b. 200 Blatt Zigarettenpapier.
Tabakerzeugnisse dürfen nur von Personen über 18
Jahren eingeführt werden.Also mein Tipp ( und auch meine geplante Vorgehensweise für den nächsten N-Tripp):
Liste mit den mitgeführten Alkoholika fertigen - genau aufführen wieviel Prozent und wieviel Flaschen/ Liter und dtsch. Einkaufspreis, ebenso Tabakwaren auflisten und dann bei der Einreise ab in die rote Spur und dem Zöllner die Liste unter die Nase geschoben - dieses Jahr in Haugesund gesehen. Klappte bei der Truppe super - nach ca. 1,5 Min war der Kollege wieder raus und fuhr unbehelligt und freudig erregt weiter!
Also, Liste vorzeigen, Zöllner winkt durch oder kassiert relativ geringe Summe und ihr könnt ruhigen Gewissens weiterfahren.Also - was soll´s - ehrlich währt am längsten!
Petri
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!