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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
  2. Informationen / Foto / Film rund um Norwegen
  3. Einreisetipps / Zoll

Alkohol - mehr als erlaubt - Strafe

  • bernd
  • 26. November 2008 um 13:33
  • Geschlossen
  • badenser
    Badischer Wein
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    • 26. November 2008 um 14:33
    • #11

    bernd

    wieviel ps hat den das bier im brauhaus - habe leider keine flasche mehr da.
    mein vorrat ist aber nun weg - leider.

    Badischer Wein - von der Sonne verwöhnt

    :bier::hot::bier:

  • nordfisker1.jpg

  • antonio
    Ist oft hier
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    • 26. November 2008 um 15:09
    • #12
    Zitat von bernd

    @ antonio: bei uns sind wir, wenn es um probleme geht, alle "fahrer"...
    deshalb schon danke für deine suche

    bernd

    weiß jetzt nicht was du von mir willst

    antonio

  • stekus
    explore the arctic
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    • 26. November 2008 um 15:38
    • #13

    du willst es wirklich wissen?

    also eine geschichte von der 2007 saison:

    eine gruppe von 9 mann aus einem europäischem land hatte bei uns gebucht und ist zu 7. per flugzeug angereist, 2 sind mit dem auto gefahren. dei beiden im auto hatten laut eigenen angaben das essen, die getränke und auch die räucherware für die gesamte gruppe dabei. die beiden wurden dann auch im zoll gestoppt und durften alles abegeben da die 6.000 NOK warenwert grenzen pro person überschritten war, zuviel alk pro person im wagen war und auch zuviel tabakwaren pro person. zusätzlich gab es noch eine strafe von 11.000 NOK zu entrichten. sämtliche nahrung, alkoholika und tabakwaren durfte die gruppe dann für eine woche zu norwegischen preisen kaufen. ihr könnt euch sicher vorstellen, wie die reisekasse der gruppe am ende der woche aussah ...

    schmuggeln lohnt wirklich nicht!


    Hilsen fra Tromsø!

  • stekus
    explore the arctic
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    26. Februar
    • 26. November 2008 um 15:43
    • #14

    und noch was: kommt nicht auf die idee auch nur eine flasche von über 60% igem getränkt einzupacken. denn alles was über 60% geht fällt in norwegen unter rauschgift und ist grundsätzlich nicht erlaubt. dh wenn ihr zb stroh 80 dabei habt und der zoll das findet werdet ihr gleich behandelt wie wenn ihr rauschgift (koks, hasch, usw.) geschmuggelt hättet.


    Hilsen fra Tromsø!

  • MacGyver
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    24. März 1976 (49)
    • 26. November 2008 um 16:02
    • #15
    Zitat von stekus


    ..... dh wenn ihr zb stroh 80 dabei habt und der zoll das findet werdet ihr gleich behandelt wie wenn ihr rauschgift (koks, hasch, usw.) geschmuggelt hättet.



    Also strafrechtlich gesehen ist in Norwegen Gras rauchen und Stroh trinken das gleiche. ;):lacher:

    Gruß Torsten (ohne "h") :wave:

    [SIGPIC][/SIGPIC]


    Freundschaft ist wie Hose voll – jeder sieht es, aber du als Einziger fühlst die Wärme! (Otto Waalkes)

  • Fjertende_Fjesing
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    8. Mai 1981 (44)
    • 26. November 2008 um 16:37
    • #16

    naja..stimmt schon..wenn Strafe dann drastisch. Aber wenn ich mir angucke was ihr mithattet ist das auch nicht soo die Welt. Flaschen bedeutet doch sicher 0,75 oder? 1 Liter Flaschen sind im Supermarkt doch eher selten.
    Wenn es dann 6x0,75 Schnaps waren sind das auch nur 4,5 Liter---ERLAUBTE MENGE :4Liter (wobei ich nicht weiss ob man Flascheninhalte unter den Insassen aufteilen darf--aber selbst dann wären es 3 Personen mit der erlaubten Menge von 1 Liter und 1 person mit 1,5 Litern)

    6x0,75 Wein = 4,5 Liter---ERLAUBTE MENGE: 6 Liter

    Ok Bier ist viel zuviel...3 Kästen zuviel...macht pro Person 6 Liter zuviel.

    Ich denke im Knast würdet ihr dafür nicht landen und ich denke (weiß es aber nicht genau, dass bei solchen verhältnismässig lächerlichen Mengen keine Geldstarfe anfällt...aber Bier kann man auch gut in Norge kaufen---also nur deshalb würde ich kein Risiko eingehen.


    oder meisnt du etwa pro Person die Menge:eek::eek::eek: Ich hoffe mal nicht:D

  • Gast-KdA
    Gast
    • 26. November 2008 um 16:50
    • #17

    Ich denke viel währe bei einer Kontrolle nicht passiert die meisten Zöllner gehen mit solchen Mengen als Eigenbedarf um. Es war zu viel und wenn man einen schlechtgelaunten Zöllner hat siehe oben Mit dem Schnaps und dem Wein wahrt ihr eh im limit. Für 10l Bier zuviel habe ich 600NOK gelöhnt oder wahlweise 2 dager fengsel.

  • Fjertende_Fjesing
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    • 26. November 2008 um 16:59
    • #18

    und wie war es im fengsel?:ablach: aber im Ernst: 600 ist ja mal echt ein Witz...n paar Bier zuviel geht noch...letztens wurde aber ein LKW Fahrer gestoppt...der hatte sein ganze Cockpit mit Alk vollgestoppft---72 Liter Schnaps oder so auf dem Amaturenbrett dazu ein paar Paletten Bier und ein selbsgemahltes Pappschild im Fenster : POL (Vinmonopolet)...:happy:Nicht schlecht der Versuch
    Hier

  • Rubibo
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    • 26. November 2008 um 17:37
    • #19

    Wir sind in diesem Jahr die rote Spur gefahren und haben für 63 Liter Bier
    und 2,8 Liter Schnaps 138€ bezahlt, von uns dreien hat keiner geschwitzt
    am Zoll (Wohl hinterher) hier hab ich mal einen Auszug eines Schreiben vom Norwegischem Zoll wegen 4,7% bei Bier.

    Bilder

    • Zoll Bier.JPG 3.JPG
      • 26,87 kB
      • 747 × 996

    Ein guter Freund hat das Bestreben anderen was abzugeben. Orientiert Euch immer am neuen Namen

    Angel Freunde:baby:
    Wenn die Klugen immer nachgeben, werden wir von den Dummen Regiert

  • Angel-Ralle
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    5. Oktober 1960 (64)
    • 28. November 2008 um 18:32
    • #20

    Moin Leut´s,

    macht doch mal ganz entspannt!

    Hier der konkrete Auszug aus dem Flyer des NO-Tolls (s.a. Anhang):

    Innerhalb der Wertgrenze von NOK 6000 bzw. NOK
    3000 dürfen die nachstehend aufgeführten Waren zollund
    steuerfrei eingeführt werden. (Bitte beachten Sie
    die oben genannten Beschränkungen bei
    Auslandsaufenthalten von weniger als 24 Stunden.)
    Alkohol und alkoholische Getränke
    a. 1 Liter alkoholische Getränke mit einem
    Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent
    Alkohol und höchstens 60 Volumenprozent
    und 1 1/2 Liter andere alkoholische Getränke mit
    einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5
    Volumenprozent und höchstens 22 Volumenprozent
    oder 3 Liter alkoholische Getränke mit
    einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5
    Volumenprozent und höchstens 22
    Volumenprozent.
    b. 2 Liter Bier mit einem Alkoholgehalt von mehr
    als 2,5 Volumenprozent
    oder 2 Liter andere alkoholische Getränke
    mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5
    Volumenproszent und höchstens 4,7
    Volumenprozent
    Dies bedeutet, dass man z. B. 5 Liter Bier mitbringen
    kann, wenn dies bei der Einreise das einzige alkoholische
    Getränk ist.
    Alkohol und alkoholische Getränke dürfen nur von
    Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Die
    Altersgrenze für die Einfuhr von alkoholischen
    Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22
    Volumenprozent ist 20 Jahre.
    Tabakerzeugnisse
    a. 200 Zigaretten oder 250 Gramm anderer
    Tabakerzeugnisse,
    und
    b. 200 Blatt Zigarettenpapier.
    Tabakerzeugnisse dürfen nur von Personen über 18
    Jahren eingeführt werden.


    Also mein Tipp ( und auch meine geplante Vorgehensweise für den nächsten N-Tripp):
    Liste mit den mitgeführten Alkoholika fertigen - genau aufführen wieviel Prozent und wieviel Flaschen/ Liter und dtsch. Einkaufspreis, ebenso Tabakwaren auflisten und dann bei der Einreise ab in die rote Spur und dem Zöllner die Liste unter die Nase geschoben - dieses Jahr in Haugesund gesehen. Klappte bei der Truppe super - nach ca. 1,5 Min war der Kollege wieder raus und fuhr unbehelligt und freudig erregt weiter!
    Also, Liste vorzeigen, Zöllner winkt durch oder kassiert relativ geringe Summe und ihr könnt ruhigen Gewissens weiterfahren.

    Also - was soll´s - ehrlich währt am längsten!

    Petri

    Dateien

    0801_Reisende_ny_TYSK.pdf 160,46 kB – 142 Downloads

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