Ab dem 01.05.2012 tritt eine neue Verordnung für alle Touristen in Kraft. (§ 14-20 og skattebetalingsforskriften § 14-20-10 til og med § 14-20-14.)
Der norwegische Staat hat vor allem durch die Angeltouristen immer höhere Kosten für Rettungsaktionen auf dem Meer. Die vermehrten Kosten beziehen sich auch auf das Zollpersonal, welches durch immer mehr ansteigende Einreisen von Angeltouristen, zu Mehrarbeit bei den Kontrollen führt. (Personalkosten)
Jetzt wird eine Pauschale von jedem Touristen verlangt.
Es gibt zwei Staffeln:
100 Kronen /Pers. ohne Zollpauschale
500 Kronen /Pers. mit Zollpauschale.
Es werden auf den Fähren Automaten aufgestellt, wo der jeweilige Betrag mit Kreditkarte bezahlt werden kann. Ebenso wird es im Internet die Möglichkeit geben, die Pauschale zu bezahlen. Die Adresse wird in Kürze frei geschaltet.
Mit diesen 500 Kronen (incl. Zollpauschale) ist eingeschlossen, dass pro Person 30 L Bier und ein Liter Alkohol bis 50 Vol% und 200 Zigaretten eingeführt werden darf. Außerdem werden von den 500 Kronen 100 Kronen an die Seenotrettung in Norwegen abgeführt.
Das 100 Kronen Ticket geht gänzlich an die norwegische Seenotrettung.
Wer beim Zoll bereits die Bescheinigung vorweisen kann, wird nur noch im besonderen Verdachtsfall kontrolliert. (Rauschgift etc.)
Hoddel