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Tierrechtsorganisation droht Backhaus mit Strafanzeige ‎

  • Mantafahrer
  • 22. März 2012 um 20:24

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    • 22. März 2012 um 20:24
    • #1

    Die Tierrechtsorganisation P..A droht Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) mit einer Strafanzeige wegen neuer Regeln beim Angeln. Anlass ist ein Zeitungsbericht über Pläne des Landes, Kindern bis 14 Jahren die bislang geltende Fischereischeinpflicht einschließlich Prüfung zu erlassen.

    Tierrechtsorganisation droht Backhaus mit Strafanzeige

    Was kann man tun?

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  • Achim.M
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    • 23. März 2012 um 11:40
    • #2

    Ist zum Haare raufen:crying:.
    Da haste als Landwirtschaftsminister tausend Probleme um die Ohren, und ...
    Und dann kommt noch diese Nervensäge :eek:.

    „Die Lösung für jedes Problem – Arbeit, Liebe, Geld, was auch immer – ist, angeln zu gehen, und je schlimmer das Problem, desto länger sollte der Ausflug dauern.“ –

    John Gierach (* 21. Januar 1946/BS Colorado/USA)

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    • 23. März 2012 um 11:47
    • #3

    Ehrlich gesagt,finde ich das auch nicht gerade toll wenn da jemand ohne Schein angeln gehen will.Haben ja gerade das Problem in SH.

    Ohne Prüfung KEIN Fisch finde ich gut!!!

    Gruß Andi

  • Eisbär
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    • 23. März 2012 um 11:57
    • #4

    Wenn ein Kind, was am WE mal mit Vater zum Angeln war seinem/r Freund/in davon erzählt und die haben Nachmittag Bock drauf auch mal zu angeln und Vater ist noch nicht zu Hause, dann sehe ich darin kein Problem. Wichtiger als der Nachweis, dass sie angeln können, währe mir die Bedingung, wenn alleine angeln, dann mit einem Nachweis, dass sie schwimmen können (sollte evtl. auch für Erwachsene gelten).




    :wave:Hilsen André:wave:

  • AndiHH
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    • 23. März 2012 um 12:10
    • #5

    Leider habe ich schon oft sehen müssen das"Angler" nicht nur Kinder einfach den Fisch in den Eimer schmeissen.Ich halte es für sehr sinnvoll eine Prüfung ab zulegen.Da nicht nur das fischen auch das drum herum erklärt wird.Jedenfalls was das bei mir damals. Wenn eine Begleitperson dabei wäre die einen Schein hat ist es ok bis 14 Jahren. Aber nicht bei jedem Kind angeln die Eltern auch!!

    Eisbär Zu deinem Satz mit dem schwimmen,bin ich da voll Deiner Meinung.

    @ Achim Ich bin auch nicht der gr.Petafreund.Aber wäre das eine ander Organisation oder ein anderer Verein,wäre das bestimmt nicht so diskutiert worden.

    Gruß Andi

  • Achim.M
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    • 23. März 2012 um 12:13
    • #6

    Der „nordkurier.de“ hat dazu einen sehr interessanten Artikel (13.03.2012).

    Ich zitiere mal:

    „Die neue Regelung entbindet die Eltern nicht von ihrer Aufsichtspflicht, meinte Backhaus. Sie seien in der Verantwortung, den Kindern beizubringen, wie sie Fische tierschutzgerecht aus dem Wasser holen ohne sie zu quälen.“

    Hier zum Artikel -> Klick.

    „Die Lösung für jedes Problem – Arbeit, Liebe, Geld, was auch immer – ist, angeln zu gehen, und je schlimmer das Problem, desto länger sollte der Ausflug dauern.“ –

    John Gierach (* 21. Januar 1946/BS Colorado/USA)

  • AndiHH
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    • 23. März 2012 um 12:21
    • #7

    Das hört sich wiederum ganz anders an.Da können die klagen bis Sie schwarz werden.Damit würden Sie scheitern.

    Also Schein machen,schwimmkurs belegen und alles ist gut. :biglaugh:

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