Was ist denn das Recht am eigenen Bild?
Dabei geht es ums veröffentlichen und das ist ja nicht geplant. Oder fragst Du jedesmal wenn Du eine Attraktion in einer Stadt fotografierst die Leute die ins Bild rennen um Erlaubnis? Wen sie den Film nicht veröffentlichen, dann ist es hier in D kein Problem. Ist ja ein öffentlicher Platz.
Btw. wollen sie ja nur einführen was erlaubt ist. Das wäre soviel Bier wie sie wollen und verzollen können. Also ist Dein letzter Satz hinfällig, da man ja mehr als die Freigrenze einführen darf.
Bier verzollen? Laberthread
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Einen Zöllner in Großaufnahme zu filmen wie er sagt das brauchen sie nicht zu verzollen ist was anderes als irgenwo auf einem marktplatz ne menge zu fotografieren.Wenn ich dich (als für mich Fremder )allein und in Großaufnahme fotografiere oder filme muß ich dich auch fragen!
Und dieser Letzte Satz den du meinst ist nicht im geringsten hinfällig, Wenn ich jemandem als Zöllner sage das er nicht verzollen braucht verschenke ich Steuereinnahmen und ob da der Dienstheer mit einverstanden ist wage ich zu bezweifeln. -
Jeder Zöllner, jeder Polizist und jeder andere öffentlich Bedienstete hat einen gewissen Spielraum, ein sog. "pflichtgemäßes Ermessen". Haben sie das nicht und machen "Dienst nach Vorschrift" - wie es Beamte von Zeit zu Zeit auch mal machen, weil sie ja nicht streiken dürfen - sieht's schlecht aus.
Aber mal wieder zum Thema: Ganz geil machen sie es in Kristiansand wenn man von der Fähre kommt. Kann sein, dass es überall so ist, ich kenne es nur dort.
Man fährt, nicht weil man schmuggeln will, sondern weil man seine Übermenge anmelden will, in der roten Spur. Diese endet aber VOR dem kontrollierenden Zöllner an einem kleinen Wartehäuschen. Da sitzt ein Zöllner und fragt, was man anzumelden hat (nicht, was man zu schmuggeln hat !!! ) Darauf zahlt man UNKONTROLLIERT die Zollabgabe, also die Einfuhrsteuer. Darüber erhält man einen Beleg.
Und nun kommt der Trick an der Sache: Man wird auf die grüne Seite rübergeleitet zu dem Zöllner an der grünen Spur. Neben der Kontrollhalle warten derweil eine handvoll Zöllner auf die Fahrzeuge, die der Zöllner an der grünen Spur ihnen rüber schickt. Dieser haben nämlich - jetzt bei ihm alle - entweder von vornherein durch das Befahren der grünen Spur und/oder durch die Erklärung beim Zöllner in der roten Spur "erklärt", dass sie keine zollpflichtigen Waren mehr dabei haben. parallel macht dieser Zöllner die Überprüfung der einreisenden Personen ins Land. Da zeigen wir nämlich unsere Ausweise vor.
So, und nun KANN der, der meint, "schlauer weise" in der roten Spur falsche - ich meine natürlich zu niedrige - Angaben zur Einfuhrmenge oder Einfuhrart gemacht hat, durchaus kontrolliert werden. Darum kontrolliert der Zöllner in seinem Häuschen der roten Spur auch nicht. Der nimmt nur "zur Kenntnis" und legt die Summe fest.
Jo, und so ist eben jeder vorsätzlicher "Schmuggler", der beim Zöllner an der grünen Spur auftaucht und unerlaubte Mehrmengen oder eben Dinge im Wagen hat, die gar nicht ohne Anmeldung eingeführt werden dürfen.Dieter
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Einen Zöllner in Großaufnahme zu filmen wie er sagt das brauchen sie nicht zu verzollen ist was anderes als irgenwo auf einem marktplatz ne menge zu fotografieren.Wenn ich dich (als für mich Fremder )allein und in Großaufnahme fotografiere oder filme muß ich dich auch fragen!
Das ist nichts anderes, zumindest hat es nichts mit dem Recht am eigenen Bild zu tun. Ds mit dem Fragen wäre auch gut wenn Du es bitte belgst. Ich zitiere mal hiervon
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_BildZitatDas Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
Also nichts mit aufnehmen sondern nur die Aufnahme veröffentlichen..
Zitat§ 22 KunstUrhG bestimmt:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Wieder nur das öffentlich machen.
Zitat§ 33 KunstUrhG ist eine Strafvorschrift
- (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
- (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
- Wieder nichts mit aufnehmen sondern nur verbreiten.
Also das Recht am eigenen Bild dreht sich immer nur ums veröffentlichen. Das passiert beim Zöllner ja nicht.
Jetzt kommt evt. der Punkt den Du meinst, aber auch der ist, hier im über geregelten Deutschland, nicht geeignet die Aufnahme zu verhindern.
ZitatUrsprünglich war das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es zu veröffentlichen, in der Öffentlichkeit nicht verboten.
[Bearbeiten] § 201a StGBAm 6. August 2004 trat jedoch § 201a Strafgesetzbuch (StGB) („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) in Kraft[24], der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer
- (1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
- (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
- (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
- (4)…
Der Gesetzgeber begründete den neuen Tatbestand damit, dass § 33 KunstUrhG (der einen Verstoß gegen § 22, § 23 KunstUrhG auf Antrag unter Strafe stellt) nicht ausreichend sei. Denn diese Vorschrift bestrafe nur die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung von unbefugten Bildaufnahmen, nicht jedoch die unbefugte Herstellung und Weitergabe an Dritte. Zudem beende der neue Paragraph die Ungleichbehandlung zwischen dem Schutz der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB) und dem Schutz vor unbefugten Bildaufnahmen.Also auch hier ist nicht davon auszugehen das ein Zöllner die Autokontrolle in einer Wohnung macht, oder das Auto aus einen besonders geschützten Raum kontrolliert.
Und das in Deutschland, andere Länder sind da deutlich lascher in der Gesetzeslage, erlauben also noch mehr.Wie gesagt, das als mein Beleg dafür das Deine Aussagen falsch sind. Was ist Dein Beleg das Du recht hast und man den Zöllner nicht filmen darf, oder eben auch mich nicht in aller Öffentlichkeit? Btw. versteckte Kamera, Überwachungskameras von Kaufhäusern und auch öffentliche, die machen es ebenso, und dürften es laut Dir dann ja auch nicht.
Und abgesehen davon muss es ja auch nicht die Großaufnahme sein. Ich Filme meinen Kumpel vorne und der Zöller kommt halt nebenbei auch mit drauf. Das Gespräch kommt auch mit drauf wenn ich dann auf mich selbst schwenke oder auf den Beifahrer, ect. Man muss ja nur eben erkennen können wer es ist und dann reicht es ja den Rest zu hören und ab und an den aus Versehen mit ins Bild zu bekommen wenn man das Auto von innen detailliert filmt.
Das die Herren außerdem durchaus einen gewissen Ermessungsspielraum haben, wurde ja schon gesagt.
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Das ist nichts anderes, zumindest hat es nichts mit dem Recht am eigenen Bild zu tun. Ds mit dem Fragen wäre auch gut wenn Du es bitte belgst. Ich zitiere mal hiervon
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_BildAlso nichts mit aufnehmen sondern nur die Aufnahme veröffentlichen..
Wieder nur das öffentlich machen.
- Wieder nichts mit aufnehmen sondern nur verbreiten.
Also das Recht am eigenen Bild dreht sich immer nur ums veröffentlichen. Das passiert beim Zöllner ja nicht.
Jetzt kommt evt. der Punkt den Du meinst, aber auch der ist, hier im über geregelten Deutschland, nicht geeignet die Aufnahme zu verhindern.
Also auch hier ist nicht davon auszugehen das ein Zöllner die Autokontrolle in einer Wohnung macht, oder das Auto aus einen besonders geschützten Raum kontrolliert.
Und das in Deutschland, andere Länder sind da deutlich lascher in der Gesetzeslage, erlauben also noch mehr.Wie gesagt, das als mein Beleg dafür das Deine Aussagen falsch sind. Was ist Dein Beleg das Du recht hast und man den Zöllner nicht filmen darf, oder eben auch mich nicht in aller Öffentlichkeit? Btw. versteckte Kamera, Überwachungskameras von Kaufhäusern und auch öffentliche, die machen es ebenso, und dürften es laut Dir dann ja auch nicht.
Und abgesehen davon muss es ja auch nicht die Großaufnahme sein. Ich Filme meinen Kumpel vorne und der Zöller kommt halt nebenbei auch mit drauf. Das Gespräch kommt auch mit drauf wenn ich dann auf mich selbst schwenke oder auf den Beifahrer, ect. Man muss ja nur eben erkennen können wer es ist und dann reicht es ja den Rest zu hören und ab und an den aus Versehen mit ins Bild zu bekommen wenn man das Auto von innen detailliert filmt.
Das die Herren außerdem durchaus einen gewissen Ermessungsspielraum haben, wurde ja schon gesagt.
mag ja richtig sein, was du da schreibst (kann ich jetzt im einezelnen nicht beurteilen) aber bei den tonaufnahmen als beispiel hast du deinen gegenüber zu fragen, ob er damit einverstanden ist, daß du das gespräch aufzeichnest.
tust du es nicht und willigt er nicht ein darfst du das gespräch nicht aufzeichnen und dieses tonmaterial darf auch nicht als beweis verwendet werden du darfst es nicht mal einem dritten vorspielen.antonio
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Das gleiche duerfte die Filmaufnahme betreffen, denn wenn ich diese als "Beweis" einem fremden Dritten (hier: einem anderen kontrollierenden Zøllner) zeige, ist der private Rahmen ueberschritten.
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Hei Leute,
wir sind hier in Norwegen, da interressiert es niemanden ob er gefilmt wird oder nicht. Hier kann man einmal im Jahr nachschauen was der Nachbar verdient hat!! Und zwar weltweit.
Also sollte der wohl sehr seltenen Fall eintreten das man durchgewunken wird, trotz das man etwas zu verzollen hat und das auch noch per Kamera und Ton aufnimmt, dann etwas weiter im Landesinnere noch einmal kontrolliert wird, dann glaube ich das man ohne probleme den kontrollierenden Zollbeamten die Filmaufnahmen zeigen darf.
Das alles ist aber auch sehr weit hergholt und spiegelt die Realitaet eher nicht wieder.
Wenn ihr durchgewunken werdet ist die Menge die Nachverzollt werden soll so gering das sich scheinbar nicht lohnt. Das aendert sich dann Anderenorts auch nicht.
Gruss Mark
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Hei Leute,
wir sind hier in Norwegen, da interressiert es niemanden ob er gefilmt wird oder nicht. Hier kann man einmal im Jahr nachschauen was der Nachbar verdient hat!! Und zwar weltweit.
Also sollte der wohl sehr seltenen Fall eintreten das man durchgewunken wird, trotz das man etwas zu verzollen hat und das auch noch per Kamera und Ton aufnimmt, dann etwas weiter im Landesinnere noch einmal kontrolliert wird, dann glaube ich das man ohne probleme den kontrollierenden Zollbeamten die Filmaufnahmen zeigen darf.
Das alles ist aber auch sehr weit hergholt und spiegelt die Realitaet eher nicht wieder.
Wenn ihr durchgewunken werdet ist die Menge die Nachverzollt werden soll so gering das sich scheinbar nicht lohnt. Das aendert sich dann Anderenorts auch nicht.Gruss Mark
kann sein muß aber nicht sein.
der beim durchwinken hatte gute laune, der bei der inlandskontrolle durfte abends nicht auf die mutti und nun?#zwinker2*und ich glaube jeder hat was dagegen, wenn von ihm heimlich aufnahmen, ob nun film oder ton, gemacht werden.
antonio
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Na ja, so einfach ist das mit dem Nachschauen, was der Nachbar verdient hat nicht mehr, vor allem nicht mehr weltweit, ohne entsprechende Zugangsdaten kannst du diese Daten nicht mehr sehen.
Zu dem wære es doch sehr sinnvoll, wenn du deinen Glauben einmal mit entsprechenden Quellen belegst. Denn Glaube allein ist meist nicht ausreichend, um einer Strafe zu entgehen.
Empfehle dir einmal die Lektuere des folgenden Gesetzestextes:
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Na ja, so einfach ist das mit dem Nachschauen, was der Nachbar verdient hat nicht mehr, vor allem nicht mehr weltweit, ohne entsprechende Zugangsdaten kannst du diese Daten nicht mehr sehen.
Zu dem wære es doch sehr sinnvoll, wenn du deinen Glauben einmal mit entsprechenden Quellen belegst. Denn Glaube allein ist meist nicht ausreichend, um einer Strafe zu entgehen.
Empfehle dir einmal die Lektuere des folgenden Gesetzestextes:
Ich sehe gerade ich habe einen Forumanfaengerfehler gemacht. Ich schrieb das Wort "glaube". Natuerlich muss man seinen gesunden Menschverstand mit ausreichenden Ouellen und Gesetzestexte untermauern koennen. Das was hier konstruiert wurde mag ja im ausnahmefall moeglich sein, wer das schonmal erlebt hat darf sich jetzt gerne outen. Ansonsten wird hier etwas durchgespielt das in der Realitaet doch eher unwahrscheinlich ist.
Sollte es dann doch einen erwischen darf er sich als die Ausnahme, die, die Regel bestaetigt, betrachten.Gruss Mark
Der Bier nur in die andere Richtung mitnimmt, das sich bekannlich ja ueberhaupt nicht lohnt.
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