Hallo Reimon
Bin der Meinung du solltest jetzt wo klar ist das die deine Adresse schon haben auf jeden Fall Einspruch einlegen,
da ein Mahnverfahren nicht zwingend von einem Gericht ausgeht man kann das auch als Privatmann durchführen.
Dabei ist das normale (Einwurf) Einschreiben die bessere Wahl.
Da es vor Gericht (falls es denn soweit kommt) wenn zustellbar (Briefkasten) auch als Zugestellt gilt.
Hingegen beim Einschreiben mit Rückschein die Annahme verweigert werden kann
bzw. wenn niemand zum Annehmen da ist (Briefkasten Firma) hast du ebenfalls Pech gehabt.
PS: bin natürlich kein Rechtsanwalt und dieses ist auch keine Rechtsberatung
(Habe ähnliches nur selbst vor einigen Jahren schon mal Erlebt und hoffe das meine Erfahrungen auch heute noch gültig sind)