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Handy Problem

  • München2
  • 18. Dezember 2011 um 18:18
  • München2
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    • 18. Dezember 2011 um 18:18
    • #1

    Meine Tochter hat sich vor etwa einem Jahr ein Handy aus dem Internet gekauft. Das ganze natürlich bei einer legalen Seite.
    Nun ist es so, dass das Handy leider defekt ist und meine Tochter es an die Firma zurückgesendet hat und diese es an den Herrsteller weitergeleitet hat.
    So nun haben wir folgendes Problem: Das Handy wurde uns 3mal defekt zurückgesendet und hat momentan mehr Km auf dem Buckel als unser Familienauto ;) ... Was kann man da rechtlich her machen? Kann meine Tochter anspruch auf ein neues Handy verlangen oder ihr Geld zurück? Danke für die Antwort, sie ist kurz davor zu verzweifeln ;)
    Das Gerät ist das Nokia e72
    Nach dem Hochfahren lädt das Betriebssystem einfach nicht hoch!

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  • StefmanHH
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    • 18. Dezember 2011 um 18:49
    • #2

    hier gibt's infos: klick mich! ;)

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  • München2
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    • 18. Dezember 2011 um 18:58
    • #3
    Zitat von StefmanHH

    hier gibt's infos: klick mich! ;)

    danke Stefan :gutenmorgen: in name meine Tochter
    heute müssen wir noch ein Mail senden
    es ist zum K..... schon zum 3 mal hin und her
    so wie es wg gegangen ist ist so zurück gekommen :crying:
    250 Euro für so Mädel ist viel Geld

    wer kann das auf " deutsch " übersetzen ?HDL:)

    8. Gewährleistung

    TOP
    8.1 Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln an der Kaufsache richten sich nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich aus dem Nachstehenden nichts anderes ergibt. 8.2 Der Ersatzanspruch für einen Schaden, der auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen. 8.3 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen. Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche an uns zu verweisen. 8.4 Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. 8.5 Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt folgendes:
    Für den Fall, dass der Kunde ein System untereinander vernetzter Geräte (Netzwerk) erwirbt, sichert er uns zu, nur geeignete (netzwerkfähige) Software entsprechend der Lizenzbedingungen der Hersteller einzusetzen. Andernfalls stellt er uns von der Gewährleistung frei. Der Kunde willigt ein, dass wir die Installationsdaten zum Zeitpunkt der Auslieferung protokollieren und bei uns im Hause speichern.
    9. Garantie

    TOP
    Wird dem Kunden über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus eine Garantie gewährt, so kann er vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Zusage, aus dieser Garantie keine Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz herleiten, sondern nur Ansprüche auf Nachbesserung. Ebenfalls kann er hieraus keinen Anspruch auf kostenlosen Austausch gegen Neuware oder auf Ersatzgeräte für die Zeit der Reparatur herleiten. Die Garantierfrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Kunden und wird durch die Nachbesserung nicht unterbrochen oder gehemmt. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.

    Einmal editiert, zuletzt von München2 (18. Dezember 2011 um 19:09)

  • StefmanHH
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    • 18. Dezember 2011 um 19:21
    • #4

    was willste da übersetzt haben!?
    sind das die agb vom händler?

    sind für euch nicht relevant...
    ihr habt mittlerweile 3x eingeschickt
    und der mangel konnte nicht behoben werden!
    damit habt ihr anspruch auf ersatz oder geld zurück!

    auf noch 5 reparatur-anläufe würde ich mich nicht einlassen...
    haben die auch kein recht, das von euch zu verlangen!
    sie haben 3x die chance zur reparatur gehabt,
    wenn sie diese nicht nutzen, dann tausch oder kohle her ;) !

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  • München2
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    • 18. Dezember 2011 um 19:27
    • #5
    Zitat von StefmanHH

    was willste da übersetzt haben!?
    sind das die agb vom händler?

    sind für euch nicht relevant...
    ihr habt mittlerweile 3x eingeschickt
    und der mangel konnte nicht behoben werden!
    damit habt ihr anspruch auf ersatz oder geld zurück!

    auf noch 5 reparatur-anläufe würde ich mich nicht einlassen...
    haben die auch kein recht, das von euch zu verlangen!
    sie haben 3x die chance zur reparatur gehabt,
    wenn sie diese nicht nutzen, dann tausch oder kohle her ;) !

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    das ist wunderbare Übersetzung ..ohne viel hin und her
    danke ...
    klare Text :baby:

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