Na auch wenn, für dieses Mal leider zu spät. Es kommt vieleicht auch immer auf den Fall an, in der Spedition, in der ich gearbeitet habe, haben die es immer locker gesehen mit solchen Anzeigen und die prinzipiell an den Anwalt weitergeleitet, weil die in ihrer Gesamtschadenssumme nicht steigen wollten und dann natürlich auch wieder höhere Beiträge zu bezahlen hättten. Da brauchst du dann auch ´nen Anwalt, der kostet dich mindest die SB in der Rechtsschutzversicherung, bei mir sind das 150€. Da kann man, wenn einen das privat passiert lieber gleich die SB für die Teilkasko behahlen (so vorhanden),und dann bissel geschickt abrechnen. Allerdings war das kein privates Auto und die Kumpel haben das nicht fertig gebracht ein Laster aufzuschreiben. Ich dachte die hätten, gesagt hattte ich das denen, ich bin allerdings mit dem anderen Auto gefahren. Alles bissel schief gelaufen.

Warnung beim Mieten eines KFZ
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nächstes mal seid ihr schlauer
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shit happens...
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Moin,
beim Mieten eines Kfz besteht für den Mieter immer ein Restrisiko, so wie eine durch Steinschlag beschädigte Scheibe.
Abgesehen davon, ob eine Versicherung ein Kennzeichen und Datum/Uhrzeit akzeptiert, um eine Fremdeinwirkung zu bestätigen, dass ist nicht das Problem. ^
Problematisch finde ich, dass im Forum Hinweise und Tipps gegeben werden, wenn auch versteckt und "durch die Blume", die im engeren Sinne einen Betrug darstellen könnten. Wer sowas macht, soll es alleine mit sich ausmachen und sich dann auch nicht wundern, wenn Kfz-Versicherung immer mehr Sachverhalte in Zweifel ziehen.
Gruß
Martin1 -
das mit dem nummernschild aufschreiben zählt bei keiner versicherung.
also nen steinschlag wird keine haftpflicht eines vorausfahrenden zahlen, die zahlen nur wenn das teil was die beschädigung verursacht hat von der ladung des vorausfahrenden stammt.
wäre ja auch zu schön, wenn ich nen steinschlag habe, schreibe ich das nummernschild von irgend einem mir vorausfahrenden auf und dessen versicherung muß zahlen. so gehts nicht.antonio
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Steinschlag in der Scheibe ist ja immer ein Fall für die Teilkasko, Reparaturpreis minus SB und gut ist. Wer soviel fährt wie ich, hat eine SB von 0,- Euro und damit wird ein Steinschlag von der Versicherung bezahlt, da brauch ich keinen Kieslaster vor mir.
Bei einem Leihwagen ist dies sicher anders, kundenfreundlich sind da die großen Verleiher, haben wir immer von der Firma, und hier gab es noch keine mir bekannten Probleme.
Was ich nun merkwürdig an diesem Fall finde, ist der Preis, eine neue Frontscheibe mit Einbau bei einem T5 übersteigt die 1200,- Euro ganz locker, und dann mal ne Stoßstange teillakieren (nur angenommen) würde den Preis noch weiter nach oben treiben :confused:
....ein Versicherer würde hier nachhacken, ob der Schaden denn auch behoben wurde.
Springt die private Haftpflicht des Ausleihenden, sprich des Fahrers, hier nicht vielleicht ein ? -
Die des Fahrers (im Leihvertrag stehend) nicht, da der ja eine Geschäftsverbindung mit der Mietfirma hat, aber vieleicht meine. Ich war in den anderen Bus und habe keine Geschäftsverbindung mit denen. Habe das meiner Haftpflicht gemeldet. Mal sehen was daraus wird.
LG mülli44 -
Frontscheibe T5 erneuern, bei uns bei VW 850-1000€, je nach dem was für eine Scheibe verbaut und woher sie bezogen wird. Und der Kratzer in der Stosstange...ich hätte den mit bloßem Augen nicht gesehen, wenn man den nicht gezeigt krigt. Das glaube ich nie im Leben, dass die ern. wurde.
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Mal eine kurze Info:
Die Privathaftpflicht übernimmt generell keine Schäden an gemieteten oder geliehenen versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen.
Dem Posting von Martin1 kann ich nur zustimmen.
Es scheint nach wie vor den meisten nicht bekannt zu sein das Versicherungsbetrug sogar mit Haftstrafen belegt wird.
Gruß
Hans-Jürgen -
Traurig traurig, aber mal ehrlich wer ein Auto mietet, sollte auch das Kleingedruckte lesen, wer das nicht macht ist im nachherein selbst schuld. Und unseriös finde ich hier nur Dein text.
Es ist nun mal bei allen so in den AGB's geregelt. Es ist vielleicht traurig für Eure Truppe oder gar nur für den der das Auto gemietet hat, aber das hier aufgerufen wird einen Betrug zu begehen ist noch viel schlimmer. -
@ Andreas Michael
1. Ich habe das Fahrzeug nicht gemietet, bin nur mit beroffen, da selbstverständlich (so sollte es zumindest sein), alle Unkosten, dazu gehört das nun leider auch, von allen bezahlt werden sollten. Ich saß nicht mal in den Auto!
2.Niemand hat hier zum Versicherungsbetrug aufgerufen.
3. Wie schon vermutet bezahlt auch meine Haftpficht den Schaden nicht, da es Ausschlussbestimmungen gibt und die gelten zum Beispiel beim " Beladen und Entladen von Fahrzeugen.
Fazit wir werden das aus eigener Tasche bez. Und das Ganze sollte nur eine Warnung an Andere sein sich eben das Kleingedruckte durchzulesen oder noch besser nachzufragen und sich bestätigen lassen.
Ich danke euch fast allen für die Tipps und Ratschläge, verstehe allerdings nicht das manche Leute immer und überall " Betrug " raus lesen müssen´.
Habe fertig
PS Die Jungs, die die Autos gemietet haben sind 21 und denen kann und will ich auch keinen Vorwurf machen, so haben wir doch alle dazugelernt.... -
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