[quote='mülli44','http://umzug.norwegen-angelfreunde.de/forum/index.ph…6741#post206741']@ Andreas Michael
2.Niemand hat hier zum Versicherungsbetrug aufgerufen.
Nun ja, einige Postings von Membern deuten schon darauf hin, wie es gemacht werden sollte oder könnte, um in irgendeiner Form diverse Schäden die eigentlich nicht versichert sind trotzdem als Versicherungsfall abzuwickeln. Aus Erfahrung von langjähriger Tätigkeit in der Versicherungsbranche kann ich vor diesen Praktiken nur warnen. Zum einen treibt es die Beiträge aller Versicherten auf Dauer nach oben, desweiteren sind die Sachverständigen inzwischen ganz schön clever und decken fast alle Versuche auf. Hier kann ich nur auf diverse Berichterstattungen in den Medien hinweisen.
Natürlich ist ein Tausender SB bei einem Schaden am Mietfahrzeug eine happige Summe und tut weh im Geldbeutel. Aber wenn ich mit meiner Truppe ein Auto miete, lesen wir definitiv auch die Vertragsbedingungen in denen ganz klar steht, wie hoch im Schadenfall der SB bei der VK und TK ist. Hier liegt kein Verschulden oder eine Abzocke des Vermieters vor, da die Mieter die Bedingungen schließlich unterschrieben und dadurch akzeptiert haben. Da kann auch ein Alter von 21 Jahren nicht unbedingt entschuldigen.
Der Titel des Threads ist nicht ganz glücklich gewählt, eine unseriöse Praktik kann dem Vermieter hier nicht unterstellt werden.
Wenn ich meinen PKW verleihe und mit Beschädigungen zurückerhalte, verlange ich schließlich auch von der betreffenden Person eine Entschädigung in Höhe der entstandenen Schäden. Ob ein Kratzer an der Stoßstange, in der Höhe wie geschildert abgerechnet werden muß, lassen wir mal offen. Das Recht dazu hat der Vermieter nun einmal.Grundsätzlich ist es gut dass einmal darauf hingewiesen wird, das gerade bei der Mietung eines KFZ, die Verträge genauestens gelesen werden müssen.
Gruß
Hans-Jürgen

Warnung beim Mieten eines KFZ
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Ich habe mal die Überschrift geändert. Denn unseriös ist ein Mietvertrag nun wirklich nicht.
Hans-Jürgen hat es hier schon gut beschrieben. Schon mit 18 ist man rechts fähig, das gilt auch für die unangenehmen Seiten im Leben. Viele müssen das leider auf diese Art lernen. Die einen kommen mit einem blauen Auge davon, die anderen greifen beim Lernen voll ins Klo. (Ich hatte damals auch öfters daneben gegriffen
) Deswegen würde ich niemanden daraus einen Vorwurf machen.
Ich würde auch immer davor warnen, einen Schaden so zu "drehen", dass er versicherungsfähig wird. Meist geht das nach hinten los. Auch bei Bagatellschäden. Deswegen eine Vorstrafe mit all den Konsequenzen zu riskieren? Ich denke, das ist es nicht wert.
Hoddel
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Danke Hoddel, im ersten Ärger kann das schon mal vorkommen, dass man nur schwarz oder weiß sieht....
LG mülli44 -
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