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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
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Warnung beim Mieten eines KFZ

  • mülli44
  • 9. Oktober 2011 um 08:55

  • mülli44
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    • 9. Oktober 2011 um 08:55
    • #1

    Hallo liebe Naffen

    Das Beste kommt ja angeblich zum Schluß, nun lest und urteilt selbst, ob das dass Beste gewesen ist, was uns da ereilt hat...
    Wie aus meinen Reisebericht "Hebnes 2011, Rogaland", hervorgeht durften wir auch dieses Jahr wieder einen wundervollen Urlaub im gelobten Land verbringen. Aber nun zum Eigentlichen. Bevor man eine Reise tut, braucht man ein Fahrzeug, in unseren Fall zwei, welches einen ans Ziel seiner Wünsche befördert. Bei Recherchen sind wir auf ein super Angebot einer großen Verleifirma, B.....mit Namen gestoßen, mit Sitz in N....., in Thüringen. Meine Kameraden vor Ort mieteten zwei T5 Busse, mit freien Kilometern und Top Ausstattung für 560€ das Stück. Nun konnte es los gehen ins gelobte Land. So weit so gut. Auf der Hinreise bekamen wir auf der Autobahn einen Steinschlag ab. In der Frontscheibe bildete sich auch gleich ein kleiner Riss. Na ja " wir haben ja eine Kasko, oder?, ja die haben wir und zwar eine Vollkasko", na da ist ja alles gut. In Norge angekommen habe ich mir den Vertrag zeigen lassen. Da stand " im selbstverursachten Schadenfall, eine SB von 1000€. Nun selbst verursacht haben wir das ja nicht. Und für die Teilkasko, die normalerweise so was reguliert, gelten bestimmt andere Regeln. Mir allerdings kamen erste Zweifel, aber anderes Thema, gehen wir fischen, schließlich haben wir Urlaub.
    So verging die schöne Zeit in Norwegen und es kam der Tag der Wahrheit.
    Die Busse schön sauber gemacht und zur vereinbarten Zeit abgegeben.
    Nun wurden die " Schäden", aufgenommen. Die da wären: Scheibe deff. und ein kleiner Kratzer auf der Stosstange, der wohl beim Be- oder Entladen passiert sein muss. Bis dato war uns das gar nicht aufgefallen.
    Das zweite Auto hat sich der Vermieter gar nicht mehr angeschaut.
    Also die Kaution in Höhe von 200€ wurde erst mal gleich einbehalten.
    Später kam dann die gesammte Rechnung der Reparaturen.
    Frontscheibe und Stosstange erneuert, 1200€. Also sind die Jungs damit zum Anwalt, den seine Antwort war, " Tja da kann man nichts machen das steht so im Vertrag. Wenn die eine Werstatt haben, die denen zuarbeitet....Pech für euch.
    Was ich damit sagen will, schaut euch um Himmels willen die Versicherungsbestimmungen an.
    Da geht man natürlich kein zweites Mal hin, aber scheinbar läuft das Geschäft auch so gut.
    Noch mal für alle die das Unglaubliche noch nicht verstanden haben.
    Es wird gesucht, bis die 1000€ erreicht sind, wobei lt. Anwalt das gar nicht nötig wäre, selbst bei einer kleineren Schadenssumme, kann der Vermieter die vollen 1000€ ansetzen auch wenn die Schadensumme kleiner ist.
    Da haben die Jungs (21); so richtig Sch....unterschrieben. Das passiert uns kein zweites Mal, aber vielleicht konnte ich so auch Anderen vor solchen " Bauernfängern ", bewahren.
    L.G mülli44

    PS: Wenn ich zuviel preisgegeben haben sollte, bitte ich die Mod. den Beitrag entweder zu beschneiden oder rauszunehmen.

  • nordfisker1.jpg

  • Achim.M
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    • 9. Oktober 2011 um 09:20
    • #2

    Ich habe nur ein Problem mit der Überschrift.

    Unseriös, ich meine das kann man so nicht sagen.
    Ärgerlich würde sicher eher zu treffen.

    Aber richtig ist Dein Hinweis, dass man vor Vertragsabschluss genauestens darauf achten sollte, welche Bedingungen im Vertrag für die Versicherung Kasko, Haftpflicht gelten.

    „Die Lösung für jedes Problem – Arbeit, Liebe, Geld, was auch immer – ist, angeln zu gehen, und je schlimmer das Problem, desto länger sollte der Ausflug dauern.“ –

    John Gierach (* 21. Januar 1946/BS Colorado/USA)

  • mülli44
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    • 9. Oktober 2011 um 10:27
    • #3

    In meinen Augen ist das geplante Abzocke, sich darauf verlassend, dass man das Kleingedruckte nicht so genau liest.

  • StefmanHH
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    • 9. Oktober 2011 um 15:48
    • #4

    naja....

    ihr würdet euch wundern, was so alles kleingedrucktes
    in euren privaten kfz-versicherungen drin steht :rolleyes: !
    und die liest sich auch kaum einer richtig durch...

    das mit dem steinschlag finde ich allerdings doof!
    da hätte man aber auch evtl. über einen "vorausfahrenden"
    regulieren können - ist aber auch immer ein wenig kulanz
    des jeweiligen vermieters!
    wobei die großen da sicherlich ausreichend abgesichert sind
    und dem mieter eigentlich nicht damit zur last fallen müssten...

    kratzer und sonstige vorschäden sollte man bei der übernahme
    immer gleich dukumentieren lassen und am besten selber
    bilder davon machen...dann gibt es hinterher keine bösen überraschungen ;) !

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  • mülli44
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    • 9. Oktober 2011 um 20:07
    • #5

    Lt. Anwalt müsste man den Vorausfahrenden stoppen und er müsste zugeben, dass er den Schaden verursacht hat, mach das mal auf der Autobahn. Nun Lehrgeld gezahlt, ein zweites Mal passiert uns das nicht. Der Autovermieter sieht uns auch nur noch von hinten, schade...Ist halt ärgerlich. Und eine Stosstage wechseln wegen einen kleinen Kratzer...das glaubt doch kein Mensch.:confused:

  • Eisbär
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    • 9. Oktober 2011 um 20:18
    • #6
    Zitat von mülli44

    Lt. Anwalt müsste man den Vorausfahrenden stoppen und er müsste zugeben, dass er den Schaden verursacht hat, mach das mal auf der Autobahn. Nun Lehrgeld gezahlt, ein zweites Mal passiert uns das nicht. Der Autovermieter sieht uns auch nur noch von hinten, schade...Ist halt ärgerlich. Und eine Stosstage wechseln wegen einen kleinen Kratzer...das glaubt doch kein Mensch.:confused:



    Sowas wird es wohl nie geben.

    Meist werden den Verleihfirmen von den Versicherungen auch keine Kaskoverträge mit geringeren SB angeboten.
    Allerdings scheint mir die Sache mit dem Kratzer auch als Abzocke.
    So ein billiger Anbieter sollte einem auch schon vorher zu bedenken geben.

    :wave:André




    :wave:Hilsen André:wave:

  • StefmanHH
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    • 9. Oktober 2011 um 22:21
    • #7
    Zitat von Eisbär

    Sowas wird es wohl nie geben.

    kenn ich hier in d auch anders...
    da reicht ein nummernschild und ort/zeit :rolleyes: !
    wie sich das im ausland verhält ist aber eine andere frage...

    bei leihwagen ist das halt immer so eine sache...

    wir haben dieses jahr ein älteres ehepaar mit wohnwagen
    auf einem rastplatz getroffen...
    der mann ist beim fahren kurz mal eingeschlafen und
    hat die karre auf der ganzen länge an die leitplanke gelehnt :o !
    gott sei dank war da eine!

    das sah gar nicht gut aus...
    die sahen das aber eher locker -
    überlebt und der urlaub geht weiter ;) !
    die regulierung hinterher möchte ich aber auch nicht machen müssen...

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  • Gast-KdA
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    • 9. Oktober 2011 um 22:25
    • #8

    Woran erkennt man einen Steinschlag aus Norge und wie einen aus D

  • mülli44
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    • 9. Oktober 2011 um 23:14
    • #9

    Stefan, da täuscht du dich glaube ich, mit dem Aufschreiben ist es nicht getan. Das ist ja in D. passiert auf der Hinfahrt, lt. Anwalt muss der LKW-Fahrer zugeben, dass er es gewesen sein könnte. Dazu müsste man ihn anhalten und das ist nicht machbar. So liegt die Beweislast beim Geschädigten und beweisen kann man da gar nichts. Leider.

  • StefmanHH
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    • 9. Oktober 2011 um 23:22
    • #10

    ist doch blödsinn...
    zentralruf der versicherer - nummernschild angeben,
    halter und versicherung gesagt bekommen und los geht's!?

    wie soll man denn den fahrer anhalten :o !?

    dann würde ja kein steinschlag in d reguliert werden...
    kenne ich genau wie oben beschrieben und habe es
    auch schon einmal selber so gemacht!

    funktioniert natürlich am besten bei kieslastern o.ä. :rolleyes: !

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