Ich rege mich auch nicht auf.
Ich finde es gut, dass du das hier gepostest hast. Bislang wurden meine Warnungen hier immer nur belächelt.
Hoddel
Ich rege mich auch nicht auf.
Ich finde es gut, dass du das hier gepostest hast. Bislang wurden meine Warnungen hier immer nur belächelt.
Hoddel
Der Zoll hat sich gemeldet... und ich bin so frei:
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Geschenksendungen
Bei Geschenksendungen bis zu einem Wert von 45 Euro entstehen keine Einfuhrabgaben, wenn bestimmte Voraussetzungen
eingehalten werden.
-Es handelt sich um gelegentliche Sendungen ohne jegliche Bezahlung von einer Privatperson in einem Nicht-EU-Staat an
eine Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft.
-Die Waren dieser Sendung sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers
bestimmt und weder ihre Art noch ihre Menge lassen vermuten, dass die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt.
Zu beachten sind die Besonderheiten für Waren die Verbrauchsteuern unterliegen (z.B. Kaffee, Tabak usw.)
Unter folgendem Link finden Sie mehr dazu:
https://mhtml:%7ba266b879-14a8-405b-8857-e62c51dad832%7dmid//00000009/!x-u…ungen_node.html
Entgeltliche Sendungen
Werden Waren von einem Absender aus einem Drittland entgeltlich an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft
versandt, können die Waren bis zu einem Warenwert von 150 Euro zollfrei belassen werden. Bei der Beurteilung dieser
Freigrenze ist lediglich der Warenwert einschließlich ausländischer Umsatzsteuer maßgebend. Hinzurechnungen und Abzüge
(z. B. Beförderungskosten, ausländische Umsatzsteuer) erfolgen nicht.
Die Freigrenze von 150 Euro bezieht sich jedoch ausschließlich auf Zölle.
Für die Einfuhrumsatzsteuer gilt lediglich eine Freigrenze von 22 Euro.
(Von dieser Befreiung sind im Übrigen alkoholische Erzeugnisse, Parfums und Eau de Toilette, Tabak und Tabakwaren
generell ausgeschlossen.)
Wird folglich die Wertgrenze von 22 Euro überschritten, wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Wird zudem die Freigrenze
von 150 Euro überschritten, ist zusätzlich Zoll zu zahlen. Die Einfuhrabgaben entstehen jeweils auf den Gesamtwert der
Sendung und nicht nur von dem die Freigrenze übersteigenden Wertanteil.
Der Zollsatz der Ware ist abhängig von der genauen Art und Beschaffenheit der Ware. Die Einreihung in den Zolltarif und
die Ermittlung des Zoll-, Einfuhrumsatzsteuer- und bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe des
Verbrauchsteuersatzes können Sie selbstständig in der Auskunftsanwendung des Elektronischen Zolltarifs nachvollziehen
bzw. durchführen. Die Auskunftsanwendung finden Sie auf unserer Internetseite https://mhtml:%7ba266b879-14a8-405b-8857-e62c51dad832%7dmid//00000009/!x-u…://www.zoll.de/ unter:
https://mhtml:%7ba266b879-14a8-405b-8857-e62c51dad832%7dmid//00000009/!x-u…ezto/Welcome.do
Das "Stichwortverzeichnis" unter "zur Einfuhr" -> "Einreihung" bietet Ihnen auch eine entsprechende Hilfe beim Einreihen
Ihrer Ware. Haben Sie die 11stellige Zolltarifnummer (sog. Codenummer) gefunden, können Sie unter "Übersicht
(Maßnahmen)" für die jeweilige Ware die Höhe des Drittlandszolls, der Einfuhrumsatzsteuer und bei
verbrauchsteuerpflichtigen Waren die Höhe der Verbrauchsteuer ermitteln.
Die Einfuhrabgaben werden sodann wie folgt berechnet:
A) Abgabenbetrag Zoll
Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro (1)
+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft
(insbesondere ausländische Frachtkosten bzw. Porto (2) , Versicherung usw.)
= Zollwert
* Zollsatz = zu zahlender Zoll
B) Abgabenbetrag Verbrauchsteuer
Warenmenge x Verbrauchsteuersatz = zu zahlende Verbrauchsteuer
C) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer
Zollwert
+ Abgabenbetrag Zoll aus A)
+ zu zahlende Verbrauchsteuer aus B)
= Einfuhrumsatzsteuerwert
* Einfuhrumsatzsteuersatz = zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer
D) Gesamtabgaben
Betrag aus A) + Betrag aus B) + Betrag aus C) = Gesamtabgaben
Aktuelle Umrechnungskurse können Sie wie folgt ermitteln: https://mhtml:%7ba266b879-14a8-405b-8857-e62c51dad832%7dmid//00000009/!x-u…p://wwwzoll.de/ dann in der linken Spalte die Rubrik
Umrechnungskurse wählen.
Sofern der Sendung alle erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen beigefügt sind und die
Einfuhr der enthaltenen Waren keinen Verboten und Beschränkungen unterliegt, erledigt die Deutsche Post bzw. der
Kurierdienst für Sie alle Zollförmlichkeiten. Nach Abschluss der zollrechtlichen Abfertigung liefert die Deutsche Post
bzw. der Kurierdienst Ihnen die Sendung direkt aus. Für entstandene Einfuhrabgaben geht die Deutsche Post bzw. der
Kurierdienst in Vorkasse und verlangt diese bei der Auslieferung der Sendung von Ihnen zurück
Ich weise darauf hin, dass Kurier- und Expressdienste in der Regel Gebühren für ihre
Abfertigungsleistungen verlangen.
Über die Höhe der Gebühren können Ihnen aber nur die entsprechenden Kurier- bzw.
Expressdienste Auskunft geben.
Alle Informationen zum Postverkehr finden Sie auch unter folgendem Link:
http://www.zoll.de/DE/Privatperso…staat_node.html
Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
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Soviel zur Auskunft... nicht gerade ganz einfach das Thema!
Gruß
Friedel
Norge-Friedel
das ist ja mal umfangreich, aber sicher für viele gut zu wissen
Alles anzeigenDer Zoll hat sich gemeldet... und ich bin so frei:
...
Entgeltliche Sendungen
Werden Waren von einem Absender aus einem Drittland entgeltlich an einen Empfänger im Zollgebiet der Gemeinschaft
versandt, können die Waren bis zu einem Warenwert von 150 Euro zollfrei belassen werden. Bei der Beurteilung dieser
Freigrenze ist lediglich der Warenwert einschließlich ausländischer Umsatzsteuer maßgebend. Hinzurechnungen und Abzüge
(z. B. Beförderungskosten, ausländische Umsatzsteuer) erfolgen nicht....
... in der es um eine Slammer Live LIner geht ...
Da kannst Du dich doch ganz bequem zurücklehnen oder
hast Du für das Teil wirklich mehr als 150€ gelöhnt?:eek:
Das muss dann aber wirklich bestraft werden.;)
Norge-Friedel
Danke, das sind doch mal auskünfte!
@Dorsch-Max
Es geht hier um Steuern die Du/Ich ab einen Betrag von 22€ abführen musst. Bis 150€ kommen keine Zollgebühren dazu. Verstanden?
Desweiteren werde ich doch nichts mehr über meine Einkäufe hier post!;)
Also, Slammer Live Liner bei Angel-Domäne 79€
tuemmler
So, hab nun mit "meinem" Zöllner telefoniert!
Nachdem ich zu allem stehe was ich im Ausland gekauft hatte war er sehr erfreut das ich nicht mauer.
Dies kann sich auch auf die zu erwartenen Peitschenhiebe auswirken. Nur mal so am Rande.
Desweiteren konnte ich beweisen das ich für die Pelagic Omoto aus Australien Aramex einen Auftrag erteilt habe.
So senken sich nochmals die "hinterzogenen" Steuern.
Im übrigen läuft die Nummer nicht nur im Angel-Forum sondern auch in KFZ-Foren/Motorrad-Foren. Überall wo was aus dem Ausland bestellt wird.
Mit anderen Worten ich bin einer von gaaaanz vielen die in den nächsten Tagen Post bekommen.:(
Wie Hoddel schon sagt, freut euch Privat und postet es nicht.
Nur 5 Postings von mir weiter war schon der Nächste im Visier der Staatsmacht.
Wie sagte der Zöllner:" 'Ein Forum ist schöner Gabentisch. Mann mus nur zugreifen!:)
Habe fertig!
Gruß tuemmler
Noch sind in diesem Forum keine Anfragen vom Zoll gekommen.
Aus Erfahrung kann ich euch berichten, wie das abläuft. Als Betreiber des Forums bekommt man einen Brief mit Zustellungsbestätigung vom Zoll. Hier wird man aufgefordert, alle Daten heraus zu geben, die den Member "X" betreffen. Ich hatte dort zurück gerufen und den Beamten gefragt, was passieren würde, wenn ich das verweigern würde. Antwort: "Dann kommt in Kürze ein Gerichtsbeschluss mit Rechnung!"
Ich hatte mich dann noch eine ganze Weile mit dem Beamten unterhalten. Auch er sagte mir, dass Foren für den Zoll die reinste Wundertüte sind. O-Ton: "Hier geben viele öffentlich zu, dass sie den Staat beschissen haben. Dazu liefern sie auch noch Einzelheiten".
Mir tut es Leid, dass es gerade Tümmler getroffen hat, aber es sollte allen als Warnung dienen.
Hoddel
Es kann auch anders laufen, beispielsweise stellt Dir der ausländische Händler eine Nettorechnung, die gibt er auf seiner USt Erklärung auch als solche an, Du bekommst jetzt die Ware zum Nettopreis und entrichtest hier die deutsche Umsatzsteuer auf die Rechnung oder eben nicht.
Wenn der Händler die Nettorechnungen bei seinem Finanzamt mit einreicht oder einreichen muss, kann es doch ohne weiteres möglich sein, dass das ausländische Finanzamt an das deutsche Finanzamt diese Rechnungen weiterleitet und dieses sich dann mit dem Zoll verständigt und die offene Umsatzsteuer eintreibt und ggfls den offenen Zollbetrag und Strafe gleich mit.
Es geht also auch völlig ohne Angelforen.
Hallo,
..... In der Schweiz liegen Millionen auf den Konten, wo es nicht möglich war ranzukommen aber dann wird halt mal kurzer Hand der Lybien mit Waffen beliefertum an Kohle zu kommen. Hört man glaub ich auch nichts mehr von, oder????:)
......
Gruß tuemmler
Hallo tuemmler,
bitte schreibe nichts von Dingen von denen du keine Ahnung hast...., dass eine hat ja wohl mit dem anderen nichts zu tun. Das ist doch populistischer Schwachsinn! Im übrigen wird es dir in der Schweiz nicht gelingen auch nur irgendwas ohne Zollerklärung aus dem Ausland geliefert zu bekommen. Hier ist man, scheinbar im Gegenteil zu Deutschland, nämlich durchgängig korrekt und belangt unbescholtene Bürger nicht mit Dingen, die man selbst unterlassen hat (ich meine die Verzollung beim Import).
Gruss flocke
Sehr geehrter Herr Hackbarth,
das am 16. Mai 2011 eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich am 27. Januar
2012 nach Entrichtung der Einfuhrabgaben sowie der Geldauflage gemäß § 153a
Strafprozessordnung endgültig eingestellt.
Sofern Sie neben dieser Mitteilung eine Sachausgangsmitteilung per Briefpost
wünschen, bitte ich um eine kurze Nachricht.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
So, für mich hat sich dieser Sachverhalt erstmal erledigt!;)Puh.
Strafe:
50€ an die Staatskasse sowie 53€ Steuern die entichtet wurden.
Ich glaub damit kann ich leben!
Gruß tuemmler
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