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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
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Reiserücktrittsversicherung bei Ausfall einer Person

  • Flugfisker
  • 24. Mai 2011 um 22:38

Magdeburger Angeltage am 8.-9. November 2025 wir sind dabei in Halle 1

Hier könnt ihr darüber in Kürze diskutieren. Noch nicht Klick

  • Flugfisker
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    • 24. Mai 2011 um 22:38
    • #1

    Weiß jemand was passiert, wenn eine Person bei einer gemeinsam gebuchten Reise ausfällt?

    Beispielsweise habe ich für drei Leute gebucht. Alle haben eine Reiserücktrittsversicherung. Einer fällt aus. Ist dann die ganze Reise hin oder bekommt der Ausfallende seinen Schaden ersetzt unabhängig von den anderen Personen?

  • nordfisker1.jpg

  • scholle
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    • 25. Mai 2011 um 09:12
    • #2

    Der Ausfallende bekommt seinen Anteil an den Reisekosten (Hütte, Boot) ersetzt wenn denn der Ausfallgrund von der Versicherung anerkannt wird.

    Grüsse,

    Frank

  • Ossi52
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    • 25. Mai 2011 um 09:28
    • #3
    Zitat von scholle

    Der Ausfallende bekommt seinen Anteil an den Reisekosten (Hütte, Boot) ersetzt wenn denn der Ausfallgrund von der Versicherung anerkannt wird.



    aber er bekommt dann doch bestenfalls die Stornokosten zurück. D.h. für den Rest der Reisegruppe kommen doch dann erhöhte Anteile zum tragen oder?

    Skitt Fiske - Petri Heil
    Franz (Ossi52)
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  • antonio
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    • 25. Mai 2011 um 10:02
    • #4

    es kann sogar sein daß er gar nix bekommt.
    kommt eben drauf an wie gebucht wurde.
    wenn einer für 3 gebucht hat ist der eine vertragspartner und bei ihm, dem einen, greift dann ne reiserücktrittsversicherung.
    die reise an sich wird ja nicht storniert.
    da werden sich die drei leute dann untereinander einigen müssen.
    also die andern zwei haben ja eigentlich keine reise gebucht.

    antonio

  • Frank auf Bømlo
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    • 25. Mai 2011 um 10:19
    • #5
    Zitat von antonio

    es kann sogar sein daß er gar nix bekommt.
    kommt eben drauf an wie gebucht wurde.
    wenn einer für 3 gebucht hat ist der eine vertragspartner und bei ihm, dem einen, greift dann ne reiserücktrittsversicherung.
    die reise an sich wird ja nicht storniert.
    da werden sich die drei leute dann untereinander einigen müssen.
    also die andern zwei haben ja eigentlich keine reise gebucht.

    antonio

    Moin-

    so sehe ich das eigendlich auch. Wenn denn der eine nicht kann- aus welchen Gründen auch immer bleibt die Vertragsgrundlage dieselbe, da die anderen ja immer noch fahren können. Da ja kein Mangel oder Vertagsbruch besteht, werden da wohl auch keine Kosten erstattet.

    Das Haus und Boot kann man auch mit weniger Teilnehmern nutzen. Sollte dazu noch die Fähre Superspar sein- gibbet sowieso nichts zurück, wenn man dann nicht fährt.

    [SIGPIC][/SIGPIC]Viele Grüße Frank :wave:

    wenn man doch nur nicht so lange warten müsste.

  • Flugfisker
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    • 25. Mai 2011 um 11:29
    • #6

    Ja, aber dann bräuchte ja nur der Buchende die Reisekostenversicherung abschließen, wenn das für die anderen eh für die Katz ist. Ich habe jedenfalls die Teilnehmer auflisten lassen und die Flugtickets sind ja auch auf den jeweilgen Namen ausgestellt.

    Hat niemand damit Erfahrung? Die Versicherung ist übrigens beim ADAC

  • antonio
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    • 25. Mai 2011 um 11:29
    • #7

    es kann schon sein, daß man auch einzeln zurücktreten kann aber dann muß jeder den vertrag beim reiseunternehmer mit abgeschlossen haben.
    superspar erhalte ich aber auch zurück wenn ich ne reiserücktritt habe. das hat nix damit zu tun das ich das geld von der fährgesellschaft nicht zurück bekomme.
    ich erhalte das geld ja dann von ner versicherung.
    im o.g. falle müßten die andern zwei mit dem der gebucht hat nen reisevertrag abschließen, dann können sie das geld von der versicherung zurückerhalten.
    also a macht nen vertrag mit dem reiseunternehmen für 3 personen.dann machen b und c nen vertrag mit a.
    am besten ist es bei der versicherung nachfragen oder bei ner andern gesellschaft den fall schildern und fragen, wie das gehandhabt wird.
    nach dem motto: ich würde bei ihnen ne reiserücktritsversicherung abschließen und wie würde sich das in o.g. fall verhalten.

    antonio

  • MacGyver
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    • 25. Mai 2011 um 11:44
    • #8

    Ich hatte den Fall, das ich für die komplette Gruppe gebucht hatte. Der Urlaub wurde gemeinsam mit der Fährüberfahrt in einem Reisebüro gebucht und eine separate Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Dadurch war auch die Fährüberfahrt mitversichert.
    Einer aus der Gruppe ist wegen einem Todesfall in der Familie ausgefallen. Da er auch als Fahrer mit PKW geplant war ist die Reise komplett ins Wasser gefallen. Die Versicherung hat auch für alle Reiseteilnehmer die Kosten erstattet. (ob zu 100% weiß ich nicht mehr genau)

    Welcher Fall abgesichert ist und wieviel erstattet wird erfährt man aus den AGB's (das Kleingedruckte;)) . Oder man fragt beim Versicherer direkt an.

    Gruß Torsten (ohne "h") :wave:

    [SIGPIC][/SIGPIC]


    Freundschaft ist wie Hose voll – jeder sieht es, aber du als Einziger fühlst die Wärme! (Otto Waalkes)

  • antonio
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    • 25. Mai 2011 um 11:53
    • #9

    jo richtig, die reise ist in dem fall aber ausgefallen.
    im o.g. fall muß das jeder einzelne mit seiner versicherung klären.
    oder sich ne versicherung suchen, die das abdeckt.
    und immer schön schwarz auf weiß bestätigen lassen solche sachen von der versicherung.


    antonio

  • Flugfisker
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    • 25. Mai 2011 um 12:05
    • #10

    Ok, aber eine Versicherung zahlt doch wohl lieber tausend Euro für einen als 3000 Euro für alle, oder?

    An der Fortführung der Reise müßte sie doch ein eigenes Interesse haben.

    Hier hilft leider nicht spekulieren, sondern Erfahrung.:confused:

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