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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
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Der Zoll und die Verzollten

  • Micha cb59
  • 2. März 2011 um 20:14

Magdeburger Angeltage am 8.-9. November 2025 wir sind dabei in Halle 1

 

Hier könnt ihr darüber diskutieren. Klick

  • Micha cb59
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    • 9. März 2011 um 12:52
    • #81

    wurde mir vom Zoll so auch schon so bestätigt (Oslo 2010), aber ich bin mir da nicht sicher , ob das allgemein gültig ist.

    Freiheit ist das einzige Ding, das man nicht haben kann, wenn man nicht gewillt ist, es anderen zu geben.
    William Allan White

  • nordfisker1.jpg

  • Matze9mib
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    • 9. März 2011 um 14:32
    • #82

    Hier mal die Berechung von 2007, die sollte stimmig sein und mal vor Augen halten was es tatsächlich kostet.

    Bitte keine Kommentare zu den Mengen:D Das meiste wird von den Einheimischen verdrückt.....

    Dateien

    Einfuhrabgaben Norwegen 2007.doc 26,62 kB – 528 Downloads

  • Trolljente
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    • 9. März 2011 um 14:45
    • #83
    Zitat von digdouba

    Ich meine das Thema hatten wir an anderer Stelle schon mal mit dem Ergebnis, dass Bier nicht von der 4,7 % Regel betroffen ist. Aus diesem Grund wird ja Bier explizit erwähnt und zusätzlich andere alkoholische Getränke bis 4,7 % :wave:



    Jo Samuel, da kønnste Recht haben.
    Hab mir grad die Bestimmungen noch mal durchgelesen .

    Ich hab nen Kunden der arbeitet in Ks beim Zoll. Den frag ich noch mal. Sicher ist sicher:baby:

    Ich will ja nicht so einfach zugeben, das du ev. Recht hast:biglaugh:

  • Gast5
    Gast
    • 9. März 2011 um 14:46
    • #84

    Sehr gutes Beispiel mit der Berechnung!!!

    Aber diese Einheimischen:crying::crying::crying:nee,nee,nee...

  • Matze9mib
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    • 9. März 2011 um 15:27
    • #85

    Noch ein kleiner Nachtrag zur Berechnung bzw. zum Volumengehalt. Da sich ja die Zollbestimmungen nicht eindeutig lesen lassen bzw. zweideutig interpretiert werden können, bin ich der Meinung, dass ab 4,7% Volumengehalt nicht mehr von Bier gesprochen wird sondern von alkoholischen Getränken. Somit würde fast jedes Bier in die nächst höhere Preisstufe fallen.
    Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, dass der Zöllner noch nie nach den Prozentpunkten gefragt hat. Immer nur nach der Literzahl. Dann wurde mit NOK 20,00 pro Liter abgerechnet.

    @Trira

    Wie war das noch am ersten Abend????:D:rolleyes:

  • Gast5
    Gast
    • 9. März 2011 um 15:39
    • #86

    Steilvorlage!!! Es war ein sehr schöner Abend..... wenn ich jetzt ein "Einheimischer" bin, dann nehme ich das Weizenbier, ist auch nicht schlimm, wenn es etwas mehr ist:happy::happy::happy:

    Ich habe eben von Kartsen erfahren, dass evtl. noch ein WE vor Juni in Frage kommt. Denk an die "Einheimischen":hot::hot::hot:

    Schon mal im vorab:Danke:

  • Micha cb59
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    • 10. März 2011 um 06:14
    • #87

    An Matse fürs Beispiel,

    Note 1 setzen

    Freiheit ist das einzige Ding, das man nicht haben kann, wenn man nicht gewillt ist, es anderen zu geben.
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  • Ted22
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    • 10. März 2011 um 06:29
    • #88
    Zitat von Matze9mib

    Noch ein kleiner Nachtrag zur Berechnung bzw. zum Volumengehalt. Da sich ja die Zollbestimmungen nicht eindeutig lesen lassen bzw. zweideutig interpretiert werden können, bin ich der Meinung, dass ab 4,7% Volumengehalt nicht mehr von Bier gesprochen wird sondern von alkoholischen Getränken. Somit würde fast jedes Bier in die nächst höhere Preisstufe fallen.
    Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, dass der Zöllner noch nie nach den Prozentpunkten gefragt hat. Immer nur nach der Literzahl. Dann wurde mit NOK 20,00 pro Liter abgerechnet.....

    Die Regeln sind eindeutig und lassen sich nicht zweideutig interpretieren, es steht nirgends etwas geschrieben von einer oberen 4,7%-Grenze beim Bier - es gibt nur die "Untergrenze" von 2,5 % beim Bier. Also hat der Zøllner auch keine Veranlassung nach "Prozentpunkten" zu fragen.

  • StefmanHH
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    • 10. März 2011 um 06:36
    • #89

    ich nehme nur alster mit...das hat 2.5% und alles ist gut...
    1-2 kisten reichen dann für den urlaub locker ;) !

    dazu dann noch die erlaubte menge schnaps und los geht's :baby: !


    ich bin zum angeln da - wenn ich saufen will, geh ich auf'n kiez :rolleyes: !

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    Kolle Foit un een Noordenwind, givt een kruusen Büddel un nen lüdden Pint!
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  • Micha cb59
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    • 10. März 2011 um 06:37
    • #90

    Hei Ted, ich würde sagen es ist von bis 4,7% bei Bier die Rede


    1 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent bis höchstens 60 Volumenprozent, 1 1/2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 4,7 Volumenprozent bis höchstens 22 Volumenprozent (z.B. Wein) und 2 Liter andere alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 2,5 Volumenprozent bis höchstens 4,7 Volumenprozent (z.B. Bier).

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    William Allan White

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