PN ist raus, incl. "Startgeld" für Bestechungsversuch
Julegave 2010 angelfreunde
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Eine Frage an die Profis unter Euch: Wie muss ich diese Einnahmen denn versteuern
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Hier ist das versteuern nicht nötig !
Die Eingänge kommen auf mein Konto !Klaus S
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Hier ist das versteuern nicht nötig !
Die Eingänge kommen auf mein Konto !Klaus S
Warum dat denn nu????
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bin auch wieder am start :cool: !
pn ist raus...
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Faltencreme habe ich noch mehr als genug, Opa :D,... aber warten wir erstmal ab, we Deine Nase nun aussieht. Vielleicht habe ich da eine Idee
Nein, nein, nein... Kirsten, wenn Du es irgendwie steuern kannst, lose mich bitte nicht Lundi zu. Meine Dankbarkeit liefe Dir ewig hinterher
Faltencreme:confused:, woran du immer so denkst..... aber Angst haste dann doch, gell :D. Meine Nase sieht äußerlich unverändert aus, ist jetzt aber hochsensibel . -
Keine Faltencreme ? Oh Gott :eek:,... jetzt bekomme ich wirklich Angst. Ich werden Pinki umgehend € 500,- überweisen und obendrein ihre nächste Norge-Reise finanzieren :D. Das muss doch reichen ...
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Bin auch dabei
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Eine Frage an die Profis unter Euch: Wie muss ich diese Einnahmen denn versteuern
Nach § 47 der Weihnachtsmannabgabeordnung sind
"... Bestechungsgelder und ähnliche Tantiemen ungekürzt an den Absender zurück zu erstatten, wenn dem Anliegen des Absenders nicht entsprochen werden kann."
Nach § 48 selbiger Ordnung heißt es aber:
"Sämtliche Zuwendungen an den Weihnachtsmann (also unabhängig ob legale oder illegale) sind steuerfrei und werden als Mehraufwandsentschädigungen deklariert. *) Dies gilt auch, wenn diese Leistungen an Weihnachtsmann-Gehilfen erster Linie getätigt wurden."
Insofern Kirsten müßtest Du nur klären, dass Du direkt Beauftragte des Weihnachtsmannes bist - ist bei Frauen meist kein Problem, aber welcher Mann gibt schon gern zu, ein "Weihnachtsmann" (Schimpfwort in so manch weiblichen Wortschatz - d.A.) zu sein.
:ablach::ablach::ablach::ablach::ablach: -
Wie muss ich diese Einnahmen denn versteuern
Also für Dich ist es nun wohl am einfachsten .
Also Moderatorin fügst Du Deiner Steuererklärung die Anlage: „So – Sonstige Einkünfte“ bei.
Nun wird’s aber spannend.Du musst Dich entscheiden zwischen:
- wiederkehrende Bezüge,
- Unterhaltsleistungen,
- Werbungskosten oder
- Andere wiederkehrende Bezüge/Unterhaltsleistungen.
Du könntest aber auch die Anlage „Unterhalt“ wählen, Unterhalt an bedürftige Personen.
Lass mal hören was Du meinst, wo Du die Zahl gern hinschreiben würdest.
Ein Steuertipp von mir:
Wähle Anlage „Unterhalt“ :). -
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