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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
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Chaoten unterwegs

  • Gast-KdA
  • 23. Oktober 2010 um 11:33
  • Jürgen Chosz
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    • 23. Oktober 2010 um 22:31
    • #21

    Rudi, deswegen brauchste aber nicht 3mal den gleichen Link einzustellen:)
    Und ausserdem , was die brennenden Autos hier in Hamburg angeht, Rudi, das hat ganz andere Hintergründe.Hier brennen Autos von Armen, Reichen ,Schwarzen, Weißen und quergestreiften,hier sind wirkliche Chaoten am Werk die absolut gegen jeden und Alles was haben,wahrscheinlich sogar gegen sich selber:(

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  • Rubibo
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    • 26. Oktober 2010 um 21:36
    • #22

    Jürgen das war keine Absicht weiß auch nicht wie das passiert ist,hatte zufällig kurz vorher gelesen das weltweit die Feuerteufel umgehen, da gehtes nicht um eine bestimmte Sache oder gegen Minderheiten, es schein
    ein neues Hobby der Jugend (nicht alle) zu werden, der Nachmach Effekt,
    bei uns ist es noch nicht angekommen, hier werden in letzter Zeit alte
    Frauen überfallen und die Handtasche geraubt und fast immer werden sie
    dabei verletzt die Räuber sind zum teil erst 13 Jahre alt.

    Gruß Rudi

    Ein guter Freund hat das Bestreben anderen was abzugeben. Orientiert Euch immer am neuen Namen

    Angel Freunde:baby:
    Wenn die Klugen immer nachgeben, werden wir von den Dummen Regiert

  • Hailbutt
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    • 26. Oktober 2010 um 22:39
    • #23

    Hey Freunde des Nordens :wave:,

    wir haben leider auch gerade in Berlin im Stadtteil Hellersdorf eine unheimliche Brandserie :mad:, diese Verückten sterben halt nie aus.
    Hier müßte eigentlich das Strafrecht etwas geändert werden, denn wer in Häusern oder grundsätzlich in der Nähe von Menschen mutwillig kokelt, ist kein Brandstifter mehr. Das ist meiner Meinung nach versuchter Mord, da ja menschliche Verluste in Kauf genommen werden und sollte auch so geahndet werden....:(

    Hailbutt:gute-nacht:

    :hot: Austrheim August 2018:klatsch:

  • Jürgen Chosz
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    • 26. Oktober 2010 um 22:48
    • #24
    Zitat von Hailbutt

    Hey Freunde des Nordens :wave:,

    wir haben leider auch gerade in Berlin im Stadtteil Hellersdorf eine unheimliche Brandserie :mad:, diese Verückten sterben halt nie aus.
    Hier müßte eigentlich das Strafrecht etwas geändert werden, denn wer in Häusern oder grundsätzlich in der Nähe von Menschen mutwillig kokelt, ist kein Brandstifter mehr. Das ist meiner Meinung nach versuchter Mord, da ja menschliche Verluste in Kauf genommen werden und sollte auch so geahndet werden....:(

    Hailbutt:gute-nacht:


    Off Topik
    Das einzige was sich am deutschem Strafrecht ändern wird(Achtung Satire!!)
    Die jenigen die braf ihrer Arbeit nachgehn und sich nichts zu Schulden kommen lassen werden wohl irgendwann weggesperrt damit die Banditen auch ja ihre Strafen in Freiheit verbringen können, das ist unheimlich wichtig um sie wieder in die Gesellschaft einzugliedern:rolleyes:

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  • Dieter44
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    • 27. Oktober 2010 um 01:08
    • #25
    Zitat von Jürgen Chosz

    Rudi, deswegen brauchste aber nicht 3mal den gleichen Link einzustellen:)
    Und ausserdem , was die brennenden Autos hier in Hamburg angeht, Rudi, das hat ganz andere Hintergründe.Hier brennen Autos von Armen, Reichen ,Schwarzen, Weißen und quergestreiften,hier sind wirkliche Chaoten am Werk die absolut gegen jeden und Alles was haben,wahrscheinlich sogar gegen sich selber:(


    Ball flach halten Jürgen, es springen viele mit auf, die die Versicherung betrügen wollen..............................Man nennt sie Trittbrettfahrer:rolleyes:.

    OT: Bis vor einigen Jahren war das Inbrandsetzen von Kraftfahrzeugen und Flugzeugen in Deutschland noch Sachbeschädigung und wurde nur auf Antrag verfolgt. Warum? Weil es zur Zeit der Inkraftsetzung des Strafgesetzbuches noch keine Kraftfahrzeuge und Flugzeuge gab. Dafür war aber der Versicherungsbetrug (und Konterbande) ein Verbrechen (Strafandrohung mindestens 1 Jahr). Das ist inzwischen geändert. Das Inbrandsetzen von Kraftfahrzeugen und Flugzeugen ist auch Verbrechenstatbestand. Dafür aber der Versicherungsbetrug nicht mehr (?).
    Zu dem Beitrag Inbrandsetzung von Wohngebäuden als Mord anzuklagen:
    Das wird auch! Wenn die Mordmerkmale vorliegen. Aber: Kommt als Folge der Tat (nämlich des Inbrandsetzens) ein Mensch ums Leben, sieht das Gesetz folgendes vor:
    § 306 c StGB: Verursacht der Täter durch eine Brandstiftung nach den §§ 306 bis 306b wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
    Also so ganz leicht nimmt der Gesetzgeber das ganze auch nicht.
    Es ist immer nur das Problem, auch den Beweis der Brandstiftung zu führen, weil die Spurenlage nach dem Einsatz der Feuerwehr nicht die leichteste ist, auch nicht nach Fahrzeugbränden!!
    Darum gilt für Brände: Ohne Brandursachenfeststellung keine Straftat!!
    Leuchtet doch ein - oder??:rolleyes:

    Dieter

    Gruß Dieter


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    • 27. Oktober 2010 um 01:14
    • #26

    Sogar wir in Porta und Bad Oeynhausen haben seit Sommerende eine Brandserie... ca. 15 Autos, Auflieger und LKW mit Aufliegern, Heulager und Landmaschinen. Der Hammer .. in einer LKW-Kabine schlief sogar noch ein Fahrer. Der konnte sich, Gott sei Dank, retten.
    Täterhinweise- Fehlanzeige

    Und der Hammer... der Wirtschaft geht es prächtig, demnächst kommt die 45 Std-Woche, unsere hochqualifizierten Studenten werden wie bisher, als Praktikanten verbraten.. und hoch lebe die Zeitarbeit... Ich meine...es brodelt in Deutschland

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    • 27. Oktober 2010 um 01:17
    • #27
    Zitat von Dieter44

    Ball flach halten Jürgen, es springen viele mit auf, die die Versicherung betrügen wollen..............................Man nennt sie Trittbrettfahrer:rolleyes:.

    OT: Bis vor einigen Jahren war das Inbrandsetzen von Kraftfahrzeugen und Flugzeugen in Deutschland noch Sachbeschädigung und wurde nur auf Antrag verfolgt. Warum? Weil es zur Zeit der Inkraftsetzung des Strafgesetzbuches noch keine Kraftfahrzeuge und Flugzeuge gab. Dafür war aber der Versicherungsbetrug (und Konterbande) ein Verbrechen (Strafandrohung mindestens 1 Jahr). Das ist inzwischen geändert. Das Inbrandsetzen von Kraftfahrzeugen und Flugzeugen ist auch Verbrechenstatbestand. Dafür aber der Versicherungsbetrug nicht mehr (?).
    Zu dem Beitrag Inbrandsetzung von Wohngebäuden als Mord anzuklagen:
    Das wird auch! Wenn die Mordmerkmale vorliegen. Aber: Kommt als Folge der Tat (nämlich des Inbrandsetzens) ein Mensch ums Leben, sieht das Gesetz folgendes vor:
    § 306 c StGB: Verursacht der Täter durch eine Brandstiftung nach den §§ 306 bis 306b wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
    Also so ganz leicht nimmt der Gesetzgeber das ganze auch nicht.
    Es ist immer nur das Problem, auch den Beweis der Brandstiftung zu führen, weil die Spurenlage nach dem Einsatz der Feuerwehr nicht die leichteste ist, auch nicht nach Fahrzeugbränden!!
    Darum gilt für Brände: Ohne Brandursachenfeststellung keine Straftat!!
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    Dieter

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    und schon stimmt die Statistik wieder...:biglaugh::biglaugh::biglaugh:

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    • 27. Oktober 2010 um 19:46
    • #28

    Hey Jürgen :wave:

    schon verstanden die Satire, ick mit na Fußfessel am Been zur Arbeit und der Pyromane zum Selbstfindungskurs nach Australien, alles klar...:biglaugh:.

    Wenn´s nich so traurich wäre, dann könnte man(n) glatt heulen...

    Butti :hot:

    :hot: Austrheim August 2018:klatsch:

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