Vielleicht ist der einen oder andere in einer ähnlichen Situation.
Hier mal ein aktuelles Urteil vom Bundesfinanzhof (BFH) betreffs doppelter Haushaltführung.

Finanzämter werden großzügiger bei doppelter Haushaltführung
Wir wünschen allen Norwegern einen schönen 17. Mai
Gratulerer med dagen!
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Achim. Für mich zumindest von Interesse.
Evtl. ist ja hier ein Fachmann an Bord der Auskunft geben kann. Wie sieht das in folgendem Fall aus ? Kann man da was geltend machen ? Ich schilder mal kurz...
Ich bin mit einer Engländerin verheiratet. Sie hier gemeldet (Erstwohns.) also beide Wohnsitz in D. Sie hat in England Arbeit (findet hier in D nichts passendes), wohnt bei Mum und wird z.Z. dort besteuert, ich hier. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein und was kann (wenn dann) angesetzt werden...???:) Vielen Dank !
Matze -
Wenn sich hier niemand findet bei denen ein ähnlicher Sachverhalt vorliegt, würde ich sagen, suche einen Steuerberater oder Wirtschaftprüfer auf.
Ich glaube nicht dass man Deinen Sachverhalt hier klären kann.
Da gibt es zu viele Fragen. -
achim, ich rechne auch nicht damit, aber man weee ja nie...Trotzdem ein interessanter Link den ich an die Betroffenen weitergeben werde. Übrigens waren da schon SB und WP dran und haben die weisse Fahne geschwenkt. Wie war das noch...? Auf See und beim Finanzamt ist man in Gottes Hand :o:)
Matze -
Schau mal hier nach. frag-einen- anwalt.de
Betreff: Bristischer Arbeitsvertrag & 1. Wohnsitz in Deutschland
Den dritten Beitrag der Anwältin.
Gruß Rudu
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