Vielen Dank Susann für Deine Mühe uns, aus erster Hand, zu informieren.
Die Verfahrensweise habe ich schon verstanden und sorry wenn ich hier etwas "krümelkackerisch" rüber komme, aber ich mache mir halt so Gedanken auch wenn sich diese später, hoffentlich, als unbegründet erweisen sollten.
Meine "Bastelei" und wäre wirklich nur für den Ernstfall. Ich kann in der entsprechenden Vorschrift vom Fiskeridirektoratet nicht rauslesen, das ein Ausfuhrdokument an eine bestimmte Form gebunden ist, es sind nur Mindestinhalte aufgeführt. Von daher wäre mir also ein Zettel in der Hand, wie bisher auch, lieber.
Zitat: "Mit deinem,, gebastelten,, Ausfuhrdokument kannste direkt ueber Los inne Zollgarage und dort richtig... und ich meine richtig richtig blechen."
Nur weil das Dokument nicht direkt aus dem verwendeten Erfassungs-System gedruckt wurde? Die entsprechenden Angaben liegen darin doch vor, die Fischausfuhr-Menge gesamt max. 20 kg für 2 Personen ist auch unterschritten und trotzdem werde ich dann wie ein Fischschmuggler behandelt und abgestraft? ![]()






