da "tickt" das bislang gesetzgeberisch ungelöste Problem des übergreifenden Verkehrstatbestands (Anlasstat).
Ein trunkener Pilot oder Lokomotivführer würde ebenfalls "nur" in seinem Verkehrsbereich zur Rechenschaft gezogen werden können.
Der zugedröhnte Radfahrer hingegen bewegt sich im gleichen Verkehrsbereich wie der Autofahrer...