Der Fisch muss bei der Kontrolle eindeutig zuordnungsbar sein. Zum Beispiel, wenn auf jedem Pack der Name steht, kann das Paket der entsprechenden Ausfuhrbescheinigung zugeordnet werden.
Das ist bei uns an der Grenze auch so, wenn im Kofferraum lose die Stangen Zigaretten liegen und es sich um eine "Fahrgemeinschaft" handelt. Wenn es eindeutig zuordnungsbar ist (z.B. Kassenzettel) ist alles i.O. Wenn nicht wird alles automatisch dem Fahrer zugeordnet.


