Hallo zusammen,
ich sehe die Benutzung innerhalb Deutschlands als unproblematisch an.
Während des Transports benötigt man keinen kleinen Waffenschein und beim Führen auf dem Wasser auch nicht:
§ 12 (3) WaffG:
Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer(...)
4. eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;
Was die Einfuhr angeht, würde ich die Email der Botschaft ausdrucken und mitnehmen. Dann kann einem niemand ernsthaft vorwerfen, vorsätzlich die Einfuhrbestimmungen verletzt zu haben.
VG,
Yogi