Hier mal ein Hinweis aus dem Nachbarforum.
Bootsführerschein??? Unter Navigation/Boote Post #57
Hallo in die Runde,
ich habe einen kleinen Nachtrag zur Diskussion, ob der Rudergänger jederzeit in Norwegen Inhaber eines Scheins sein muss?
Folgende Anfrage habe ich an die norwegische Botschaft gestellt:
"... Seit Mai 2010 besteht in Norwegen die Führerscheinpflicht für Boote über 8 m oder über 25 PS, wenn man nicht vor dem 01.01.1980 geboren ist. Bezieht sich diese Regelung nur speziell auf den Bootsführer oder jede Person, die das Boot steuert? In Deutschland kann zum Beispiel eine mindestens 16-jährige Person ein Boot steuern (Rudergänger), selbst wenn sie keinen eigenen Bootsführerschein besitzt, vorausgesetzt der Bootsführer hat ihn und ist mit auf dem Boot. Gibt es eine ähnliche Regelung in Norwegen? Kann zum Beispiel ein nach 1980-Geborener ein Boot mit 40 PS steuern, wenn eine Person die vor 1980 geboren wurde mit auf dem Boot ist und als Bootsführer bestimmt wurde?..."
Folgende Antwort habe ich erhalten:
"... nur der Person, der einen Bootsführerschein hat, darf den Boot fahren."
Somit gibt es in Norwegen keine ähnliche Regelung wie in Deutschland. Also Vorsicht!!
Grüße
Ohne Gewähr
Gruß Uwe


