Ach nee, hat sich seit 30 Jahren also nix geändert - schade...
Ein Hinweis im Text möchte ich hervotheben:
die Straftat "Fischwilderei" (meist übrigens DIEBSTAHL, wenn es in stehenden Gewässern passiert)
hintan stellen und die vorgefundene Situation in Richtung "Tierquälerei" abchecken:
da geht es dann etwas rabiater beim Staatsanwalt zu -
auch gerne mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde,
wenn die Anzeige eingestellt werden sollte.
Meine Erfahrungen in dieser Hinsicht (90er Jahre, Niedersachsen) decken sich jedenfalls
mit den hier geschilderten Verhältnissen in BW.
Lediglich in einem Fall (von ca. 40 Anzeigen) wurde mal eine Geldstrafe verhängt: 300 DM
(DM = ehemalige Währung in Deutschland
)
warum: er hatte vorher schon einmal geklaut, irgendwas bei ALDI.
Frohes...
Heiko
PS: in Bayern soll es in dieser Hinsicht gaaaaanz anders abgehen



