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Fischwilderer mit Forke am Laichgebiet unterwegs

  • Mantafahrer
  • 5. Mai 2010 um 13:22
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    Glücklicher Kveitefänger
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    • 6. Mai 2010 um 20:59
    • #11
    Zitat von bernd

    moin,

    interessant wäre jetzt, ob der verurteilte im besitz eines fischereischeines ist/war...

    bernd

    Bei uns ist es so, sollten sie einen Fischereischein ohne Erlaubnisschein haben und sie werden erwischt, bekommen sie ein Anzeige wegen Diebstahl. Sollten sie nicht im Besitz eines Fischereischein sein, bekommen sie eine Anzeige wegen Fischwilderei.

    PS: Wir haben einen guten Draht zu den Polizisten besonders zur Autobahnpolizei (einer unserer Seen liegt direkt an der Autobahn) und sie haben schon mehrfach eine Anzeige wegen Fischwilderei geschrieben.

    My Home is my Castle
    48° 27' 6.1'' N
    10° 05' 12.3'' O

    Gib einem Mann einen Fisch, und Du ernährst ihn für einen Tag.
    Lehre ihn das Fischen, und Du ernährst ihn für sein ganzes Leben.

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  • bojuramartin
    Ein Hamburger Jung
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    • 7. Mai 2010 um 09:37
    • #12

    Ich denke wenn man die Leute beim Stechen erwischt, kann man sie auch wegen Tierquälerei anzeigen, so war ja auch die Begründung des Richters.


  • Fuzzi
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    • 7. Mai 2010 um 15:11
    • #13

    Zwei konnten mit der Beute fliehen. Der Dritte hatte weniger Glück und ist am Montag durch das Amtsgericht Güstrow zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen a 50 Euro verurteilt worden.

    Ich glaube mit 40 Tagessätzen ist er schon vorbestraft. Wenn das stimmt, ist das in meinen Augen schon mal eine für die Art der Straftat bemerkenswert hohe Strafe. Es gibt nicht viele Richter, die so weit gehen.
    Erstaunlich für mich ist auch das für mecklenburger Verhältnisse recht hohe Einkommen. Also der Hunger hat ihn wohl nicht dahin getrieben.

    Gruß
    Max

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