Alles anzeigenHallo Stefan,
in der Regel lese ich schon, was ich geschrieben habe, auch wenn mir ab und zu trotzdem noch ein Fehler durchrutscht.
Um bei dem ganzen Spaß Deine Frage doch noch ernsthaft zu beantworten: Ich sehe den Unterschied in Ware, die ich in den Verkehr bringe (also auch Verkauf) und der Ware, die sich jemand für seinen persönlichen Verbrauch herstellen läßt. Ob die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung da einen Unterschied macht weiß ich nicht, deshalb meine Frage.
Petri
Hans
jetzt bin ich verwirrt...
will er das "pressfleisch" verkaufen oder selber "essen"?
wenn ich mir ware herstellen lasse, dann kaufe ich sie...
somit ist der verkäufer dieser ware kennzeichungspflichtig.
wenn ich mir meine eigene ware produziere - was er nicht kann,
sonst würde er niemanden suchen - dann kann ich diese
zwar ungekennzeichnet lassen...dann aber nur für den
eigenen verbrauch !
fazit: was er vor hat, kann so nicht funktionieren...
damit bringt man nicht nur sich selber, sondern
auch den "freundlichen" abfüller in eine sehr prekäre lage !
also: hände wech von pressfleisch !