Kannst Du auch beantworten, ob die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung bezüglich der Falschetikettierung auch für speziell für privaten Verbrauch bestellte Ware gilt?
Wenn ecurieberlin nun ein selbst gebrautes Bier, welches er Pressfleich getauft hat, mit nach Norge nehmen will und dies gerne in Dosen tun möchte, was dann? Dabei möchte ich ihm nicht wie von anderen hier geschehen geplanten Schmuggel vorwerfen, denn er hat nicht erwähnt, daß er zu viel Alk mitnehmen möchte.
Petri
Hans
Was sollte denn dann die Frage
Wer das erlaubte Kontingent mitnehmen will braucht es auch nicht zu verstecken.
Für mich persönlich ist dieser Thread rein provokanter Natur oder ein Faschingsscherz.
Der Typ, der sich noch nicht mal vorgestellt hat kringelt sich wahrscheinlich vor Lachen ob des postingverkehrs hier im Thread.
Das Beste wäre in diesem Fall und da ärgert er sich dann am meisten wenn dieser Thread total ignoriert würde. Deshalb war dies auch mein einziges posting dazu.