Land zahlt für Schäden durch Kegelrobben
Schwerin (dpa/mv) - Für Fangausfälle durch Kegelrobben können Küstenfischer in Mecklenburg-Vorpommern jetzt Ausgleichszahlungen vom Land erhalten. Die Höhe der Zahlungen könne 50 bis 80 Prozent der nachgewiesenen Fraß- und Netzschäden in der Stellnetzfischerei in den Küstengewässern des Landes betragen, teilte das Agrarministerium am Freitag mit....