Jepp, ist ein Urteil vom OLG Rostock! Dort hatte ein Bootsführer mit 2,02 Promille seinen SBF entzogen bekommen. Kurz danach auch seinen Kfz-Führerschein. Amtsgericht hat dies geurteilt. OLG hat es aufgehoben mit der Begründung, ein Boot sei kein Kfz und die Tat muss mit einem Kfz begangen werden, um die Fahrerlaubnis dazu zu entziehen.
Als ergänzende Info habe ich das Merkblatt der WSP HH mal angefügt.