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Angler treiben vor Fehmarn - Bootsführer alkoholisiert

  • Mantafahrer
  • 3. August 2016 um 12:26
  • Gast5536
    Gast
    • 3. August 2016 um 20:17
    • #11

    Jepp, ist ein Urteil vom OLG Rostock! Dort hatte ein Bootsführer mit 2,02 Promille seinen SBF entzogen bekommen. Kurz danach auch seinen Kfz-Führerschein. Amtsgericht hat dies geurteilt. OLG hat es aufgehoben mit der Begründung, ein Boot sei kein Kfz und die Tat muss mit einem Kfz begangen werden, um die Fahrerlaubnis dazu zu entziehen.

    Als ergänzende Info habe ich das Merkblatt der WSP HH mal angefügt.

    Dateien

    alkohol-am-ruder-pdf-do.pdf 2,72 MB – 172 Downloads
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    • 3. August 2016 um 20:48
    • #12
    Zitat von Martin1

    Jepp, ist ein Urteil vom OLG Rostock! Dort hatte ein Bootsführer mit 2,02 Promille seinen SBF entzogen bekommen. Kurz danach auch seinen Kfz-Führerschein. Amtsgericht hat dies geurteilt. OLG hat es aufgehoben mit der Begründung, ein Boot sei kein Kfz und die Tat muss mit einem Kfz begangen werden, um die Fahrerlaubnis dazu zu entziehen.

    Als ergänzende Info habe ich das Merkblatt der WSP HH mal angefügt.

    Da sieht man mal wieder, wie krank das bei uns ist!!!!
    Wer ein Boot nicht verantwortungsvoll führen kann, kann nach Auffassung der Verantwortlichen aber ein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher für alle bewegen! *eek*

    https://wicked-horizon.com/

  • Gast5536
    Gast
    • 3. August 2016 um 20:51
    • #13
    Zitat von puffin

    Da sieht man mal wieder, wie krank das bei uns ist!!!!
    Wer ein Boot nicht verantwortungsvoll führen kann, kann nach Auffassung der Verantwortlichen aber ein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher für alle bewegen! *eek*

    Ja, scheint ein Problem mit der Tatbestandlichkeit zu sein. Wäre ein leichtes für den Gesetzes- und Verordnungsgeber, dies zu ändern. Aber es ist auch nur ein Urteil, wenn auch vom OLG - somit auch Bindungswirkung. Da man es nciht ändert, akzeptiert man es so! Irgendwo schwer nachzuvollziehen. Wenn die Ungeeignetheit zum Führen von Booten erkannt wird, warum auch nciht für Kfz, Flugzeuge usw.?

    Wir wissen es nciht ...

  • wikinger
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    • 3. August 2016 um 21:14
    • #14

    da "tickt" das bislang gesetzgeberisch ungelöste Problem des übergreifenden Verkehrstatbestands (Anlasstat).

    Ein trunkener Pilot oder Lokomotivführer würde ebenfalls "nur" in seinem Verkehrsbereich zur Rechenschaft gezogen werden können.

    Der zugedröhnte Radfahrer hingegen bewegt sich im gleichen Verkehrsbereich wie der Autofahrer...

  • sylte
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    • 3. August 2016 um 23:25
    • #15

    Da fehlen mir glatt die Worte .....wieviel muss man trinken um so eine hohe Promillezahl zu haben. Das war kein Angelausflug das war ne Sauftour :(

    Die Kunst zu leben besteht darin, zu lernen im Regen zu tanzen, anstatt auf die Sonne zu warten.

  • Micha cb59
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    • 4. August 2016 um 13:14
    • #16

    [quote='Martin1','http://umzug.norwegen-angelfreunde.de/forum/index.ph…6596#post486596']Dumm gelaufen, dümmer gehts nümmer! Mit 2,27 Promille hätte er auch den Tank auffüllen können!


    Vielleicht hat er ja, deshalb ist der Motor ausgegangen


    ... wie viel er getrunken hat, so ca. 10 Flaschen Pils zu einem halben Liter, die reichen dafür aus, hängt von seiner Konstitution ab, vielleicht hat er ja neu aufgegossen, dann reichen auch weniger.

    Freiheit ist das einzige Ding, das man nicht haben kann, wenn man nicht gewillt ist, es anderen zu geben.
    William Allan White

  • bikefisher
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    • 4. August 2016 um 16:43
    • #17
    Zitat von sylte

    Da fehlen mir glatt die Worte .....wieviel muss man trinken um so eine hohe Promillezahl zu haben. Das war kein Angelausflug das war ne Sauftour :(

    Machen wir uns doch nichts vor: das gibt es leider häufig! Ich selbst habe das schon mehr als einmal sehen dürfen:

    - mehr Bier als Angelgerät
    - mittags in Schlangenlinien zum Bootssteg
    - Bootsmanöver wie John Wayne
    - Fische weggeworfen, weil nicht mehr in der Lage, zu filetieren
    - ...

    Gruß Bikefisher :wave: oder auch Klaus

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