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zweischneidiges Filetiermesser

  • Petrulla
  • 18. August 2015 um 22:23

Die neue Tipprunde für die Bundesliga 25/26 ist eingeläutet.

Hier klicken für die Tippabgabe

  • Heilbuttteacher
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    • 19. August 2015 um 10:47
    • #11

    Bin auch kein Jäger. :ZUNGERAUS:
    Aber ich denke der Griff ist schon richtig positioniert, da es sich eigentlich um ein Filetiermesser handelt und die rückwärtige Klinge nur für einen Schnitt gebraucht wird. Vielleicht etwas gewöhnungsbedürftig bleibt der Umgang mit diesem zweischneidigen Messer.

    Gruß hbt.

  • nordfisker1.jpg

  • Willimann
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    • 19. August 2015 um 11:08
    • #12

    Mein Beitrag bezog sich auf das von Puffen vorgestellte Aufbrechmesser.
    Beim zweischneidigen Filetiermesser ist der Griff natürlich korrekt.
    Mit dem Aufbrechmesser zieht man mit der Innenkurve von der Afteröffnung Richtung Kiemen
    durch den Fisch.
    Für mich wäre der anders herum angeordnete Griff handlicher.

    Heute ist der erste Tag vom Rest meines Lebens.

    Gruß, Willi :wave:

  • lundi
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    • 19. August 2015 um 11:19
    • #13

    Ich würde die obere Seite abhobeln (evtl. professionell vom Schleifer) und als normales Filetiermesser benutzen. Als zweischneidiges Schwert wäre mir das zu gefährlich.....

    :wave: Gruss lundi :wave:

    TRÄUME NICHT DEIN LEBEN, SONDERN LEBE DEINE TRÄUME

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    • 19. August 2015 um 11:20
    • #14
    Zitat von Willimann

    ...Mit dem Aufbrechmesser zieht man mit der Innenkurve von der Afteröffnung Richtung Kiemen
    durch den Fisch.
    Für mich wäre der anders herum angeordnete Griff handlicher.

    Hmmm, da hast du nicht ganz Unrecht! Ich habe diese Art Messer aber noch nie anders herum gesehen. Hatte nur mal eins mit 'ner geraden Klinge und das ging gar nicht.

    https://wicked-horizon.com/

  • StefmanHH
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    • 19. August 2015 um 12:05
    • #15

    also ich benutze das auch...

    macht sich beim verarbeiten der fische sehr gut :baby: !
    man kann mit der oberen klinge und der scharfen rundung oben an der spitze prima einzelne gräten "bearbeiten",
    um flossen drumherum schneiden oder wie bereits beschrieben die obere seite einfach nur zum ausnehmen verwenden!

    aber das ding ist echt gefährlich und bei mir nur in kombination mit schnittschutzhandschuhen in gebrauch *rolleyes* !

    ich habe meins - mit "eisele-branding" bei daniel hier in hamburg gekauft...


    ps:
    mein vater kann von zweischneidigen messern auch ein lied singen!
    vor allem, wenn man das nicht weiß und beim käse schneiden dann schön die hand oben mit auflegt ->..!
    das messer ist dann nach dem 2. mal käse schneiden auch sofort in den müll geflogen :lacher: !

    mfg Stefan hai14.gif

    Kolle Foit un een Noordenwind, givt een kruusen Büddel un nen lüdden Pint!
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  • Heilbuttteacher
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    • 19. August 2015 um 12:06
    • #16
    Zitat von Willimann

    Mein Beitrag bezog sich auf das von Puffen vorgestellte Aufbrechmesser.
    Beim zweischneidigen Filetiermesser ist der Griff natürlich korrekt.
    Mit dem Aufbrechmesser zieht man mit der Innenkurve von der Afteröffnung Richtung Kiemen
    durch den Fisch.
    Für mich wäre der anders herum angeordnete Griff handlicher.


    Ach so! *rolleyes*

    Aber da bei mir der Daumen oft auf dem Klingenrücken ruht, wäre er mir bei anderer Griffanordnung am Aufbrechmesser zu nahe an der Klinge :baby:...Aua!

    gruß jo

  • XPLimited
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    • 19. August 2015 um 14:26
    • #17

    Eigentlicher Sinn eines beidseitig geschliffenen Messers ist es, möglichst effektiv sehr viel kaputt zu machen und deshalb fallen diese Teile auch als Waffe unter das Waffengesetz. Guter Rat: ich würde mich nur im eigenen Haus damit selbst verstümmeln. Die Mitnahme nach Norge würde ich mir auf jeden Fall verkneifen da die Skandinavier solche Dinge generell viel pingeliger sehen.
    Mir persönlich wäre das Hantieren mit so einem Teil viel zu riskant (dabei spiel' ich sonst sehr gern mit Messerchen).

  • MacGyver
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    • 19. August 2015 um 14:42
    • #18
    Zitat von XPLimited

    Eigentlicher Sinn eines beidseitig geschliffenen Messers ist es, möglichst effektiv sehr viel kaputt zu machen und deshalb fallen diese Teile auch als Waffe unter das Waffengesetz. [...]

    Mit Deiner Auslegung des Waffengesetzes gehe ich nicht mit. Nach dem WaffG fallen Messer mit einer feststehenden Klinge über 12cm schon unter das Waffengesetz und dürfen nicht geführt werden. Da dürftest Du kein einziges Filetiermesser mitnehmen. Aus diesem Grund gibt es Ausnahmen wie für Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport usw.

    Gruß Torsten (ohne "h") :wave:

    [SIGPIC][/SIGPIC]


    Freundschaft ist wie Hose voll – jeder sieht es, aber du als Einziger fühlst die Wärme! (Otto Waalkes)

  • XPLimited
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    • 19. August 2015 um 15:12
    • #19

    Messerrecht + Trageverbot

    Welche Messer sind laut deutschem Waffenrecht verboten?

    Vollständig verboten sind:

    * Fallmesser
    * Faustmesser (Ausnahme: Inhaber einerjagdrechtlichen Erlaubnis)
    * Butterflymesser
    * Springmesser (Automatik-Messer) deren Klinge nach vorne herausschnellt, oder deren Klinge über 8,5 cm lang ist, oder deren Klinge zweischneidig geschliffen ist oder deren Klinge eine Rückenschneide besitzt.
    Alle anderen Springmesser bleiben erlaubt (Taschenmesserprivileg)!


    Weiter sind verboten: Hieb- und Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind(z.B. Gürtelmesser, Füllfederhalter oder Spazierstöcke, die inneneine Klinge in sich bergen).
    Hieb- und Stoßwaffen unterliegen einer Sonderregelung:Sie sind definiert als Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazubestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durchHieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen. Alsomeint man damit z.B. Dolche, Schwerter, Wurfmesser und Säbel
    Der Umgang mit Ihnen ist nur Personen gestattet, die das18. Lebensjahr vollendet haben.
    Weiterhin ist der Vertrieb und das Überlassen von Hieb- und Stoßwaffen im Reisegewerbe, auf Messen, Märkten, Volksfesten und Sammlertreffen verboten. Ausnahmegenehmigungen kann die zuständigeBehörde, d.h. die lokale Polizei erlassen, wenn öffentlicheInteressen nicht entgegen stehen. Auch dürfen Hieb- und Stoßwaffen nicht auf öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten,Sportveranstaltungen, Messen, Märkten geführt werden.

    Trageverbot:

    Seit April 2008 gilt in Deutschland ein öffentlichesTrageverbot für bestimmte Messer (§42 a WaffG).
    Betroffene Messertypen sind:
    * Klappmesser mit Arretierung und einhändig auszuklappender Klinge
    * Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 Zentimeter
    * Alle Messer, die aufgrund ihrer Bauart als Hieb- und Stichwaffe eingestuft sind (das betrifft vor allem Dolche
    und Springmesser).
    Alle genannten Messer darf man prinzipiell nicht zugriffsbereit bei sich tragen, sondern nur in einem "verschlossenen Behältnis" wie einem Rucksack oder einer Aktentasche.
    Es gibt aber umfangreiche Ausnahmen vom Verbot, die immer dann greifen, wenn man einen "anerkannten Zweck" geltend machen kann. Dazu gehört zum Beispiel die Nutzung eines Messers im Beruf,bei der Jagd oder im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege.
    Das Gesetz wird in den deutschen Bundesländern und in einzelnenVerwaltungsgebieten sehr unterschiedlich ausgelegt. Eine einheitliche Regelung ist leider nicht in Sicht.

    Vom Trageverbot sind auf jeden Fall nicht betroffen:
    Alle Klappmesser mit Zweihand-Bedienung beim Öffnen;
    alle Klappmesser ohne Klingenarretierung;
    feststehende Messer mit einer Klingenlänge unter 12Zentimeter (sofern die betreffenden Messer nicht als Waffe eingestuftsind, siebe oben) Die Begrenzung der Klingenlänge auf zwölfZentimeter gilt nur für feststehende Messer, nicht für Klappmesser!

  • XPLimited
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    • 19. August 2015 um 15:29
    • #20

    Ich persönlich finde ein beidseitig geschliffenes Filetiermesser ist doch mehr als zweckentfremdet.

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