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  1. Norwegen Angelfreunde, Freunde geben Auskunft
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15000 Kronen Strafe

  • Fjordfischer
  • 18. März 2015 um 18:43

Magdeburger Angeltage am 8.-9. November 2025 wir sind dabei in Halle 1

Hier könnt ihr darüber in Kürze diskutieren. Noch nicht Klick

  • Heilbuttteacher
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    • 19. März 2015 um 05:37
    • #11

    Bei der Hiobsbotschaft ist man ja fast schon froh, daß es nicht schon wieder den bösen Deutschen erwischt hat, sondern fischgeile Angler aus einem Nachbarland. Was mich nur immer wieder erstaunt, mit welch "unauffälligen" Kühleinheiten solch eine Beute außer Landes zu schaffen versucht wird.

    Gruß hbt.

  • nordfisker1.jpg

  • djsteven
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    • 19. März 2015 um 07:50
    • #12

    Der deutsche privat Polizist, Staatsanwald und Richter........wir Deutschen lieben das.

    Wenn wir schon nach der exakten Befolgung der Regeln schreien, dann müssen wir darauf achten, dass der Fang und die Verarbeitung nicht reglementiert ist, somit ist der Vermieter raus ! Der Vermieter ist eben nicht der Gesetzeshüter, möchte alle die danach rufen sehen, wenn der Vermieter überprüft wieviel zollrelewante Waren von Gästen mitgebracht wurden.......ach halten sich ja alle dran :lacher:

    Aber mal im Ernst, schreien wir nicht zu laut, nur weil uns diese Regel gerade nicht betrifft.

    Gut finde ich, dass immer wieder schwarze Schafe aussortiert werden, vielleicht werden es dann doch ein paar weniger.

    Gruß Steven


    Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie dann ihren Standpunkt.

    Man kann den Sonnenschein nicht verbieten. Man kann nur dafür sorgen, dass andere im Schatten stehen.

  • Andal
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    • 19. März 2015 um 08:09
    • #13

    Wenn ich es als Anlagenbetreiber/Vermieter für nötig ansehe einzugreifen, dann gibt es schon dezente Möglichkeiten. Ich kann die Gefriermöglichkeiten so im Volumen begrenzen, dass mehr als 20 kg/Person einfach keinen Platz haben. Von den Kunden selbst mitgebrachte Gefriermöglichkeiten muss ich nicht dulden und ich kann per Argumenten auf die Leute einwirken. Das kann aber alles nur auf freiwilliger Basis und nicht per order de mufti stattfinden.

    Der norwegische Staat kann und sollte bei gravierenden Verstößen rigider vorgehen, härter bestrafen, aber keinesfalls die Betreiber und Vermieter so mit ins Boot nehmen, dass sie zu informellen Mitarbeitern des Zolls werden. Dann soll er aber auch die Möglichkeit schaffen, Übermengen lagal und verzollt ausführen zu dürfen. Wie die Leute dann diese Fischmenge in die EU einführen und wie die EU das behandeln will ist eine andere Geschichte.

    Homo homini lupus. Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf, der Angler dem Angler ganz besonders!

  • Heilbuttteacher
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    • 19. März 2015 um 09:09
    • #14

    Die Hauseigetümer und Vermieter als "Hilfssheriffs oder Informanten" einzusetzen kann doch nicht das Ziel sein! Norwegen hat nunmal die Ausfuhrbeschränkungen und entweder man hält sich daran, oder riskiert eine Geldstrafe und den Fang, basta!
    Abgesehen davon, da es sich ja um Lebenmittel (Frischleisch) handelt, müßte doch eigentlich auch eine Einfuhrbeschränkung für die EU gelten, oder?

    Gruß hbt.

  • Andal
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    • 19. März 2015 um 11:13
    • #15

    Selbstverständlich ist das geregelt. Quelle http://www.zoll.de/DE/Privatperso…rungs_node.html

    Ausgenommen von diesen Regelungen sind z.B. die nachfolgenden Waren. Sie können daher im Rahmen der angegebenen Höchstmenge bedenkenlos durch Reisende mitgebracht werden:


    • Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung in ungeöffneten Verkaufsverpackungen bis zu zwei Kilogramm,
    • Nahrungsmittel, die nur in geringen Mengen Milch oder Sahne enthalten, wie zum Beispiel Sahnebonbons, Schokolade oder Kekse,
    • andere tierische Erzeugnisse als Fleisch oder Milch bzw. daraus hergestellte Waren bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm (z.B. Honig) sowie
    • Fischereierzeugnisse (z.B. frischer, gekochter oder geräucherter Fisch sowie bestimmte Krustentiere wie Garnelen und Hummer), deren Gesamtgewicht 20 Kilogramm oder das Gewicht eines Fisches (maßgeblich ist der höhere der beiden Werte) nicht übersteigt.

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  • Herbynor
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    • 19. März 2015 um 11:38
    • #16

    Für mich ist das doch kein Zufall, dass die erwischt worden sind, der Neideffekt hat hier meiner Meinung nach den Hauptanteil.
    Wobei der Zoll wahrscheinlich einen Tipp bekommen hat, zu recht.
    Auch Norweger sind Menschen, wie du und ich, also auch neidisch. Es ist doch mal vorgekommen, dass man welche an der Grenze erwischt hatte und das Fernsehen war auch schon da, ganz rein zufällig.
    MfG Herby

  • Andal
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    • 19. März 2015 um 11:45
    • #17

    Bei solchen Raffzähnen wird vermutlich auch das übrige Verhalten nicht so prickelnd sein. Jedenfalls ist das durchaus vorstellbar und wenn das dann einem Dritten querkommt, ist es bis zur Zollkontrolle ebenso vermutlich nicht mehr weit. Oder so! ;)

    Homo homini lupus. Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf, der Angler dem Angler ganz besonders!

  • gast466
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    • 19. März 2015 um 12:13
    • #18
    Zitat von Andal

    Selbstverständlich ist das geregelt. Quelle http://www.zoll.de/DE/Privatperso…rungs_node.html

    Ausgenommen von diesen Regelungen sind z.B. die nachfolgenden Waren. Sie können daher im Rahmen der angegebenen Höchstmenge bedenkenlos durch Reisende mitgebracht werden:


    • Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung in ungeöffneten Verkaufsverpackungen bis zu zwei Kilogramm,
    • Nahrungsmittel, die nur in geringen Mengen Milch oder Sahne enthalten, wie zum Beispiel Sahnebonbons, Schokolade oder Kekse,
    • andere tierische Erzeugnisse als Fleisch oder Milch bzw. daraus hergestellte Waren bis zu einem Gewicht von zwei Kilogramm (z.B. Honig) sowie
    • Fischereierzeugnisse (z.B. frischer, gekochter oder geräucherter Fisch sowie bestimmte Krustentiere wie Garnelen und Hummer), deren Gesamtgewicht 20 Kilogramm oder das Gewicht eines Fisches (maßgeblich ist der höhere der beiden Werte) nicht übersteigt.

    nicht nur immer das zitieren was gerade passt. Nen paar Zeilen weiter steht nämlich folgendes....

    Zitat:
    Die neuen Beschränkungen gelten jedoch nicht im Reiseverkehr zwischen den 28 EU-Mitgliedstaaten, sowie für die Einfuhr tierischer Erzeugnisse aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Zudem gelten diese Bestimmungen auch nicht für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen zum persönlichen Verbrauch aus den Färöern und Island."

    AF.

  • Andal
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    • 19. März 2015 um 12:19
    • #19

    Hab ich echt übersehen. :wave:

    Ist aber auch wurscht, weil eh alles geregelt ist. Ob's gut geregelt ist soll sich jeder selber beantworten!

    Homo homini lupus. Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf, der Angler dem Angler ganz besonders!

  • Heilbuttteacher
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    • 19. März 2015 um 12:35
    • #20
    • Fischereierzeugnisse (z.B. frischer, gekochter oder geräucherter Fisch sowie bestimmte Krustentiere wie Garnelen und Hummer), deren Gesamtgewicht 20 Kilogramm oder das Gewicht eines Fisches (maßgeblich ist der höhere der beiden Werte) nicht übersteigt.


    [/QUOTE]


    Habe in dem Link weiter unten noch etwas gefunden:
    Die neuen Bestimmungen gelten jedoch nicht im Reiseverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten, sowie für die Einfuhr tierischer Erzeugnisse aus Andorra,
    Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz. Zudem gelten diese Bestimmungen auch nicht für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen zum persönlichen
    Gebrauch aus den Färöern und Island.

    Das ist einleuchtender, sonst müßte man ja z.B. einen 50kg tiefgefrorenen Heili als Trophäenfisch bei der Einreise nach Deutschland verzollen. Äh, wie will man so ein Kaliber am Stück überhaupt nach Hause bekommen, ohne Kühlanhänger?

    Gruß hbt.

    Uups, zu langsam gewesen!!!!!*rolleyes*

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