Notwendige Neuregelungen zur Ausübung der küstennahen Fischerei
Schwerin/MVPO
Das Angeln in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns ...
Notwendige Neuregelungen zur Ausübung der küstennahen Fischerei
Schwerin/MVPO
Das Angeln in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns ...
Nun, ich mag es kaum glauben. Die Vorschriften zum Mindestabstand zur Küste gab es partiell schon immer. Schon immer wurde sich nciht um die Überwachung gekümmert. Ich weiß von div. Fällen rund um die Flensburger Förde, wo die Abstände der Netze zum Ufer massiv unterschritten wurden. Nichts ist passiert. Und wer glaubt, weitere Mindestabstände nutze den Brandungsanglern, der irrt.
Auch immer wieder vorgetragene Klagen, Boote würden die Netze der Fischer beschädigen, halte ich maßlos übertrieben, wenn nicht sogar vorgetäuscht. Keine ernsthafter Bootsfahrer fährt wissentlich über Netze, es sei denn, diese sind nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet und abgeschwert.
Nein, ich bleibe dabei. Die Abgaben für die Küstenfischerei ist eine zusätzliche Geldeinnahme. Restriktionen für Angler und Bootsführer dienen nur der Erwerbsfischerei.
als ehemaliger brandungsfanatiker an m/v`s kueste finde ich das was ich da lese mal nicht schlecht - ein kompromiss mit dem man doch leben kann - insbesondere gefallen mir ja 16% ufernah netzfreie zonen zusaetzlich - ich hoffe fuer meine alten angelkumpels ( und urlaub da oben ) dass fischlands kueste im bereich wustrow / ahrenshoop mit bei ist.
allen recht kann mans eh nicht machen - haette schlimmer kommen koennen
@martin1
seit wann die flensburger foerde nun M/V gehoert - ist mir entgangen
Ich bin mal gespannt, wie oft die SAR nun zusätzlich ausrücken darf.
Jeder noch so kleine Kahn mit AB der aktiv schleppen will, wird ja nun 1km auf's offene Meer gejagt.
Aber Hauptsache die Fischer dürfen die von den Anglern (Vereinen) besetzten Meerforellen nun ohne Konkurenz abfischen.
Ich bin mal gespannt, wie oft die SAR nun zusätzlich ausrücken darf.
Jeder noch so kleine Kahn mit AB der aktiv schleppen will, wird ja nun 1km auf's offene Meer gejagt.
darf ich ueber diesen satz mal ganz arg den kopf schuetteln ?? wie waere denn die variante in dem zeitraum der eingrenzung die fuesse stille halten - wenn der kahn zu klein ? wobei , wenn der kahn 1km vor der kueste nichts taugt, dann taugt der 500m vor der kueste auch nichts....und 200m auch nicht ! gut , die hoffnungsfroh zu schwimmende strecke im eiskalten ostseewasser ist kuerzer...
einzigster vorteil : man muss beim auswerfen vom strand bei daemmerung nicht mehr darauf achten, dass man ne vorbeischlurfende unbeleuchtete anka versenkt
@martin1
seit wann die flensburger foerde nun M/V gehoert - ist mir entgangen
War doch nur ein Beispiel für gleichgelagerte Regeln in einem anderen Bundesland. Dort habe ich es selbst erlebt ... Wäre ja schlimm, wenn die Flensburger Förde auch noch zu M/V gehören würde
lesen tuts sichs schön......die wahrheit liegt woanders!
... haette schlimmer kommen koennen
... und ich lächelte ...
... ... und ich war froh ...
... ... ... und es kam schlimmer! ;-((
ergo: so läuft das Spiel, Immer!
Das kenne ich irgendwoher, in Abwandlung eines Spruches, der dann lautet:
16 Prozent der Küste sind stellnetzfrei, und trotzdem kann dort eh Keiner angeln.
Wenn ich mal an die Brandung gehe, dann ist Das meist östlich von Rerik. Die Stellnetze sind bestimmt weit draußen, aaaber unheimlich lang, stimmts Batti?
Für mich ist Das ein absolut fauler Kompromiss, den Herr Backhaus mit einer Verbeugung an die Berufsfischerei "ausgehandelt" hat. Wäre wohl besser.........................
Ich glaub, ich halt jetzt mal die Klappe
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